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Mecklenburg-Vorpommern
Schwuler Iraner aus Abschiebehaft entlassen
Sami drohte die Abschiebung in den Iran, doch jetzt kann er aufatmen.

Aus Verfolgerstaaten stammende queere Geflüchtete haben es in Deutschland oft schwer, Asyl zu erhalten (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)
- 10. Oktober 2022, 13:57h 2 Min.
Der schwule Iraner Sami (Name geändert) ist aus der Abschiebehaft in Glückstadt (Schleswig-Holstein) entlassen worden und auf dem Weg nach Rostock. Das meldete am Montag die Initiative "Pro Bleiberecht", die sich für den jungen Mann eingesetzt hatte. Außerdem bestätigte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Freilassung des zuvor in Neubrandenburg lebenden Geflüchteten gegenüber dem "Nordkurier". Sami sei am Montagmorgen gegen 10.34 Uhr aus einem gemeinsam von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern genutzten Abschiebegefängnis freigekommen.
/ bleiberecht_mvSami ist frei! DANKE für euren Support und den Druck, den ihr mit aufgebaut habt! Wir melden uns später mit einem Update. pic.twitter.com/xScDGSM5JM
PRO BLEIBERECHT (@bleiberecht_mv) October 10, 2022
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Sami hatte laut "Pro Bleiberecht" im Iran nicht nur wegen seiner sexuellen Orientierung die Exekution gedroht, sondern auch, weil er zum Christentum konvertiert sei. Sami habe einen Partner in Rostock.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Asylantrag von Sami abgelehnt. Diese Entscheidung wurde später vom Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt.
"Asylverfahren decken nicht immer die Wahrheit auf"
"Pro Bleiberecht" hatte das Vorgehen der Behörden scharf kritisiert: "Asylverfahren decken nicht immer die Wahrheit auf, auch wenn das die Behauptung des Bamf ist", erklärte die Hilfsorganisation. "Grob gesagt läuft ein Asylverfahren so: Jemand hat an einem Tag ein paar Stunden Zeit, seine:ihre Geschichte zu erzählen. Das BAMF zweifelt diese Geschichte grundsätzlich mit einer ziemlich respektlosen und oft entwürdigenden Fragetechnik an." Oft hätten traumatisierte Asylbewerber*innen nicht die Kraft, ihre sexuelle Orientierung, für die sie verfolgt worden seien, gleich zu schildern. Und danach sei es oft zu spät: "Infos, die man danach einreicht oder im Gerichtsverfahren liefert, werden meistens als unglaubwürdig eingestuft ("übersteigert", "asyltaktisch")", so "Pro Bleiberecht".
/ m_spittel | Viele Menschen setzten sich für Sami einWie @bleiberecht_mv mitteilte, wurde der schwule Iraner #Sami am Freitag in das Abschiebegefägnis nach Glückstadt gebracht. Bis zu seiner Verhaftung lebte Sami* in #Neubrandenburg. Sollte er abgeschoben werden, droht ihm im Iran die Todesstrafe. #samimussbleiben pic.twitter.com/5b14EfPZuD
Marcel Spittel (@m_spittel) October 8, 2022
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In den letzten Jahren gab es immer wieder Kritik an Bamf-Entscheidungen, weil die Behörde gerne in einer "Verhaltenprognose" einschätzte, ob ein Schwuler in seinem Heimatland auch versteckt leben könnte. Dabei muss ein schwuler Geflüchteter eigentlich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 Asyl erhalten, wenn er wegen seiner sexuellen Orientierung in seinem Heimatland verfolgt werden könnte. Die Ampelregierung schaffte erst vergangenen Monat die "Verhaltensprognose" ab (queer.de berichtete).
Erst am Freitag hatte der mecklenburg-vorpommersche Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) angekündigt, Abschiebungen in den Iran vorerst auszusetzen. Das Land will sich auch für einen bundeweiten Abschiebestopp in die Islamische Republik einsetzen, die derzeit nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini Mitte September von Unruhen erschüttert wird. Der Forderung nach einem bundesweit Abschiebestopp schlossen sich im Landtag neben den rot-roten Regierungsfraktionen auch Grüne und FDP an, nicht aber AfD und CDU. (dk)















