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Bundesverfassungsgericht

Lesbisches Paar will mit Verfassungsklage gemeinsame Mutterschaft erreichen

Ein lesbisches Paar aus Berlin klagt in Karlsruhe, weil nach derzeitiger Rechtslage nicht beide Frauen als Eltern ihres gemeinsamen Kindes eingetragen werden können.


Symbolbild: Lesbisches Paar mit Kind im Park (Bild: freepik.com)
  • 8. September 2022, 06:42h 4 3 Min.

Ein lesbisches Paar aus Berlin will nicht allein auf eine politische Lösung warten: Die zwei Frauen wollen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreichen, dass beide als Eltern ihres gemeinsamen Kindes eingetragen werden können. Das Abstammungsrecht sei aus der Zeit gefallen und müsse dringend reformiert werden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag mit. Die GFF und die Betroffenen-Initiative Nodoption unterstützen die Verfassungsbeschwerde, die im Laufe des Tages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden sollte.

Nach der gesetzlichen Definition ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die es geboren hat. Als Vater gilt grundsätzlich der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

GFF: Adoption ist eine "Zumutung"

Das im März 2020 geborene Kind der Klägerinnen wurde mit einer privaten Samenspende gezeugt. Rechtlich betrachtet hat es nur eine Mutter. Die Partnerin, die das Kind nicht ausgetragen hat, könnte es höchstens adoptieren. In der GFF-Mitteilung nennt sie das "eine Zumutung und keine Alternative zur Elternschaft ab Geburt". "Wir haben uns gemeinsam für unser Kind entschieden, teilen uns die Verantwortung und sind eine Familie wie andere auch." Die GFF kritisiert außerdem, dass betroffene Kinder während des langwierigen Adoptionsverfahrens schlechter abgesichert sind.

Die Ampel-Regierung arbeitet an einer Reform des Familienrechts. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist." Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich im Juli zuversichtlich gezeigt, dass es noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf geben könnte. Er hatte aber auch gesagt, dass es zunächst um "die unkompliziert gelagerten Fälle" gehen solle. Bei anderen Konstellationen gebe es noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung (queer.de berichtete).

Bereits drei Verfahren in Karlsruhe anhängig

GFF und Nodoption befürchten daher, dass zum Beispiel die Samenspende eines Freundes oder Bekannten nicht umfasst sein könnte. Auch Menschen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag "divers" drohten außen vor zu bleiben, teilten die Organisationen mit.

Jürgen Lenders, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion, kommentierte die Verfassungbeschwerde zurückhaltend. "Es ist mir ein Anliegen, dass die Rechte des biologischen Vaters nicht vergessen werden", erklärte Lenders in einer Pressemitteilung. "Wir müssen die vielen weiteren Konstellationen von Regenbogenfamilien berücksichtigen. Z.B. die Situation, dass lesbische Paare mit schwulen Männern Kinder bekommen. Auch sie müssen rechtliche Anerkennung erfahren."

Beim Verfassungsgericht sind nach Auskunft eines Sprechers bereits drei Verfahren zu der Frage anhängig. In diesen Fällen hatten jeweils Zivilgerichte Karlsruhe eingeschaltet, weil sie die derzeitige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig halten. Wann es eine Entscheidung gibt, sei noch nicht absehbar, hieß es. (cw/dpa)

Nachträglich ergänzt um Statement von Jürgen Lenders.

-w-

#1 seltsamAnonym
  • 08.09.2022, 08:57h
  • Es können doch mittlerweile Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen geschlossen werden. Somit müsste doch auch die Regelung gelten, dass der nicht austragende Partner automatisch die Rechten und Pflichten eines Elternteils bekommt.
    Das war ja immer ein Thema bei sogenannten Kuckuckskindern.
    Ich bin immer wieder überrascht wie gesellschaftlich rückständig unser Staat ist.
    Ich wünschen den Frauen viel Erfolg. Das Verfassungsgericht hat eigentlich keine andere Wahl als dem zuzustimmen. Aber unsere höchsten Richter werden ja aus politischen Motiven besetzt, und gerade der ehemalige MP Müller von der CDU könnte sich querstellen.
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#2 Lucas3898Anonym
  • 08.09.2022, 19:07h
  • Mal sehen, ob die Regierung dann doch noch schneller ist.

    Ein Urteil des BVerfG hätte aber den Vorteil, dass es dann unabhängig von der Politik als grundrechtsähnlich gilt.
    Auch bei einer neuen Regierung.

    Es kann zumindest auch bei neuer Rechtslage noch entscheiden, dass die alte gegen die Verfassung verstoßen hat.
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#3 Pride
  • 08.09.2022, 21:59h...
  • Ich sehe die Quasi-Gesetzgebung durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts diametral in besseren Händen als durch Gesetzesbeschlüsse der Regierungsparteien, das gerade in besonderer Hinsicht bezüglich eines geschlechtlichen Selbstbestimmungsgesetzes.
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