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Münster
Anklage nach tödlicher Attacke gegen Malte C.
Der 20-Jährige, der am Rande des CSDs in Münster einen trans Mann tödlich verletzt haben soll, muss sich nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
- 16. November 2022, 10:25h 2 Min.
Nach einem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 20-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben (PDF). Nach Überzeugung der Ermittler*innen soll der junge Mann am 27. August 2022 den 25-jährigen trans Mann Malte C. einen Faustschlag versetzt haben. Nach dem Sturz auf den Hinterkopf starb der Mann an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma (queer.de berichtete).
Über die Annahme der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen nach Erwachsenenstrafrecht bis zu 15 Jahre bzw. nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft.
Der 20-Jährige sitzt seit seiner Festnahme kurz nach der Tat in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. Der Mann soll bei der CSD-Veranstaltung zunächst mehrere Personen unter anderem queerfeindlich beschimpft und bedroht haben – unter anderen mit den Worten "lesbische Huren", "Scheiß-Lesben" und "Scheiß-Transen". Zudem soll er ihnen Schläge angedroht und zur Einschüchterung damit gedroht haben, deren Familien umzubringen. Als Malte C. ihn bat, das zu unterlassen, soll der 20-Jährige unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zugeschlagen haben.
Gutachten in Auftrag gegeben
Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen habe der Angeklagte betont, dass er nicht homophob oder queerfeindlich sei. Nach Bewertung der Expertin könnte die Tat auch auf eine durch Alkohol ausgelöste aggressive Stimmung und Gewaltbereitschaft zurückzuführen sein, heißt es in der Mitteilung. Nach einer vorläufiger Bewertung der Expertin sei die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten aber "nicht erheblich beeinträchtigt gewesen".
Medien hatten berichtet, dass der Verdächtige offenbar aus Queerfeindlichkeit gehandelt habe. Er soll russischer Staatsbürger sein und acht Jahre bei seiner Mutter in Deutschland gelebt haben; sein Vater lebe in Tschetschenien, einer extrem queerfeindlichen russischen Teilrepublik (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft betonte, dass bis zu einer Verurteilung für den Mann die Unschuldsvermutung gelte. (dpa/dk)
