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Urteil

Mehrfach abgelehnter schwuler Asylbewerber aus Algerien scheitert vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Frankfurt will einen schwulen Mann nach Algerien abschieben. In dem Verfolgerstaat müssten schließlich auch Heterosexuelle ins Gefängnis.


Schwule können nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt in einen Staat abgeschoben werden, der Menschen wegen ihrer Homosexualität mit Gefängnis bedroht (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)

  • 23. August 2022, 14:39h 14 3 Min.

Ein bereits mehrfach abgelehnter schwuler Asylbewerber aus Algerien ist vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main mit einer Klage auf eine neuerliche Prüfung gescheitert. Wie das Gericht in der hessischen Metropole am Dienstag mitteilte, wies es das Ansinnen des Aktivisten Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari ab. Voraussetzungen für ein weiteres Asylverfahren lägen nicht vor, es gebe keine Änderung der Lage im Vergleich zu früheren Entscheidungen. Bendjeriou-Sedjerari hatte sich sowohl in Medien als auch bei öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte homo­sexueller Geflüchteter eingesetzt und über die Verfolgung von Homo­sexuellen in Algerien gesprochen.

Laut Gericht hatte Bendjeriou-Sedjerari argumentiert, dass sich die Situation in seiner Heimat durch Massenverhaftungen und -verurteilungen zuletzt verschlechtert habe. Homo­sexuelle müssten schärfere Konsequenzen fürchten, als die Richter*­innen in Deutschland bei früheren Urteilen in seinem Fall in Rechnung gestellt hätten.

Demnach war ein Asylantrag von Bendjeriou-Sedjerari zunächst Anfang 2020 rechtskräftig abgelehnt worden. Im November 2020 stellte er einen weiteren Antrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ebenfalls abgelehnt wurde. Dagegen klagte der Algerier erneut. Um diese Ablehnung ging es im aktuellen Prozess.

Gericht: Homosexuelle haben in Algerien kein reales Anklagerisiko

Laut Gericht veränderte sich die Lage für Homosexuelle im Vergleich zu dem Urteil von 2020 nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen nicht. Homosexuellen drohe allein wegen ihrer Homosexualität nach wie vor kein reales Anklagerisiko. Das ergebe sich erst, wenn weitere Verhaltensweisen dazukämen.

Tatsächlich wird in Algerien Homosexualität allerdings mit drei Jahren Haft bedroht. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Verurteilungen. Im September 2020 wurden etwa Dutzende Menschen verurteilt, weil sie eine "schwule Hochzeit" gefeiert haben sollen (queer.de berichtete).

Es sei allerdings laut dem Frankfurter Gericht zu berücksichtigen, dass Algerien "laut Auskunftslage" eine "konservative, stark heteronormative Gesellschaft sei, bei der die öffentliche Zurschaustellung von Zuneigungen auch unter heterosexuellen Paaren unüblich und verpönt sei", heißt es in der Begründung.

Das Gericht verwies zugleich auch darauf, dass seine Einschätzung im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehe und auch Auftritte des Klägers im Fernsehen die Ausgangslage nicht verändern würden. Der Fall des Algeriers war in Deutschland von Medien aufgriffen worden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Bendjeriou-Sedjerari kann noch versuchen, beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Zulassung zur Berufung zu erreichen.

In dem Verfahren um sein voriges abgelehntes Asylverfahren gelang ihm dies nach Angaben des Gerichts nicht. Der Kläger hatte demnach bereits als Minderjähriger mehrfach vergeblich Asylanträge in Deutschland gestellt und war 1998 nach Algerien abgeschoben worden. 2019 reiste er erneut ein und stellte erstmals einen neuen Asylantrag. 2020 folgte dann ein weiterer.

LGBTI-Organisationen argumentieren, dass von Verfolgung wegen ihrer Homosexualität bedrohte Menschen in Deutschland Asyl erhalten sollten. Dies gehe aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 hervor (queer.de berichtete). Dem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge können die zuständigen Behörden "vernünftigerweise nicht erwarten, dass der Asylbewerber seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden", hatte der Lesben- und Schwulenverband unlängst erklärt. Das Diskretionsgebot für Homosexuelle – also das Gebot, in der Öffentlichkeit heterosexuell aufzutreten – wird gerne vom BAMF oder von deutschen Gerichten angeführt. (AFP/dpa/dk)

-w-

#1 Hallo AmpelAnonym
  • 23.08.2022, 17:01h
  • Frau Faeser und die Bundesregierung sollten es einfach unterlassen, künftig noch irgendwas von "Menschenrechten" zu fantasieren, geschweige denn irgendwas mit LGBTQI*.
    Diese verkackte Art ist noch widerlicher als die der Blaubraunen. Die steht "wenigstens" offen zu ihrem Menschenhass, insbesondere gegen marginalisierte Gruppen wie Asylbewerber*innen und LGBTQI*.

    Bei "Regierungsaspiraten", also SPD, Grünen, FDP und den Unionsparteien wird aber immer so getan, als sei man ja soooo auf Menschenrechte bedacht und LGBTQI* seien auch sehr wichtig. Jeder weiß, dass es Märchen sind, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben - also hört bitte auf uns zu belügen, danke.
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#2 BrechreizAnonym
  • 23.08.2022, 17:02h
  • Nach dem Artikel ist mir übel.
    Man kann allen LGT*IQ-Menschen nur empfehlen, in aufgeklärten Staaten der EU um Asyl zu bitten. Deutsche Richter:innen stehen offenbar in der Tradition der Verfolgung von KZ-Opfergruppen.
    Ich erinnere daran, dass eine Frankfurter Richterin vor Jahren einer muslimischen Frau keinen Schutz vor ihrem prügelnden Ehemann gewährt hat, weil Schläge gegen Frauen nun mal Teil der Kultur des Mannes wären. Rassismus und Schwulenhass in Deutschlands Gerichtssälen.

    Das alles hilft dem Mann natürlich nicht. Kann er parallel zum Berufungsersuchen vielleicht Schutz durch Heirat finden, am besten außerhalb Deutschlands?
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#3 swimmmmerAnonym
  • 23.08.2022, 17:08h
  • völlig weltfremdes urteil. der heterovergleich ist daneben.
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