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"Grundordnung des kirchlichen Dienstes"
Katholische Kirche schützt "sexuelle Identität" im Arbeitsrecht
In Zukunft sollen Mitarbeitende nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung gefeuert werden, heißt es im neuen Arbeitsrecht der deutschen Kirche. Trans Menschen haben jedoch weiter keinen expliziten Schutz.

Kirchen müssen sich in Deutschland nicht an das Antidiskriminierungsrecht halten, sondern können ihre eigenen Regeln formulieren (Bild: #liebegewinnt)
- 22. November 2022, 10:53h - 2 Min.
Die katholische Kirche in Deutschland ändert ihr Arbeitsrecht und stärkt damit unter anderem die Rechte queerer Mitarbeiter*innen. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes".
"Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt", teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Bonn mit. "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein." Die einzige Bedingung sei "eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums".
/ DerSynodaleWeg#SynodalerWeg konkret: Die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts ist beschlossen! #outinchurch @zdkonline https://t.co/aiwq4wSrDy
Der Synodale Weg – offizieller Account (@DerSynodaleWeg) November 22, 2022
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In den Bistümern war die Neufassung des Arbeitsrechtes seit einigen Monaten diskutiert worden. Bislang konnte es einen den Job kosten, wenn man sich zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiratet. Auch eine zweite (heterosexuelle) Heirat nach einer Scheidung konnte zum Problem werden.
Kein Schutz für trans Menschen
Nicht ausdrücklich erwähnt wird in dem Papier dagegen Geschlechtsidentität. Es ist lediglich von der "Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst" die Rede. #OutinChurch-Aktivist Jens Ehebrecht-Zumsande hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung kritisiert, dass die Kirche an einem "binären Geschlechterkonzept" festhalten wolle und im Bereich der Nicht-Diskriminierung zwar sexuelle, aber nicht "geschlechliche Identität" aufführe. "Es bleibt uneindeutig, ob mit dem Merkmal 'Geschlecht' auch trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Arbeitnehmer*innen gemeint sind", so Ehebrecht-Zumsande. Mit der Veröffentlichung des finalen Papiers erklärte Ehebrecht-Zumsande: "Wir können uns als queere Mitarbeitende hier nicht spalten lassen."
/ ZumsandeJensGrundordnung zu würdigen. Wir können uns als queere Mitarbeitende hier nicht spalten lassen. Darum ist unsere Solidarität vor allem für die Rechte unserer trans*/inter/nichtbinären/agender Kolleg*innen weiter notwendig! #OutInChurch #transrightsarehumanrights
Jens Ehebrecht-Zumsande (@ZumsandeJens) November 22, 2022
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Gegen ihre Diskriminierung hatten im Januar queere Beschäftigte protestiert im Rahmen der #OutinChurch-Kampagne protestiert (queer.de berichtete). Sie übergaben der DBK bei deren Vollversammlung im März mehr als 117.000 Unterschriften (queer.de berichtete). Der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, hatte daraufhin angekündigt, dass das Arbeitsrecht verändert werden soll.
Die Artikel der Grundordnung bilden die Grundpfeiler der kirchlichen Arbeitsverfassung. Sie gelten für etwa 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas. Der Ständige Rat der DBK tagte seit Montag im Kloster Himmelspforten in Würzburg. (dpa/cw)














