https://queer.de/?43385
24 Stunden erreichbar
Pakistan: Staatliche Hotline gegen transfeindliche Gewalt
Zum besseren Schutz transgeschlechtlicher Menschen vor Diskriminierung, Verschleppung und Mord ist am Freitag in Pakistan die erste Trans-Hotline des muslimischen Landes an den Start gegangen.

Symbolbild: Teilnehmer*innen des ersten Trans Pride in Pakistan im Jahr 2018 (Bild: Dareecha)
- 1. Oktober 2022, 03:37h 2 Min.
In Pakistan ist am Freitag die erste Trans-Hotline des Landes an den Start gegangen. Transgeschlechtliche Menschen können sich dort im Falle einer Belästigung melden. Die Telefonnummer soll 24 Stunden erreichbar sein. Eingegangene Fälle würden anschließend innerhalb des gleichen Zeitraums von der Polizei bearbeitet. "Das ist historisch für unseren Schutz", sagte die pakistanische Trans-Aktivistin Nayyab Ali bei einer Veranstaltung zum Start der Hotline.
Im konservativ-muslimischen Pakistan sind transgeschlechtliche Menschen starker Diskriminierung ausgesetzt. Neben Belästigung kommt es auch immer wieder zu Fällen von Tötung und Verschleppung. Viele dieser Fälle werden nie bei der Polizei gemeldet, auch weil sich Betroffene dort nach eigenen Angaben vor Diskriminierung fürchten.
Selbstbestimmunggesetz seit 2018
Auf der anderen Seite hat sich aus rechtlicher Sicht bereits vieles verbessert. So verabschiedete die Nationalversammlung 2018 ein historisches Gesetz, das die Diskriminierung von trans Menschen an Schulen, am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen und im öffentlichen Nahverkehr verbietet (queer.de berichtete). Für die Änderung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten genügt seitdem eine Aussage zur Selbstbestimmung – neben dem Eintrag "männlich" und "weiblich" sind auch "gemischt" und "keins" möglich. Kritiker*innen des Gesetzes fordern bis heute eine medizinische Begutachtungspflicht.
Homosexuelle Handlungen können nach pakistanischen Gesetzen, die auf britischem Kolonialrecht basieren, sowie nach Scharia-Recht mit Geldstrafen, Haft und Folter (sowie nach Scharia-Recht theoretisch auch mit dem Tod) bestraft werden. Laut Menschenrechtsorganisationen werden die Bestimmungen in der Praxis kaum verfolgt, auch wenn es gelegentlich zu Erpressungen durch Polizist*innen komme. (cw/dpa)















