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Gerichtsverhandlung

"Will nicht mehr versteckt leben": Schwuler Algerier gegen BAMF

Vor einem Frankfurter Gericht wehrt sich ein schwuler Geflüchteter, nicht in einen Verfolgerstaat abgeschoben zu werden. Ob er in Freiheit leben darf oder womöglich wegen Homosexualität in einem algerischen Gefängnis verschwindet, ist noch unklar.


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will Schwule auch dann in ihr Heimatland abschieben, wenn ihnen dort wegen ihrer sexuellen Orientierung Gefängnis droht

  • Von Eva Krafczyk, dpa
    16. August 2022, 13:19h 12 4 Min.

Seit er in Deutschland lebt, kann Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari seine Homosexualität offen leben, ist in der Community aktiv. In seiner Heimat Algerien wäre das nicht möglich. Das Bundesamt für Flüchtlinge verweigert ihm jedoch die Anerkennung. Dagegen klagt er (queer.de berichtete).

Vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht erhält Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari am Dienstagmorgen Umarmungen von Freunden, Aufmunterung und Schulterklopfen. Dennoch ist der 35-jährige Algerier nervös, als er im Korridor auf den Beginn seiner Verhandlung wartet. Die Hände locker auf den Knien, blickt er hinab auf seine Füße, die in weißen Sneakern mit den Regenbogenstreifen stecken. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auch seinen Folgeantrag als Flüchtling abgelehnt. Dagegen klagt er nun.

Dass er schwul ist, war dem Mann mit dem gepflegten Kurzbart schon vor Jahren klar, lange bevor er 2016 über die Balkanroute nach Deutschland kam und seinen Asylantrag stellte. In Algerien, wo Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird, waren ihm nur Heimlichkeiten und ein Versteckspiel selbst mit der eigenen Familie möglich, immer neue Ausreden, warum er denn noch nicht verlobt oder verheiratet sei.

Ganz anders sein Leben in Frankfurt, wo er in einer geschützten Unterkunft für queere Flüchtlinge lebt, der einzigen Einrichtung dieser Art in Hessen. Für Bendjeriou-Sedjerari bedeutet es eine nie gekannte Freiheit. Er hat beim Christopher Street Day in Frankfurt und Hamburg auf der Bühne gestanden und über die Verfolgung Homo­sexueller in seiner nordafrikanischen Heimat berichtet, hat an einer Podiumsdiskussion mit nordamerikanischen Diplomaten teilgenommen. Da seine Familie bereits in den Neunzigerjahren in Deutschland vergeblich Asyl suchte, spricht er fließend Deutsch, hilft anderen Geflüchteten bei Behördengängen und macht derzeit eine Ausbildung als Elektriker.

"Ich lebe meine Homosexualität frei, ohne Angst zu haben"

In der Verhandlung im Gericht sitzt ihm der Richter gegenüber, der bereits 2020 die erste Klage abgewiesen hat. Er will wissen, was sich in diesen zweieinhalb Jahren für Bendjeriou-Sedjerari verändert hat. "Ich lebe meine Homosexualität frei, ohne Angst zu haben", sagt dieser mit leiser, aber fester Stimme. "Ich will nicht mehr versteckt leben müssen."

Vor zweieinhalb Jahren habe sein Mandant den Rat erhalten, er könne doch in Algerien seine Sexualität diskret und heimlich ausleben, so wie vor seiner Flucht, sagt der Rechtsanwalt Jonathan Leuschner. Doch mit den öffentlichen Auftritten beim CSD und in den Medien sei Bendjeriou-Sedjerari sichtbar und präsent geworden. Völlig unberücksichtigt bliebe in der Haltung des BAMF zudem, dass es seit dem Sommer 2020 in Algerien mehrere Verhaftungswellen gegeben habe und etwa 80 Homosexuelle festgenommen worden seien. Der Rechtsanwalt sieht die Gefahr von Verfolgung und Gewalt für seinen Mandanten, falls dieser nach Algerien zurückkehren müsste.

"Wir führen dieses Verfahren, weil der Kläger asylrechtlichen Schutz braucht, weil das die richtige Entscheidung ist", sagt Leuschner, der in der Verhandlung auch den Richter und das BAMF kritisch angeht. "Bodenlos" sei es, wie die Behörde sich in diesem Fall verhalte.

Für Bendjeriou-Sedjerari ist klar: Ein heimliches Leben will er nie mehr führen. "Ich bin doch auch ein Mensch", sagt er im Gerichtsflur. Und die Träume für sein Leben ähneln denen vieler Heterosexueller: "Eine gute Beziehung, eine Familie. Ich hätte gerne Kinder."

Entscheidung in zwei Wochen erwartet

Wie es für ihn weitergeht, weiß er noch nicht. Die Entscheidung des Gerichts wird in etwa zwei Wochen erwartet.

Der Fall des 35-jährigen Algeriers stehe stellvertretend für eine Praxis, mit der das Bundesamt seit Jahren ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2013 unterläuft, heiß es in einer Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD. "Dem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge können die zuständigen Behörden "vernünftigerweise nicht erwarten, dass der Asylbewerber seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden".

"Mir und dem Team in der Unterkunft ist es unerklärlich, warum einer so offen homosexuell lebenden Person wie Abdelkarim zugemutet werden soll, diesen wichtigen Teil seiner Persönlichkeit wieder zu verbergen, um Verfolgung im Herkunftsland zu entgehen", betont auch Knud Wechterstein, Koordinator der Frankfurter Aidshilfe für queere Geflüchtete.

-w-

#1 PfuiAnonym
  • 16.08.2022, 15:25h
  • Solange SPD, FDP und Grüne verfolgte LGBTI in Staaten abschieben, wo ihnen Verfolgung, Inhaftierung, Folter oder Tod drohen, können diese Parteien sich all ihr Gelaber, sie würden sich für LGBTI-Rechte oder für allgemeine Menschenrechte einsetzen, sparen.

    Pfui SPD.
    Pfui FDP.
    Pfui Grüne.

    Hier geht es um Menschenleben....
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#2 ScheinheiligenscheinAnonym
  • 16.08.2022, 15:58h
  • Fällt das Urteil aus, wie ich befürchte, dass es ausfallen wird, hat Frau F. das nächste zerstörte Leben zu verantworten. Nicht, dass es sie ob ihrer offenkundigen Gewissensabstinenz störte, die Besorgten natürlich artig Beifall klatschen werden und den Großteil der Bevölkerung es am Allerwertesten vorbeigehen wird - aber für die (offenbar leider zu wenigen) Menschen, die solche bewussten staatlichen Unmenschlichkeiten immer wieder mitbekommen müssen, egal welche der Parteien in der Regierung sitzt, für die wird es mit jedem einzelnen Mal unerträglicher.
    Menschenrechte schreibt man sich in den Regierungen, derzeit auch Frau F. gern auf die Fahne. Aber mehr als einmal medienwirksam im Jahr die Regenbogenfahne zu hissen kommt da nicht. Ach ja, und wenn Menschenrechte, dann natürlich nur für Deutsche. Wir sind ja hier in Deutschland. (Und mittlerweile hilft nicht einmal der blanke Zynismus).
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#3 Tante GladiceAnonym
  • 16.08.2022, 16:11h
  • Es war unerträglich mitbekommen zu müssen, wie ein Richter sämtliche Argumente des Anwaltes von Abdelkarim verharmloste, zu entkräften versuchte oder zunichte machte. Ich dachte immer, Justizia sei Blind, damit objektiv Recht gesprochen wird. Heute musste ich erlebten, das sowohl der Richter, als auch die Vertreter des BAMF blind für den Fall von Abdelkarim waren. Keiner, wirklich keiner der Gegenseite hat die Argumente über die gewalttätige Verfolgung Homosexueller in Algerien und seiner Ängste gewürdigt. Heute war Justizia blind für Abdelkarim.
    Ohnmächtig mussten wir miterleben, dass nichts, rein gar nichts den Richter und das BAMF umstimmen konnten. Nicht auszudenken wie Abdelkarim sich dabei fühlen musste. Meine Gedanken sind bei ihm und wir geben nicht auf!
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