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Bremen

Angriff auf trans Frau: Mutmaßlicher Haupttäter identifiziert

Vor zwei Wochen sorgte ein brutaler Angriff auf eine trans Frau in einer Bremer Straßenbahn für Entsetzen. Die Polizei weiß nun, wer der Hauptverdächtige ist – er kann allerdings wegen seiner Alters nicht vor Gericht gestellt werden.


Fahndungserfolg für die Bremer Polizei (Bild: fsHH / pixabay)

  • 20. September 2022, 10:10h 23 2 Min.

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat am Montag bekannt gegeben, dass die Polizei den Hauptverdächtigen in einem brutalen Angriff auf eine trans Frau identifiziert habe. Wie das Radio-Bremen-Magazin "buten un binnen" berichtet, handle es sich dabei um einen 13-jährigen Jungen. Da die Strafmündigkeit in Deutschland erst mit 14 Jahren beginnt, ist das Kind nicht schuldfähig. Die zuständige Behörde für den Schläger ist daher das Jugendamt. Die ermittelnden Beamt*­innen hatten ihn mit Hilfe von Chat-Protokollen auf dem Handy überführt.

/ butenunbinnen
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Der 13-Jährige hatte als Teil einer Gruppe junger Personen am 3. September in einer Straßenbahn eine 57 Jahre alte trans Frau zunächst transphob beleidigt. Anschließend schlug der Junge der Frau offenbar mehrfach mit beiden Fäusten ins Gesicht. Seine Begleiter feuerten den Angreifer laut Polizei dabei lautstark an. Die 57-Jährige musste mit schweren Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden (queer.de berichtete). Die Attacke ereignete sich am Tag des Trans*Inter*Dyke*-Marches in Bremen.

Nur eine Woche zuvor war trans Mann Malte C. beim CSD Münster offenbar aus transfeindlichen Gründen angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden (queer.de berichtete). Der 25-Jährige starb sechs Tage nach der Attacke im Krankenhaus (queer.de berichtete).

Mehrere mutmaßliche Mittäter identifiziert

Bereits vergangene Woche hatte die Bremer Polizei bei einem Einsatz vier Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren gestellt, die am Angriff auf die trans Frau dabei gewesen sein sollen. Sie waren zuvor anhand von Videoaufnahmen aus der Straßenbahn behördenintern gesucht worden (queer.de berichtete).

Die Ermittlungen der Polizei dauern an, um weitere Beteiligte an der Tat zu identifizieren. Die Beamt*innen vermuten, dass einige Mitglieder der Jugendgruppe über 14 Jahre alt und damit bedingt strafmündig sind. (dk)

-w-

#1 aNUCKAnonym
  • 20.09.2022, 12:27h
  • Da auch die Pupertät immer früher einsetzt, ist zu überlegen, ob man die Strafmündigkeit nicht demenstsprechend anpassen sollte...
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#2 gastAnonym
  • 20.09.2022, 12:34h
  • Was ist denn mit den Eltern, den Erziehungsberechtigten? Kann man diese nicht haftbar machen? Auf Baustellen steht doch auf Schritt und Tritt "Eltern haften für ihre Kinder!"

    Es kann doch wohl nicht sein, dass Kinder buchstäblich einen Mord begehen können u. Polizei Richter u. Richterinnen nur die Arme hochhalten u. "tut uns leid" sagen können.... was es ihnen oftmals gar nicht tut. Karlsruhe war da ja auch wieder ein "glänzendes Beispiel."
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#3 Wombat07Anonym
  • 20.09.2022, 13:00h
  • Antwort auf #1 von aNUCK
  • Körperliche Entwicklung und geistige Entwicklung sind sehr unterschiedlich. Für die Strafmündigkeit ist aber nur die letztere Relevant.

    Die geistige Entwicklung hat sich nicht beschleunigt.
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