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Hamburg
Senat beschließt Haftregeln für Trans und Inter
Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Gefangene sollen in Hamburg künftig mehr Mitsprache bei der Zuweisung zur Haftanstalt erhalten. Der Senat beschloss ein entsprechendes Gesetz.

Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) versprach im queer.de-Interview Besserung. Die soll nun kommen. (Bild: Jenny Paul / wikipedia)
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24. August 2022, 11:30h - 4 Min.
Nach dem Suizid einer 52-jährigen trans Frau in einem Hamburger Männerknast im Februar kündigte Justizsenatorin Anna Gallina im queer.de-Interview an, künftig die Rechte trans- und intergeschlechtlicher Gefangener besser zu wahren (queer.de berichtete).
Nun wird die Ankündigung umgesetzt. Der Senat beschloss eine Änderung der Hamburgischen Justizvollzugsgesetze und des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes. Damit wird der Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen im Justiz- und Maßregelvollzug neu geordnet.
Bevor der vom Senat beschlossene Gesetzesentwurf in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht wird, soll er jedoch noch Verbänden vorgelegt werden. Auch in Hamburg gilt im Vollzug der Trennungsgrundsatz, der sich auf Männer und Frauen bezieht. Doch für Gefangene mit dem Geschlechtseintrag "divers", solche mit offenem Eintrag als auch solche im Transitionsprozess gibt es bislang keine Regelung.
Trans- und intergeschlechtliche Personen, Personen mit keinem oder dem Personenstandseintrag "divers" sollen künftig auf ihren Wunsch hin einfacher die weiterhin maßgeblich nach Männern und Frauen getrennten Anstalten wechseln können. Das entspricht einem Mitspracherecht bei der Wahl des Vollzugsortes, wie es im vergangenen Jahr in Berlin neu eingeführt worden ist (queer.de berichtete)
Justizsenatorin Anna Gallina kommentierte den von ihr vorangetriebenen Entwurf: "Es geht um die Frage, wie sich staatliches Handeln im Justizvollzug auf die Zuordnung zu einem bestimmten Geschlecht auswirkt. Wir regeln nun den Umgang damit klar. Nur so kann die sexuelle und geschlechtliche Identität von Gefangenen noch stärker berücksichtigt und noch besser geschützt werden." Diese Änderungen rückten aber nicht nur die geschlechtliche Identität der Gefangenen stärker in den Vordergrund. Sie seien auch "ein wichtiges Bekenntnis zu einer geschlechterinklusiven Rechtsordnung".
Auch die Frage nach dem Umgang mit körperlichen Durchsuchungen will der Senat im neuen Gesetz besser regeln. Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Gefangene sollen dann nach dem Willen der Hamburger Landesregierung zumindest im Regelfall wählen können, ob sie von Männern oder von Frauen durchsucht werden möchten, wenn eine solche Maßnahme angeordnet wird.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz lobte, die Neuregelung schaffe "eine verlässliche Rechtsgrundlage, die sowohl Sicherheits- als auch Fürsorgegesichtspunkte berücksichtigt". Sie ermögliche eine individuelle und angemessene Lösung im Einzelfall. Wie genau der Gewalt- und Diskriminierungsschutz für geschlechtliche Minderheiten im Gesetz geregelt ist und welche Rechtsansprüche sich gegebenenfalls aus ihnen ergeben, ist jedoch noch nicht öffentlich bekannt.
Im queer.de-Interview hatte Justizsenatorin Gallina versucht, etwaiger Stimmungsmache um die Sicherheit weiblicher Gefangener den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die neue Regelung werde nicht dazu führen, dass in der Frage der Zuweisung zu den Haftanstalten schematisch vorgegangen werde. Das verbiete sich von selbst.
Schon jetzt spiele die individuelle Vorgeschichte jeder einzelnen Person im Vollzug eine große Rolle, bei der Aufnahme würden mit Inhaftierten individuelle Gespräche geführt. Fachleute sprächen sich ab und Gefangene würden engmaschig begleitet. Dennoch kommt es auch in Frauenhaftanstalten zu physischer und sexueller Gewalt gegen Insassinnen – und zwar sowohl vonseiten des Personals als auch durch Mitinhaftierte, wie Studien zeigen.
Diskriminierende Fälle zeigten Notwendigkeit auf
Im Jahr 2019 hatte der Fall Diana O. für Aufsehen gesorgt. Weil im Wagen der trans Frau ein unbekanntes weißes Pulver gefunden worden war, wurde sie für ein halbes Jahr zur Untersuchungshaft mit Männern eingesperrt (queer.de berichtete). Erst Protest gegen diese Behandlung führte dazu, dass die bayrischen Behörden Diana O. wieder freiließen.
Auch zwei transgeschlechtliche Aktivist*innen aus der Besetzung des Hambacher Forstes in Nordrhein-Westfalen sollen ihre Haftzeit im jeweils falschen Gefängnis verbracht und dabei diskriminierende Erfahrungen mit dem Personal und anderen Häftlingen gemacht haben.
Insbesondere um die Frage des Haftortes von transgeschlechtlichen Frauen entbrennen immer wieder heftige Kontroversen. Dabei wird häufig auf angebliche oder tatsächliche Negativbeispiele aus den USA verwiesen. Doch oft werden Berichte vor allem zur Bestätigung transfeindlicher Weltbilder und mit suggestiven Formulierungen in deutsche Medien übernommen, wie zuletzt im Juli Fall einer Frau, die laut Medienberichterstattung zwei Mitinsassinnen "geschwängert" haben soll (queer.de berichtete).
Eine generelle Notfall-Seelsorge für Menschen mit Suizidgedanken ist unter der kostenlosen Nummer 0800 111 0 111 zu erreichen (für Kinder und Jugendliche gibt es auch die kostenlose "Nummer gegen Kummer" unter 116 111).
Für trans Personen gibt es in Deutschland ein großes Netzwerk aus Treff-, Unterstützungs- und Beratungsangeboten. So bietet etwa die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität mehrere Beratungsstellen. Weitere lokale Angebote lassen sich oft über Suchmaschinen finden.
Links zum Thema:
» Interview: Nach Suizid von trans Frau: Gefängnisreform angekündigt













