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Wegweisendes Urteil

Österreich: Gericht setzt Co-Mutterschaft durch

Eine Frau, die mit der Mutter eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt, muss in allen Fällen als zweites Elternteil anerkannt werden, entschied der Verfassungsgerichtshof.


Symbolbild: Lesbisches Paar mit Kind im Park (Bild: freepik.com)
  • 6. August 2022, 12:17h 9 2 Min.

Wegweisendes Urteil in Österreich: Die Elternschaft einer Frau, die mit der Mutter eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt, darf nicht davon abhängen, dass das Kind durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt worden ist. Diese derzeit geltende Verknüpfung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Recht auf Familienleben, entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof am 30. Juni 2022. Das Urteil wurde am Freitag veröffentlicht (PDF).

Der VfGH hat die entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft. Die Politik muss bis dahin eine Neuregelung schaffen.

VfGH: Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Bei heterosexuellen Paaren, die in Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, begründet in Österreich jede Form der Fortpflanzung die Vaterschaft des Ehemannes oder eingetragenen Partners. Für die Elternschaft des Mannes kommt es also nicht darauf an, ob das Kind "natürlich" oder artifiziell gezeugt worden ist. Im Gegensatz dazu gilt gemäß § 144 Abs. 2 Z 1 ABGB bei Verbindungen zweier Frauen in Form der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft die Partnerin der Mutter nur unter der Voraussetzung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung als "anderer Elternteil".

Diese Unterscheidung stellt allein auf die sexuelle Orientierung der Betroffenen ab, erkannte der Verfassungsgerichtshof. Nach der Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch des VfGH müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine nach dem Geschlecht und der sexuellen Orientierung differenzierende Regelung nicht als verbotene Diskriminierung erscheinen zu lassen. Eine entsprechende Rechtfertigung ist aber, so der VfGH, nicht erkennbar.

"Im Fall der Geburt eines Kindes während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft zweier Frauen bedarf es Regelungen, welche die soziale Familie und die Interessen des Kindes schützen", erklärte der Verfassungsgerichtshof zum Urteil. "Entsprechende Regelungen bestehen derzeit nur für den Fall, dass das Kind durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt worden ist. Der Gesetzgeber ist daher gehalten, bis 1. Jänner 2024 Regelungen zu schaffen, die auch andere Fortpflanzungsmethoden, etwa die sogenannte Heiminsemination, berücksichtigen."

Co-Mutterschaft soll auch in Deutschland kommen

Auch in Deutschland soll die Co-Mutterschaft kommen. "Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist", heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. In der Bundesregierung gibt es zu den Details jedoch noch Diskussionsbedarf (queer.de berichtete). (cw)

-w-

#1 Alex 92Anonym
  • 06.08.2022, 14:26h
  • Damit ist Österreich weiter als Deutschland.

    In Deutschland diskutieren SPD, FDP und Grüne ja immer noch darüber ob und wie man das machen soll. Wollen wir hoffen, dass sie ihr Versprechen halten und sowohl die Reform des Abstammungsrechts wie auch die Reform des Transsexuellenrechts bis Ende dieses Jahres umgesetzt haben.
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#2 Lucas3898Anonym
  • 06.08.2022, 17:25h
  • Was ist eigentlich mit der Co-Vaterschaft?
    Warum wird die immer vergessen?

    Es gibt doch auch schwule Männer die gerne ein Kind möchten.
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#3 DaMauraAnonym
  • 07.08.2022, 08:38h
  • Antwort auf #2 von Lucas3898
  • Noch ist es nicht so, dass Männer Kinder gebären.
    Aber ja wenn ein Mann ein Kind auf die Welt bringt (hab gerade Junior vom Arni Schwarzenegger gesehen:) dann find ich auch dass der andere Ehemann automatisch der Vater ist.
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