https://queer.de/?43169
Straßburg
EGMR verurteilt Frankreich im Zusammenhang mit Blutspenden von Schwulen
Ein Mann hatte wegen seiner dauerhaften Erfassung als Homosexueller geklagt – und jetzt einen Erfolg in Straßburg erzielt.
- 8. September 2022, 14:10h 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich im Zusammenhang mit Blutspenden von Homosexuellen wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre verurteilt (Aktenzeichen 3153/16). Sensible Daten dürften nicht länger gespeichert werden als nötig, betonte das Gericht am Donnerstag in Straßburg. Geklagt hatte der 1970 geborene Franzose Laurent Drelon, der wegen seiner vermuteten Homosexualität mehrfach vom Blutspenden abgehalten worden war.
Er hatte bei seinem ersten Blutspendetermin eine Frage nach seinem Liebesleben unbeantwortet gelassen und war daraufhin als homosexuell eingestuft worden. Später wurde er systematisch abgewiesen, wenn er Blut spenden wollte. "Die Daten basierten nur auf Vermutungen, nicht auf Fakten", bemerkte das Gericht. Die Speicherung verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.
"Die Verurteilung Frankreichs macht deutlich, dass Homosexuelle in Frankreich zwei Jahrzehnte lang illegal erfasst und diskriminiert wurden", bemerkte Drelons Anwalt Patrice Spinosi.
In Frankreich war es homosexuellen Männern wegen der Aids-Epidemie seit 1983 verboten gewesen, Blut zu spenden. 2016 wurde das Verbot zwar aufgehoben. Doch mussten Homosexuelle erklären, ein Jahr lang keinen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, um Blut spenden zu können (queer.de berichtete). 2019 wurden noch vier Monate Abstinenz verlangt.
Erst seit vergangenem März kann jeder in Frankreich Blut spenden, ohne nach seiner sexuellen Orientierung gefragt zu werden (queer.de berichtete).
Das Gericht verurteilte Frankreich zu Zahlungen von 3.000 Euro Entschädigung und 9.000 Euro für Kostenerstattung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Er entscheidet auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dem Europarat gehören 46 Mitgliedstaaten an. Die Urteile des EGMR sind für die Mitgliedstaaten bindend; allerdings hat der Europarat vergleichsweise wenig Macht, eine Umsetzung der Urteile seines Gerichtshofs zu erwirken. Dem Europarat gehören alle europäischen Länder mit Ausnahme von Belarus, Kasachstan, dem Kosovo, Russland und dem Vatikanstaat an. (AFP/dk)
















Auch hier wird die sexuelle Orientierung bei der Blutspende abgefragt.