https://queer.de/?42930
Lesbische Basketballerin
Brittney Griner legt Berufung ein
Die offen lesbische Sportlerin versucht, gegen ihre Verurteilung in Russland vorzugehen.

Brittney Griner ist bereits seit einem halben Jahr in russischer Haft (Bild: Instagram / brittneyyevettegriner)
- 15. August 2022, 12:23h 2 Min.
Die in Russland zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilte US-Basketballerin Brittney Griner hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das meldeten mehrere russische Nachrichtenagenturen übereinstimmend unter Berufung auf Griners Anwältin Maria Blagowolina.
Griner war im Februar – kurz vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine – an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge medizinischem Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt worden (queer.de berichtete). International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der 31 Jahre alten zweifachen Olympiasiegerin aus.
Griner als Geisel Moskaus angesehen
Die USA kritisieren die Entscheidung der russischen Justiz scharf und fordern ihre Freilassung. Die amerikanische Regierung betrachtet Griner als Geisel (queer.de berichtete). Außerdem wurde der Verdacht geäußert, dass das homophobe russische Regime die offen lesbische Griner offenbar als perfektes Feindbild ansieht.
Auf US-Seite hofft man zudem trotz tiefer politischer Differenzen zwischen Moskau und Washington auf einen Austausch Griners gegen einen russischen Staatsbürger in US-Gefangenschaft. Der Kreml wiederum kritisierte zuletzt die öffentliche Debatte über die Möglichkeit eines solchen Deals.
Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo wurden bei Griner sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Das Öl war ihr von einem US-Arzt wegen chronischer Schmerzen verschrieben worden. Griner erklärte, sie habe das Medikament aus Versehen bei ihrer Reise nach Russland eingepackt. Trotzdem wurde dies als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet. Griner bekannte sich schuldig, betonte aber, sie habe russisches Recht nicht verletzen wollen. Das Gericht in Moskau erkannte trotzdem keine mildernden Umstände an. (dpa/dk)














