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Reaktionen

Neues kirchliches Arbeitsrecht nur ein "Teilerfolg"

Queere Organisationen reagieren zurückhaltend auf das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Insbesondere bei trans Menschen bestünden Lücken.


Die ARD-Doku "Wie Gott uns schuf" brachte im Januar die #OutinChurch-Bewegung ins Rollen (Bild: NDR)

  • 22. November 2022, 13:44h 7 2 Min.

Die Reformbewegung "#OutInChurch" sieht in dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht, auf das die katholischen Bischöfe sich am Dienstag in Würzburg geeinigt haben, nur einen Teilerfolg. "Es wäre deutlich mehr drin gewesen", sagte #OutInChurch-Sprecher Rainer Teuber der Deutschen Presse-Agentur. "Es ist erstmal mehr als nichts, aber es kann auch bestenfalls nur als Teilerfolg gewertet werden." Teuber kritisierte vor allem, dass trans- oder nicht-binäre Menschen nicht konkret genannt werden. "Der Blick in die Schlafzimmer entfällt zwar", sagte Teuber. Vieles bleibe allerdings schwammig und Auslegungssache. "Der Teufel steckt im Detail."

Auch der Verein Regenbogenforum kritisierte das Ausblenden von geschlechtlichen Minderheiten: "Leider wurde das Thema Geschlechtsidentität nicht in die Grundordnung aufgenommen. Offen bleibt, ob zum Beispiel Transidentität eine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis hat", so Vorstandsmitglied Claudia Karl. Problematisch sei auch, "dass die Bischöfe nicht verpflichtet sind, die neue Grundordnung in ihrem Bistum umzusetzen". Es bestehe die Gefahr, dass dadurch in Deutschland ein Flickenteppich aus alter und neuer Grundordnung entstehe. "Das könnte dazu führen, dass queere Menschen entweder ihr Bistum wechseln – oder weiter verborgen leben müssen, weil ein Ortswechsel nicht möglich ist", so Karl.

"Der Personalnot geschuldet"

"Die Neufassung, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung jetzt keinen rechtlichen Bewertungen mehr unterliegt, war mehr als notwendig, ist aber wohl auch der Personalnot geschuldet", sagte "Wir sind Kirche"-Sprecher Christian Weisner. "Dies bedeutet hoffentlich ein Ende von Diskriminierungen und ein Ende der Heimlichtuerei aus Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes zum Beispiel für geschiedene wiederverheiratete Paare oder homosexuell lebende Menschen."

Nach Überzeugung des Laienverbandes Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) war das neue kirchliche Arbeitsrecht überfällig. "Ich gehe nun davon aus, dass Kontrolle und Sanktionierung von Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst an diesem Punkt Vergangenheit sind", sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Dienstag in Berlin. "Stattdessen übernimmt die Kirche selbst die Verantwortung dafür, dass die Institution als christlich wahrgenommen wird. Dieser Paradigmenwechsel ist wichtig." Ein Wermutstropfen sei es, dass der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft weiterhin sanktioniert werden soll.

Die katholischen Bischöfe hatten in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" beschlossen (queer.de berichtete). Darin heißt es: "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein." (dpa/dk)

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#1 KilianEhemaliges Profil
  • 22.11.2022, 15:40h
  • Die Festschreibung transmenschlicher Diskriminierung und Stigmatisierung kann nur eine Person als Teilerfolg beschreiben, die in der bequemen Position ist, als Mitglied der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft geboren worden zu sein und zeitlebens nie außerhalb der Rechtssicherheit, Lebensqualität und Menschenrechte stand, die der Mehrheit seit jeher zugestanden wird. Auch wird es sicherlich christliche Schwule und Lesben geben, die sich, nun da sie ihren "Teilerfolg" errungen haben, zufrieden geben und ihre queeren Geschwister durch Anbiederung und Schweigen verraten.

    Einer Personengruppe Grundrechte zu verweigern, in einem Land das sich demokratisch und rechtsstaatlich nennt, und Menschenwürde als Ausgangspunkt all seiner Grundrechte nennt, kann ich nur als verfassungsfeindlich und antidemokratisch bezeichnen. Eine Menschenfeindlichkeit, die der Bundesregierung offenbar egal ist und legitim erscheint und alle Kritik andernorts, was Konfessionen betrifft, ad absurdum führt.
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#2 nichtbinärePersonAnonym
#3 KölnfischAnonym
  • 22.11.2022, 17:56h
  • Wären der römisch-katholischen Kirche tatsächlich alle Menschen wichtig, dann soll sie gefälligst das staatliche Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland übernehmen und auf ihr eigenes Arbeitsrecht verzichten. Immer dieser ekelige Dünkel, eine Extrawurst haben zu müssen. Zweitausend Jahre am Werk und fast nur Negatives erreicht. Was für eine miese Institution.
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