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Prozess in Frankfurt
Keine Verfolgung? Schwuler Flüchtling aus Algerien klagt gegen BAMF-Entscheidung
In Algerien wird Homosexualität mit drei Jahren Haft bestraft, dennoch lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag eines schwulen Algeriers ab. Über seinen Einspruch wird heute verhandelt.

Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beginnt am Dienstag um 10.30 Uhr (Bild: IMAGO / brennweiteffm)
- 16. August 2022, 05:09h 3 Min.
In seiner Heimat Algerien konnte er als Homosexueller nicht offen leben, als Flüchtling in Deutschland engagiert er sich in der queeren Community. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte allerdings den Folgeantrag des in einer geschützten Unterkunft in Frankfurt lebenden Mannes ab. An diesem Dienstag um 10.30 Uhr befasst sich das Frankfurter Verwaltungsgericht mit dem Fall, da der Flüchtling Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt hat.
Der 35-jährige hatte sich sowohl in den Medien als auch bei öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte homosexueller Geflüchteter eingesetzt und über die Verfolgung von Homosexuellen in Algerien gesprochen. Sein erster Asylantrag war im März 2020 abgelehnt worden. Damals hieß es zur Begründung, dass das Risiko für Homosexuelle in Algerien nicht so erheblich sei, dass von einer "flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgung" auszugehen sei. Auch ein Folgeantrag nach einer Verhaftungswelle von Homosexuellen in Algerien im Jahr 2020 wurde vom BAMF abgewiesen.
Vor zwei Jahren wurden in dem nordafrikanischen Land zwei Männer wegen Homosexualität zu Gefängnisstrafen und 42 weitere Personen zu Bewährungsstrafen verurteilt (queer.de berichtete). Die Hauptverurteilten erhielten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren – und damit die Höchststrafe für Homosexualität. Außerdem wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Die anderen Beteiligten erhielten eine einjährige Gefängnisstrafe auf Bewährung. Bei den meisten der Verurteilten handelte er sich um Studierende.
Bundesregierung will weiter abschieben
Tausende Menschen suchen jedes Jahr in Deutschland Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Es handelt sich hierbei um anerkannte Asylgründe in der EU und Deutschland. Dennoch wird vielen queeren Asylsuchenden dieser Schutz in der Bundesrepublik erwehrt. Entweder weil Entscheider*innen im Bundesamt für Migration und Geflüchtete (BAMF) und Richter*innen ihnen nicht glauben oder weil von ihnen erwartet wird, in den Verfolgerstaaten ein diskretes Leben zu führen und ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verbergen.
Mit der als Diskretions-Gebot bekannten Praxis verweigert das BAMF noch immer regelmäßig queeren Geflüchteten den ihnen zustehenden Schutz, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits 2013 in einem Urteil diese Praxis für rechtswidrig erklärt und darauf hingewiesen hat, dass die sexuelle Orientierung ein für die Identität eines Menschen so bedeutsames Merkmal sei, dass die Betroffenen nicht gezwungen werden dürften, dieses zu unterdrücken. 2020 wurde diese Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die Ampel-Parteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Asylverfahren für queere Verfolgte hinsichtlich der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr zu überprüfen. Geschehen ist seitdem nichts. Im Gegenteil: Das Bundesinnenministerium unter Leitung der SPD-Politikerin Nancy Faeser hatte erst im Juni in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken die Abschiebung von queeren Geflüchteten mit einer zynischen Begründung verteidigt. Wenn die betroffenen Personen sich "aus eigenem freien Willen" entscheiden, in einem Verfolgerstaat nicht offen zu leben, seien Abschiebungen rechtlich erlaubt (queer.de berichtete). Ende Juni forderten SPDqueer, QueerGrün und die Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL) in einer gemeinsamen Erklärung ein umgehendes Ende des Diskretions-Gebots (queer.de berichtete). (cw/dpa)















Ist doch sicherlich auch ein Positivum für Frau F. - die "Probleme" erledigen sich von allein, sie muss nur das machen, was sie seit Amtsantritt tat: Nichts.
Widerwärtig und wortwörtlich unerträglich, diese Menschenfeindlichkeit, die von der SPD genauso fortgeführt wird, wie sie die Union vorgelebt hatte.
Und als Bürger*in steht man wie immer ohnmächtig daneben und kann nichts tun, was unmittelbar Änderungen brächte, gleichzeitig aber auch geltendes Recht einhielte.