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Nach Selbstverbrennung
Fotos von Ella: Feuerwehr und Krankenhaus schieben sich gegenseitig Verantwortung zu
Im Fall der in einem Rettungswagen gefertigten und verbreiteten Aufnahmen von Ella Nik Bayan gibt es einen Beschuldigten. Doch weder Feuerwehr noch Unfallkrankenhaus sehen ihn in ihren Reihen.
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15. Oktober 2022, 17:07h 5 Min.
Nach der Selbstverbrennung von Ella Nik Bayan am 14. September 2021 auf dem Berliner Alexanderplatz (queer.de berichtete) fertigten Unbekannte Fotos der Schwerverletzten an. Die Aufnahmen, sowohl im Rettungswagen als auch innerhalb des Unfallkrankenhauses Berlin entstanden, sollen dann in Chats unter Mitarbeiter*innen weitergeleitet worden sein.
Gegenwärtig führt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin noch ein Verfahren in der Sache. Es richtet sich gegen denjenigen identifizierten Beschuldigten, der das Foto auf der Fahrt zum Krankenhaus gemacht haben soll. Ein Verdächtiger im Fall des später entstandenen Bildes war bis zur Einstellung des zugehörigen Verfahrens nicht identifiziert worden.
Doch bei der Frage, ob der verbliebene Beschuldigte beim Unfallkrankenhaus oder der Berliner Feuerwehr unter Vertrag steht und wer die institutionelle Verantwortung zu tragen hat, verwiesen nun das Krankenhaus und die Feuerwehr auf den jeweils anderen. Letztere betreibt die dem Haus angegliederte Rettungswache.
Alles an Aufklärung gesetzt?
Dabei hatten Ankündigungen, zumindest vonseiten des Unfallkrankenhauses, zunächst etwas anderes erhoffen lassen. So verbreitete das Krankenhaus nach dem ersten Bekanntwerden der Fotoaufnahmen am 21. September ein Statement, wonach man informiert worden sei, "dass derzeit in Sozialen Medien wohl mehrere Abbildungen von Patientendaten kursieren, die von einem klinikeigenen Computerbildschirm abfotografiert worden sein sollen". Man setze "alles daran, den Vorgang auch strafrechtlich lückenlos aufzuklären". Der Schutz der Patienten sei "unser höchstes Gut" und man verurteile den Vorfall "auf das Schärfste".
Auf Nachfrage nach dem identifizierten Beschuldigten, der die Rettungswagen-Bilder gemacht haben soll, und dazu, was aus der Aufklärung geworden sei, antwortete die Pressesprecherin des Unfallkrankenhauses queer.de nun, die Ankündigung habe sich "auf das ukb" bezogen, "und nicht auf mögliche Aufnahmen aus einem Rettungswagen". Der werde "von der Berliner Feuerwehr betrieben." Den Beschuldigten in jenem Verfahren sieht man also nicht im eigenen Mitarbeiter*innenstamm.
Doch auch die Feuerwehr weiß den Mann nicht in ihren Reihen. Auf Anfrage erklärt sie: "Das Unfallkrankenhaus Berlin gehört organisatorisch nicht zur Berliner Feuerwehr. Der o. g. Bedienstete ist kein Angehöriger der Berliner Feuerwehr. Demzufolge liegen uns keine Informationen diesbezüglich vor."
Kein beschuldigter Mitarbeiter, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Auch die Zuarbeit des Unfallkrankenhauses und seiner Bediensteten im Ermittlungsverfahren scheint nicht besonders hilfreich gewesen zu sein. Man habe "nach Bekanntwerden des Vorgangs zeitnah alle uns vorliegenden Informationen der Berliner Polizei weitergegeben" und "jederzeit für Auskünfte zur Verfügung" gestanden. Dass es der Polizei "offenbar nicht gelungen" sei, "Tatverdächtige im ukb zu ermitteln", bedauere man zutiefst.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen hätten so "aber nicht gezogen werden" können. Auch habe man "keine Kenntnisse über einen von Ihnen genannten 'Mitarbeiterchat'". Insofern könne man "auch nicht beurteilen, ob Tatverdächtige von Mitarbeitenden gedeckt wurden". Und auch bei der Berliner Feuerwehr gilt: "Wie oben erwähnt, ist der betroffene Bedienstete kein Angehöriger der Berliner Feuerwehr. Insofern gibt es hinsichtlich dieses Vorfalls keine arbeitsrechtlichen Verfahren in unserem Hause."
/ PantisanoUnfassbar! Es kursieren in Whatsapp-Chats des Pflegepersonals des Unfallkrankenhauses Bln einige Bilder der verstorbenen trans* Frau, die sich letzte am #Alexanderplatz selbst in Brand setzte. Die Bilder wurden von einem Computerbildschirm abfotografiert. #strafanzeige erstattet! pic.twitter.com/o2F5717GgZ
Alfonso Pantisano (@Pantisano) September 21, 2021
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Immerhin will man im Unfallkrankenhaus den Vorfall zum Anlass genommen haben, "unsere Beschäftigten weiter zu sensibilisieren, etwa bei Fortbildungen oder Einführungsveranstaltungen." Worin die Sensibilisierung genau bestehe, wurde nicht genannt.
Das Unfallkrankenhaus Berlin lege aber "Wert darauf, dass alle Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrer Identität, ihrer Hautfarbe oder ihrem Status nach höchsten medizinischen Standards versorgt" würden. Auch heißt es in dem Schreiben: "So ein Vorfall darf nicht wieder vorkommen." Doch ob das gewährleistet werden kann, wenn Tatverdächtige nicht ein mal damit rechnen müssen, als solche benannt zu werden?
Nehmen wenigstens Ermittlungsbehörden Vorfälle ernst?
Ob die Tatsache, dass den Behörden der Urheber der Aufnahmen bekannt ist, auch zu einer Gerichtsverhandlung oder einem Strafbefehl führen wird, wirkte in den Antworten der Generalstaatsanwaltschaft nicht besonders wahrscheinlich. Darin hatte es etwa geheißen: "Ob die Verdachtsmomente für eine Anklageerhebung gegen den Tatverdächtigen ausreichen, wird gegenwärtig geprüft. Andernfalls wäre auch dieses Verfahren einzustellen."
Und: Welcher Institution der Beschuldigte zugeordnet ist, will auch die Staatsanwaltschaft nicht sagen: "Zu den genauen Arbeitsverhältnissen des Beschuldigten kann ich Ihnen in Hinblick auf dessen Persönlichkeitsrecht, die ja nach § 4 des Landespressegesetzes in Abwägung mit Ihrem Auskunftsanspruch zu bringen sind, keine weiteren Auskünfte erteilen", hieß es.
Neben den Fotoaufnahmen hatte es noch eine veröffentlichte Videoaufnahme der Selbstverbrennung gegeben. Hier ermittelte man nach § 201a des Strafgesetzbuches, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Einen Tatverdächtigen identifizierten die Behörden jedoch auch hier nicht. Zwei mal im Januar und ein mal im Juli verunstalteten Unbekannte zudem das Grab der Verstorbenen (queer.de berichtete). Auch in diesem Zusammenhang war es bisher nicht zur Feststellung von Verdächtigen gekommen. Die Verfahren wurden nach §168 StGB, Störung der Totenruhe, geführt.
Sprich mit anderen darüber. Freund*innen oder Verwandte könnten gute Ansprechpartner*innen sein.
Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern lauten: 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222.
Für trans Personen gibt es in Deutschland ein großes Netzwerk aus Treff-, Unterstützungs- und Beratungsangeboten. So bietet etwa die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität mehrere Beratungsstellen. Weitere lokale Angebote lassen sich oft über Suchmaschinen finden.
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