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Geschlechtergerechte Sprache
Gendersternchen an Berliner Schulen verboten
Auch der rot-grün-rote Senat in der Hauptstadt lehnt Schreibweisen mit Genderstern oder Gendergap im Unterricht ab. Für die mündliche Kommunikation von Lehrer*innen gebe es jedoch keine Vorgaben.

In Berliner Schulen soll der Genderstern in der Schriftsprache nicht genutzt werden, stellte die Senatsbildungsverwaltung klar (Bild: pressfoto@freepik / queer.de)
- 17. August 2022, 04:34h 2 Min.
Die sogenannte Gender-Sprache gehört nach Senatsangaben nicht als akzeptierte Schreibweise in den Unterricht an Berliner Schulen. Die Schulen müssten sich an die Lehrpläne halten, "damit wird unter anderem der normgerechte Spracherwerb und -gebrauch sichergestellt", antwortete die Senatsbildungsverwaltung in ihrer Antwort (PDF) auf eine Schriftliche Anfrage von CDU-Abgeordneten. Daraus ergebe sich auch die verbindliche Rechtschreibung. Abweichende Normen, die die Verwendung von Genderstern, Gendergap oder anderen sprachlichen Genderformen regelten, existierten nicht.
Gemeint sind damit Schreib- und Sprechweisen wie Expert*innen, Demonstrant_innen oder Student:innen. Beim Sprechen wird bei vielen dieser Formen eine kurze Pause eingefügt. Befürworter*innen sehen darin eine Möglichkeit, gleichermaßen Männer und Frauen sowie auch nichtbinäre Personen zu bezeichnen.
Beschwerden von Eltern "nicht repräsentative Einzelfälle"
Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) schreibt weiter, es lägen zwei Briefe von Eltern vor, in denen die Gender-Sprechweise von Lehrer*innen an der Schule des Kindes kritisiert werde. Außerdem gebe es die Eingabe eines Schülers, der die Verwendung des Gendersternchens an seiner Schule bemängele. Bekannt seien bei dem Thema "lediglich nicht repräsentative Einzelfälle".
Auf die Frage der CDU, wie mit Abweichungen durch Lehrer*innen und Schüler*innen von der amtlichen Rechtschreibung umgegangen werde, antwortete Slotty: "Die operative Durchführung des Schulbetriebs im Einzelnen obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung." Der Senat gehe grundsätzlich davon aus, dass Lehrer*innen die schriftliche Unterrichtssprache mit den "allgemeinverbindlichen Vorgaben der deutschen Rechtschreibung" verwenden. Wenn Schüler*innen die amtliche Rechtschreibung verwendeten, dürfe das nicht negativ bewertet werden.
Der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache könne aber als gesellschaftlich kontroverses Thema im Unterricht behandelt werden, so der Berliner Senat. Für die mündliche Kommunikation von Lehrer*innen mit Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen gebe es keine Vorgaben. (cw/dpa)














www.dbsv.org/gendern.html
Zu Recht fühlt sich diese Minderheit diskriminiert, wenn das Gendersternchen in der Schriftsprache genutzt wird. Ein guter Grund, davon abzulassen und Kindern an (Berliner) Schulen einen rücksichtsvollen Umgang zu lehren. Aus diesem Grund eine gute Entscheidung.