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Verdächtiger bei Angriff auf trans Frau zu jung: Bremer Polizei startet keine Fotofahndung

Die Bremer Polizei will zunächst intern nach der Jugendgruppe fahnden, die vor einer Woche eine Frau in der Straßenbahn offenbar aus transphober Motivation heraus attackierte und schwer verletzte.


Die Bremer Polizei sucht intern nach der Jugendgruppe, die eine trans Frau attackierte (Bild: fsHH / pixabay)

  • 9. September 2022, 09:03h 17 2 Min.

Nach dem gewaltsamen Angriff auf eine trans Frau in einer Bremer Straßenbahn wird die Polizei die von der Überwachungskamera aufgezeichneten Bilder der Täter zunächst nicht zur Öffentlichkeitsfahndung herausgeben. Als Grund nannte ein Polizeisprecher am Freitag die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen, die vermutlich zwischen 12 und 16 Jahre alt seien.

Staatsanwaltschaft und Polizei fahnden zunächst über das polizeiliche Intranet nach den Tätern. Erhofft werde, dass Einsatzkräfte auf der Straße oder auch Ermittler*­innen im Bereich Jugendkriminalität die Täter erkennen. "Das hat in der Vergangenheit schon gut geklappt", sagte der Sprecher laut der Deutschen Presseagentur. In der Regel seien jugendliche Täter schon früher polizeilich aufgefallen.

Vor einer Woche war die 57 Jahre alte trans Frau von 10 bis 15 Jugendlichen angegriffen und schwer verletzt worden. Die Verdächtigen beschimpften die Frau zunächst als "Scheiß-Transe", anschließend schlug ihr ein Jugendlicher mit der Faust ins Gesicht (queer.de berichtete). Dabei erlitt die Frau schwere Verletzungen im Gesicht und musste im Krankenhaus behandelt werden. Erst als andere Fahrgäste eingriffen, ließen sie von der trans Frau ab und flüchteten. Der Angriff wurde offenbar von Videos der Überwachungskamera in der Bahn aufgezeichnet.

Der Staatsschutz ermittelt wegen Hasskriminalität und gefährlicher Körperverletzung. Der Jugendliche, der die Frau mit Fäusten attackierte, soll laut Polizei ca. 1,70 Meter groß sein und braune Haare haben. Er trug zur Tatzeit ein weißes T-Shirt und eine Umhängetasche. Zeug*innenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter (0421) 362-3888 entgegen. (dpa/dk)

-w-

#1 cho002Anonym
  • 09.09.2022, 11:56h
  • Immer wieder eine schöne Begründung. Das Opfer hätte sich bestimmt auch über die Wahrung der pesönlichen Rechte auf körperliche Unversehrheit gefreut .....
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#2 TimonAnonym
  • 09.09.2022, 12:26h
  • Wieso wiegt der Datenschutz von Gewalttätern, die selbst lebenslange körperliche und psychische Schäden oder gar den Tod ihrer Opfer in Kauf nehmen schwerer als die Gesundheit und das Leben ihrer unschuldigen Opfer?

    Die Täter haben immer eine Alternative und brauchen das nicht zu tun. Die Opfer haben diese Wahl nicht.

    Dass dennoch Täterschutz ständig vor Opferschutz gestellt wird, ist ein Skandal.
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#3 Vic von der ElbeAnonym
  • 09.09.2022, 12:56h
  • Nein, ich finde das Argument des Jugendschutzes ist überhaupt kein Skandal. Ziel des Jugendstrafrechts ist es doch erzieherisch einzuwirken. Natürlich habe ich die Hoffnung, dass nicht Hopfen und Malz verloren ist und die Jugendluchen Täter ihr Leben lang so weitermachen sondern dass sie Entwicklungspotential haben und sich zu rinem gewaltfreien Leben writerentwickeln. Und da hilft es nicht, wenn die ganze Stadt Dein Gesicht kennt.
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