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Gerichtsurteil

Affenpocken: Auch der geimpfte Mitbewohner muss in Quarantäne

Ein Mitbewohner eines an Affenpocken erkrankten Mannes klagte gegen die Anordnung einer dreiwöchigen Quarantäne durch das Düsseldorfer Gesundheitsamt – das Verwaltungsgericht ließ ihn abblitzen.


Symbolbild: Quarantäne-Phantasie "Quarantine Days" von Vin Mortensen (Bild: Vin Mortensen / flickr)
  • 11. August 2022, 04:19h 14 2 Min.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Anordnung einer dreiwöchigen Quarantäne für den Mitbewohner eines an Affenpocken erkrankten Mannes für zulässig erklärt. Das Gericht stellte sich damit am Mittwoch hinter eine entsprechende Entscheidung das Düsseldorfer Gesundheitsamtes (Az.: 29 L 1677/22).

Der Betroffene hatte einen Eilantrag gegen die Quarantäne-Anordnung mit der Begründung gestellt, er habe sich zwischenzeitlich gegen Affenpocken impfen lassen. Der verwendete Impfstoff sei in der EU gegen Affenpocken noch gar nicht zugelassen und es lägen keine öffentlichen Daten seiner Wirksamkeit vor, wandte das Gericht ein.

Da der Antragsteller während der infektiösen Phase in der Wohnung mit dem Infizierten gelebt habe, sei er als Kontaktperson der Kategorie 3 mit einem hohen Infektionsrisiko einzustufen. Für diese empfehle das Robert-Koch-Institut eine häusliche Quarantäne von 21 Tagen.

Das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung überwiege die dreiwöchige Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Laut einer Meldung vom Mittwoch sind in Deutschland bislang knapp über dreitausend Fälle einer Infektion mit Affenpocken bekannt geworden, die meisten Fälle betrafen Männer. Zugleich wird in manchen Städten der Impfstoff knapp.

Eine Impfung gegen Affenpocken empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) unter anderem für bestimmte Gruppen und Menschen, die engen Kontakt zu Infizierten hatten. Die Impfung wird aktuell "insbesondere für Männer empfohlen, die Sex mit Männern haben und häufig den Partner wechseln, da sie aufgrund des erhöhten Expositions- und Infektionsrisikos besonders gefährdet sind". (cw/dpa)

-w-

#1 BlakeAnonym
  • 11.08.2022, 06:35h
  • Wieso geht das bei MPXV so gut und schnell mit der Quarantäne/Isolation (und ganz nebenbei dem Gedanken an die öffentliche Sicherheit), während Corona mental schon längst vorbei ist?
    Smh.
    Bleibt nur abzuwarten was noch kommt und zu hoffen, das die Leute es endlich in die Koppe bekommen das es NICHT eine STI ist bzw NUR LGBT betrifft.
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#2 sickoboAnonym
#3 Matze0815