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"Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt"

Nach Maßregelung wegen Dating-Profil: Biefang will Verfassungsbeschwerde einlegen

Deutschlands bekannteste trans Soldatin Deutschlands wehrt sich in Karlsruhe dagegen, dass sie wegen ihres privaten Tinder-Profils von ihren Vorgesetzten bestraft wurde.


Anastasia Biefang 2019 in einer Doku über ihr Leben als erste trans Kommandeurin in der Bundeswehr (Bild: missingFILMs)
  • 19. September 2022, 10:13h 4 3 Min.

Kommandeurin Anastasia Biefang will beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen einen Verweis der Bundeswehr einlegen, der ihre private Präsenz auf der Datingsplattform Tinder gerügt hatte. Wie der "Spiegel" (Bezahlartikel) berichtete, wird sie dabei von der gemeinnützigen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte engagiert.

Hintergrund ist ein Verweis der Bundeswehr, weil die in einer offenen Ehe lebende Soldatin privat bei Tinder nach Sexpartner*innen suchte – mit den Worten: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Im Mai erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Verweis als rechtens, weil Biefang mit dieser Anzeige ihr Ansehen als Soldatin beschädigen könne (queer.de berichtete). Am Urteil gab es scharfe Kritik von queeren Verbänden und Politiker*innen, darunter dem Queerbeauftragen Sven Lehmann (Grüne) oder der FDP-Bundestagsabgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann ("Wir leben nicht im Jahr 1955. Privat ist privat und Dienst ist Dienst"). Unterstützung für die harte Haltung der Bundeswehr kam hingegen aus der Union (queer.de berichtete).

"Was ich tat, war privat, legal, einvernehmlich"

"Klar machen wir weiter", erklärte Biefang laut "Spiegel". Der Beschluss des Verwaltungsgerichts habe schließlich ihr "Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt". Sie habe "kein Dienstvergehen" begangen. "Was ich tat, war privat, legal, einvernehmlich und es belästigte niemanden", so die 48-Jährige, die den Rang einer Oberstleutnantin inne hat.

Der Fall zieht sich bereits seit mehreren Jahren durch die Instanzen. Das Truppendienstgericht hatte argumentiert, dass Biefang Außenstehenden den Eindruck vermittle, dass sie sich selbst sowie ihre Geschlechtspartner*innen zu reinen Sexobjekten reduziere. Das beschädige den Ruf der Bundeswehr und verstoße gegen Paragraf 17 des Soldatengesetzes. Darin heißt es wörtlich: "Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."

Bundesverwaltungsgericht warnt vor "sexueller Disziplinlosigkeit"

Das Bundesverwaltungsgericht schwächte in seiner Urteilsbegründung laut "Spiegel" die "Schuld" Biefangs ein wenig ab – der Verweis sei die mildestmögliche Disziplinarmaßnahme und gerade "noch verhältnismäßig". Im westlichen Kulturkreis würden wechselnde Sexualkontakte zwar "allgemein toleriert", es gebe aber Bevölkerungskreise, die in der ehelichen Treue festhielten. Wenn Soldat*innen im Internet nach Sex suchten seien deshalb Formulierungen zu vermeiden, "die den falschen Eindruck einer sexuellen Disziplinlosigkeit erwecken". Biefangs Text könne "beim ersten Durchlesen" den Eindruck erwecken, "ein ungehemmtes Ausleben des Sexualtriebs sei besonders wichtig".

Lea Beckmann von der GFF kritisierte, dass sich das Gericht von den Mutmaßungen imaginärer Dritter abhängig mache und "den Schutz von Grundrechten ins Gegenteil" verkehre. Biefang selbst versteht die Argumentation der Bundeswehr nicht, denn nach deren Maßstab "müssten jetzt auch einige Generäle der Bundeswehr, die ein heimliches Verhältnis mit ihrer Vorzimmerdame pflegen, schleunigst abgelöst werden". (dk)

-w-

#1 peinlichAnonym
  • 19.09.2022, 16:21h
  • Gesellschaftlich sind wir in D schon peinlich, hätte Oberstleutnant Mark getindert und sich damit brüskiert in den Clubs Muschis zu bürsten, dann wäre er mittlerweile Oberst.
    Ich fürchte in den konservativ besetzten Senaten (z.B. Ex-CDU-MP Müller) in Karlsruhe wird sie, und damit wir alle kein Gehör finden.
    Die Geister werden wieder kleiner, und wir steuern zielsicher auf die 50er Jahre ... die 1950er.
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#2 mmmmAnonym
  • 19.09.2022, 18:13h
  • '..., dass er das Ansehen der Bundeswehr ..., nicht ernsthaft beeinträchtigt.' Wenn aber Soldaten LGBT+phobe Sprache benutzen, ist das kein Problem? Wenn männliche Soldaten zu Strip club gehen, ist das ok? Für Cisgender Heten gibt's andere Regeln?
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#3 BettinaAnonym
  • 27.09.2022, 12:22h
  • Als ehemalige Soldatin und Zivilangestellte der Bundeswehr stehe ich fest an der Seite von Anastasia!

    WENN ein schlechtest Bild auf die Bundeswehr geworfen wird, dann ist es wegen des Umgangs mit diesem Thema. Die immer widerkehrenden Argumente und cis-hetero-normativen Ansichten sind gerade bei den Vorgesetzten in höheren Führungsebenen tief verankert. Aufklärung zum Thema Diversität muss für Vorgesetzte verpflichtend sein, denn die müssen es mit gutem Beispiel vorleben!
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