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Arbeitsgericht Braunschweig
Evangelische Kirche muss schwulen Domkantor mit Kinderwunsch weiterbeschäftigen
Weil der beliebte Kirchenmusiker Gerd-Peter Münden über seinen Kinderwunsch sprach, wurde er gefeuert – zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt entschied. Die evangelische Kirche will den mit einem Mann verheirateten Domkantor aber weiterhin loswerden.

Domkantor Gerd-Peter Münden arbeitete vor seinem Rauswurf am Braunschweiger Dom (Bild: Chris Sobczak / flickr)
- 15. September 2022, 12:39h 2 Min.
Im Streit um eine Leihmutterschaft hat sich der Domkantor Gerd-Peter Münden erfolgreich gegen den Rauswurf durch die evangelische Landeskirche Braunschweig gewehrt. Der kirchliche Arbeitgeber hatte den mit einem Mann verheirateten Musiker im Frühjahr gefeuert, nachdem Gedankenspiele des Musikers bekannt geworden waren, zusammen mit seinem kolumbianischen Ehemann so einen möglichen Kinderwunsch mit einer nichtkommerziellen Leihmutterschaft in Kolumbien umzusetzen (queer.de berichtete).
Das Arbeitsgericht Braunschweig erklärte die Kündigung des Braunschweiger Domkantors am Donnerstag für unwirksam. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens müsse die Kirche den 56-Jährigen weiterbeschäften. Die Kammer sehe keine rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung, sagte ein Gerichtssprecher zu Begründung.
Die Kirche hatte Münden im März entlassen, weil er eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen wollte, die nach Auffassung der Landeskirche kommerzieller Art ist. Dagegen klagte der bekannte Kirchenmusiker und bekam in erster Instanz Recht.
Gericht: Denkprozess ist kein schwerwiegender Pflichtverstoß
Die Kammer entschied, dass sich der Kantor lediglich einen Denkprozess offengehalten habe. Das Gericht konnte darin keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß sehen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kirche kündigte an, gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hannover einlegen zu wollen.
In Kolumbien ist – anders als in Deutschland – Leihmutterschaft nicht verboten. Für Deutsche ist es auch nicht illegal, diesen Dienst im Ausland in Anspruch zu nehmen.
Der mit einer Frau verheiratete Landesbischof Christoph Meyns, der selbst zwei Kinder hat, hatte im Vorfeld Münden geschrieben, dass er "auf den Kinderwunsch verzichten müsse". Die Kirche müsse jedem Anschein entgegenwirken, "dass Frauen und Kinder zu Waren degradiert und in ihrer Menschenwürde beschädigt werden", so der Geistliche. Münden widerspricht der Aussage, dass eine nichtkommerzielle Leihmutterschaft frauen- und kinderfeindlich sei.
Die Landeskirche Braunschweig gab sich zuletzt eigentlich queerfreundlich: So öffnete sie erst zum Jahreswechsel die Ehe für Schwule und Lesben (queer.de berichtete).
Münden hatte von 1992 bis 1999 als Kantor der Gemeinde St. Marien im ostwestfälischen Minden gearbeitet, bevor er als Domkantor nach Braunschweig wechselte. Er wurde auch durch mehrere Kompositionen bekannt und initiierte 2009 das landesweite Grundschul-Projekt "Klasse, wir singen". Seine sexuelle Orientierung war während dieser Zeit nie ein öffentliches Thema für die Kirche. (dpa/dk)
















Das wird die Begründung sein.
Eine Samenspende hingegen ist kein Kündigungsgrund, vielleicht wäre das eine Alternative für ihn.