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Landeskirche Braunschweig

Evangelische Kirche geht gegen schwulen Domkantor mit Kinderwunsch in Berufung

Die Kirche wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil, die Kündigung von Gerd-Peter Münden aufzuheben. Der Domkantor hatte darüber sinniert, mit seinem Partner eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch zu nehmen.


Domkantor Gerd-Peter Münden arbeitete vor seinem Rauswurf am Braunschweiger Dom (Bild: Chris Sobczak / flickr)

  • 20. Oktober 2022, 12:37h 1 2 Min.

Im Streit um die mögliche Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft durch einen bekannten Domkantor geht die evangelische Landeskirche Braunschweig in die nächste Instanz. Beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen sei Berufung gegen das Urteil des Braunschweiger Arbeitsgerichts eingelegt worden, teilte die Kirche am Donnerstag mit. Im September hatte das Gericht die Kündigung des Kirchenmusikers Gerd-Peter Münden für unwirksam erklärt und eine Weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verlangt (queer.de berichtete).

Die Kirche hatte den 56-jährigen Münden im März entlassen, weil er mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann eine Leihmutterschaft in Anspruch habe nehmen wollen, die nach Auffassung der Landeskirche kommerzieller Art ist. Dagegen klagte der bekannte Kirchenmusiker und bekam in erster Instanz Recht. Die Kammer entschied, dass sich der Kantor lediglich einen Denkprozess offengehalten habe, und konnte darin keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß und keine rechtliche Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung erkennen.

Im Berufungsverfahren werde noch einmal ausführlich dargelegt, welche konkreten Schritte Münden unternommen habe, um eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen, hieß es nun von der Kirche. "Wir halten daran fest, dass Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden dürfen", sagte Oberlandeskirchenrat Christoph Goos.

"Ich bin unglaublich glücklich und dankbar dafür, dass wir in einem Rechtsstaat leben", hatte Münden nach dem ersten Urteil gesagt. Ein paar Monate zuvor waren Gedankenspiele des Paares bekannt geworden, sich per Leihmutterschaft möglicherweise den Kinderwunsch zu erfüllen. In Braunschweig ist der Fall seitdem Stadtgespräch. Münden gilt wegen seines bundesweit erfolgreichen Schulprojekts "Klasse! Wir Singen" als überregional bekannt.

In Kolumbien ist – anders als in Deutschland – Leihmutterschaft nicht verboten. Für Deutsche ist es auch nicht illegal, diesen Dienst im Ausland in Anspruch zu nehmen. Der mit einer Frau verheiratete Landesbischof Christoph Meyns, der selbst zwei Kinder hat, hatte im Vorfeld Münden geschrieben, dass er "auf den Kinderwunsch verzichten müsse". Die Kirche müsse jedem Anschein entgegenwirken, "dass Frauen und Kinder zu Waren degradiert und in ihrer Menschenwürde beschädigt werden", so der Geistliche. Münden widerspricht der Aussage, dass eine nichtkommerzielle Leihmutterschaft frauen- und kinderfeindlich sei.

Die Landeskirche Braunschweig gab sich zuletzt eigentlich queerfreundlich: So öffnete sie erst zum Jahreswechsel die Ehe für Schwule und Lesben (queer.de berichtete). (dpa/cw/dk)

-w-

#1 ChrisNAnonym
  • 20.10.2022, 18:45h
  • Nur Pläne/Gedanken, wenn er sich dann letztlich (vielleicht auch aufgrund der Einwände seines Arbeitgebers) dagegen entschieden hat, sollten kein Kündigunsgrund sein, weder juristisch noch faktisch, wahrscheinlich sind es daher ganz andere Gründe warum man ihn loswerden möchte und sucht nur einen Vorwand. Anders kann ich mir diesen Fall nicht erklären.

    Ansonsten, nähmen wir mal an, die Leihmutterschaft sei zustande gekommen, ist es auch nicht gerade besonders schlau, mit der Entstehungspraxis des Kindes beim Arbeitgeber hausieren zu gehen. Da teilt man lediglich mit, dass man ein Kind hat, legt die Geburtsurkunde vor und gut ist, grade wenn man weiß, dass der AG damit ein Problem hat.

    Ja ich weiß, manchen Leuten geht es ums Prinzip und weniger um den Weg des geringsten Widerstandes. Scheint hier auch so zu sein.
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