https://queer.de/?4328
- 11. Februar 2006 1 Min.
Hamburg (queer.de) - Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat dem Hamburger Senat vorgeworfen, schwul-lesbische Lebenspartnerschaften bei der Neuregelung der Zweitwohnungssteuer zu benachteiligen. Hintergrund der Kritik ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in den Fällen für verfassungswidrig erklärt, in denen die Zweitwohnung eines Ehepartners überwiegend aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Hamburg muss sein Gesetz daher entsprechend anpassen. Der CDU-Senat hat nun eine Änderung vorgelegt (Drs. 18/3627), die aber nur Eheleute, nicht Eingetragene Lebenspartner entsprechend entlastet. "Diese müssten weiterhin zahlen", kritisiert Lutz Kretschmann-Johannsen, Fachsprecher für Lesben und Schwule der SPD-Bürgerschaftsfraktion. "Damit wird das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft noch unattraktiver", so Kretschmann-Johannsen. "Diese Ungleichbehandlung ist durch nichts gerechtfertigt." Unverheiratete Paare könnten die Steuer umgehen, wenn sie zwei Hauptwohnsitze anmelden. Eingetragenen Lebenspartnern stehe diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. (pm)















Ob das der CDU/CSU und FDP besser gefällt?