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Sexuelle Gewalt bei "Princess Charming"
Produzent*innen werfen Jo Falschbeschuldigung vor
Den Vorwurf gegen sich hatte Teilnehmerin Wiki eigentlich längst eingeräumt. Nun überraschten die Verantwortlichen der lesbischen Datingshow Beobachter*innen mit einer bemerkenswerten Interpretation.

Aussitzen oder in die Offensive gehen? Die "Princess Charming"-Macher*innen haben sich, anders als die hier abgebildeten Kandidatinnen, für letzteres entschieden (Bild: TVNOW)
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27. November 2022, 18:31h 11 Min.
Im Konflikt rund um sexuelle Übergriffe bei "Princess Charming" ist es zu einer Wendung gekommen. Die Teilnehmerin Jo hatte der Mitbewerberin Wiki in der vorvergangenen Woche einen sexuellen Übergriff auf sich vorgeworfen.
Nur ist nun die Produktionsfirma hinter "Princess Charming" nach Sichtung des Videomaterials offensichtlich ganz anderer Meinung darüber, was am Set vorgefallen ist. Dabei hatte die Beschuldigte den gegen sie vorgebrachten Vorwurf öffentlich eingeräumt (queer.de berichtete).
Der Konflikt erinnert auch an den Umgang mit dem Model Gina-Lisa Lohfink. Doch mit welchen Vorannahmen begegnen wir sexueller Gewalt eigentlich und können wir wirklich davon ausgehen, dass man sie auch als solche erkennen muss, wenn wir sie sehen?
"Nachweislich falsche Darstellungen"
Mit einer Stellungnahme von Freitag Abend brachten die "Princess Charming"-Verantwortlichen viele Kommentator*innen auf der Plattform Instagram, auf der der Konflikt im Wesentlichen ausgetragen wird, gegen sich auf. Tenor: Jo habe gegenüber Wiki eine Falschbeschuldigung erhoben. Aber wie das, wenn die Beschuldigte sich zu der Tat bekennt?
Am 14. November hatte Teilnehmerin Jo in einem Instagramvideo von einem sexuellen Übergriff gesprochen, begangen von Mitbewerberin Wiki. Die bestätigte in einem Video tags darauf die Darstellung und bat außerdem darum, deshalb nicht bloß von einem "Vorwurf" zu sprechen. Laut Jo soll sich Wiki zunächst am Unterleib unbekleidet zu der schlafenden Teilnehmerin ins Bett begeben, engen Körperkontakt aufgebaut und ihr von "Wünschen" ihr gegenüber berichtet haben.
Einen ersten Versuch, die so Bedrängte zu küssen, will die mit einer Verneinung abgewehrt haben. Nach einer Weile hätte sich Wiki dann auf Jo gelegt, ihre Arme festgehalten und den Kussversuch fortgesetzt. Jo habe sich daraufhin nicht mehr bewegt. Was danach passiert ist, ist nicht öffentlich bekannt.
Die Schilderungen auf Jos Instagram-Account habe man "sehr ernst genommen", heißt es nun zu dieser Darstellung vonseiten der Serienmacher*innen. Man habe sie "seitdem intensiv aufgearbeitet" und will dazu sowohl mit Jo als auch mit Wiki in den vergangenen Tagen in Kontakt gewesen sein. Da es sich vermeintlich um den "Vorwurf einer Straftat" handele, habe man "auch Jurist:innen eingeschaltet". Ein Anwalt für Strafrecht habe dann im Auftrag der Produzent*innen das Rohmaterial inklusive des obligatorischen Teilnehmer*innen-Interviews vom Tag nach der fraglichen Nacht gesichtet.
Dieser Anwalt sei dann zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bildmaterial "eindeutig für eine Einvernehmlichkeit spricht" und dass "eine strafbare (ggf. versuchte) sexuelle Nötigung (…) bzw. eine sexuelle Belästigung (…) nicht belegbar sind". Was weitere hinzugezogene Jurist*innen in welcher Funktion in der Angelegenheit unternommen haben, bleibt unklar. Man bedauere, dass Jo "die Situation anders empfindet" und diese sie "offenbar belastet". Man werde "auch weiterhin das Gespräch mit ihr suchen".
Die Produzent*innen hätten beiden Teilnehmerinnen zudem angeboten, ihnen "eine unabhängige Person zur Aufarbeitung zur Seite zu stellen" und ihnen das gedrehte Material zu zeigen. Das klingt jedenfalls nicht danach, als wären die darauf eingegangen.
"Nein heißt Nein" nehme man "grundsätzlich ernst". Man werde sich bei Seapoint daher "natürlich auch daraufhin überprüfen", wie man Sicherheitsmaßnahmen "noch weiter optimieren" könne. Die alte feministische Forderung hatten die Sexualstrafrechtsreformer*innen des Jahres 2016 selbstausweislich erstmals in geltendes Recht überführen wollen.
"Dazu", also zu "Nein heißt Nein", gehöre "aber auch, dass wir unsere Kandidat:innen vor nachweislich falschen Darstellungen in der Öffentlichkeit schützen". Anders formuliert: Bei den Schilderungen des Übergriffs durch die Teilnehmerin Wiki soll es sich nach Auffassung der "Princess Charming"-Macher*innen um eine Falschbeschuldigung mit einem Sexualdelikt handeln.
Welche Aufarbeitung?
Die Betonung der Produzent*innen, bei ihren Schritten mit den betreffenden Personen in Kontakt zu stehen, ist zumindest vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass Jo auch von den Macher*innen der Serie eine Verantwortungsübernahme gefordert und diesen vorgeworfen hatte, das Thema durch die Verweigerung von Pressestatements aus der Öffentlichkeit heraushalten zu wollen. Davon will sie kürzlich durch einen Redakteur erfahren haben.
Tatsächlich war auch eine Anfrage von queer.de zum Umgang der Verantwortlichen vor Ort und im Nachhinein bislang unbeantwortet geblieben. Zu der mangelnden Zusammenarbeit mit der Presse kam dann am Donnerstag ein weiterer Vorwurf erheblicher sexueller Gewalt am Set der ersten Staffel von "Princess Charming", bei dem auch das Wort "Nein" seine Rolle spielt, hinzu (queer.de berichtete).
Unklar ist auch, auf welchen Aspekt sich die Aufarbeitung beziehen soll, zu der den beiden Beteiligten eine "unabhängige Person" zur Unterstützung angeboten worden sei. So scheint die Produktionsfirma hinter "Princess Charming" das Thema vor allem unter einem strafrechtlichen Aspekt zu betrachten. Doch weder lässt sich solch ein Anliegen aus den zumeist feministischen und politischen Einlassungen sowohl von Jo als auch von Wiki herauslesen, noch ist bekannt geworden, dass die Betroffene eine Strafanzeige gestellt hätte.

Teilnehmerin Jo brachte den Konflikt um den Umgang mit sexueller Gewalt am Set ins Rollen (Bild: TVNOW / René Lohse )
Wer die Statements auf dem "charmings.official"-Instagramaccount eigentlich genau verfasst, ist nicht bekannt. Das dort angegebene Impressum verweist nicht auf die Produktionsfirma Seapoint, sondern auf den Sender RTL. Dieser scheint jedoch nur vermittelt durch Verträge an den eigentlichen Dreharbeiten beteiligt zu sein, die wiederum von der in Köln ansässigen Seapoint Productions GmbH & Co. KG organisiert und durchgeführt werden.
Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die eigentlich Verantwortlichen durch eine strafrechtliche Bewertung ihren Umgang mit dem Vorfall am Set absichern wollen. Stellt der Übergriff nämlich keine Straftat nach dem Sexualstrafrecht dar, ließe sich die Tatenlosigkeit von Seapoint während der Dreharbeiten leichter verteidigen.
So nutzen die "Princess Charming"-Macher*innen augenscheinlich das Strafrecht, das noch immer weit von der Erfüllung der auch von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention entfernt ist, nicht zum Schutz von Betroffenen sexueller Gewalt, sondern zur Anfechtung ihrer öffentlichen Äußerungen. Immerhin ist auch die falsche Verdächtigung eine Straftat, wegen der etwa das Model Gina-Lisa Lohfink 2017 rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Konflikt um "Princess Charming" erinnert durch die Existenz eines Videos der Tat auch sonst an den Umgang mit Lohfink – mit dem Unterschied, dass die sich öffentlich feministisch positionierende Wiki ihre Tat gleich eingeräumt hat.
Parallelen zum Fall Lohfink
Lohfink hatte im Juni 2012 mit Pardis F. und Sebastian C. Geschlechtsverkehr gehabt. Auf dem gleich danach verschiedenen Medien als "Vergewaltigungsvideo" angebotenen, von den beiden Männern angefertigten Filmmaterial sieht und hört man, wie Lohfink mehrmals "Nein" und "Hör auf" sagt – letzteres nach Ansicht des Gerichts jedoch in Bezug auf das Filmen, nicht aber in Bezug auf den Geschlechtsverkehr als solchen. Die Staatsanwältin argumentierte damals laut "Stern" während des Verfahrens jedoch auch, dass sich die "Hör auf"-Äußerungen ja auch auf die konkrete, in dem Moment an Lohfink vollzogene sexuelle Handlung bezogen haben könnten statt prinzipiell auf den Geschlechtsverkehr.
So oder so: Während für die Verneinungen, die man auf dem Video sehen konnte, also recht unterschiedliche Interpretationen im Raum standen, blieb doch der Anspruch an ein vorhandenes Videomaterial unangetastet, das Vorliegen einer Vergewaltigung oder sexueller Gewalt – beziehungsweise von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – zweifelsfrei klären zu können. Es scheint sich zumindest der Wunsch danach hartnäckig zu halten, sexuelle Gewalt müsse evident, also unmittelbar als solche einleuchtend, sein.
Als keine Redaktion das angebotene Video kaufen wollte, wurden Teile bei der Pornoplattform Pornhub eingestellt. Nutzer*innen meldeten das bei dem Pornoportal eingestellte Video mehrfach, weil es nach ihrer Ansicht eine Vergewaltigung zeigte. Und laut dem früheren Spiegel-Journalisten Fabian Reinbold habe das Model auf dem Video "weggetreten" gewirkt. Das passt zu Lohfinks Darstellung, wonach sie vermutet, mit K.O.-Tropfen betäubt worden zu sein. Doch wie so häufig, ließ sich ein Nachweis der Substanz nicht mehr führen.
Für die inkonsensuelle Weitergabe wurde Pardis F. schließlich von einem Gericht verurteilt. Es besteht kein sinnvoller Zweifel daran, dass die Beiden den Geschlechtsverkehr, die Aufnahme des Videos und seine Verbreitung mit finanzieller Gewinnabsicht geplant hatten. Das belegen auch E-Mails, die durch Beschlagnahmung ihrer Computer gesichert werden konnten.
Trotz allem diente das von den Männern auch nach Auffassung von Gerichten gegen Lohfinks Willen beim Geschlechtsverkehr angefertigte und veröffentlichte Video am Ende nicht der Verurteilung der Männer, sondern der Frau. Einige Jahre später wurde der zweite beteiligte Mann übrigens, Sebastian C., wegen Vergewaltigung einer Sexarbeiterin verurteilt – und das, obwohl die Verurteilung von Vergewaltigern schon aus statistischen Gründen als äußerst unwahrscheinlich und darum schwierig gilt.
Vergewaltigungsmythen am Werk?
Laut Richterin Antje Ebner, die das vergeblich durch Revision angefochtene, erste Urteil gegen Lohfink wegen falscher Verdächtigung gesprochen hatte, sei auf dem Video "kein Blümchensex zu sehen". Und das, was zu sehen sei, sei "nicht jedermanns Geschmack". Es sei aber auch nirgends zu erkennen, "dass Frau Lohfink sich nicht wohlfühlt", wie etwa der Spiegel berichtete.
Aber kann auf einem Video sichtbares Unwohlsein wirklich zum Kriterium dafür gemacht werden, dass die Aufnahme eine Straftat zeigt? Müssen Betroffene einer Sexualstraftat körperlich sichtbare Zeichen von Unwohlsein aufweisen? Wie würde es sich dann mit einer sichtbaren Erektion verhalten, von der betroffene Jungs und Männer immer wieder berichten?
Ein im Verfahren vorgelegtes Attest, aus dem auch hervorgeht, dass Lohfink keine körperlichen Verletzungen von der Nacht davongetragen hat, zeige laut Richterin aber umgekehrt, dass sie bewusst wahrheitswidrig ein Verbrechen angezeigt habe. In ihrer Urteilsbegründung beklagte die Richterin sogar, dass die Verteidigung Lohfinks die Beantwortung von Fragen danach nicht zugelassen hatte, wie es sein könne, dass sich eine Frau mit schmerzhaften Wunden einer Vergewaltigung am nächsten Abend fit genug fühle, um mit einem der angeblichen Vergewaltiger Sex zu haben. Zu dem hatte sie auch vor der Nacht der Videoaufnahmen schon ein eigenständiges Verhältnis aufgebaut.
Doch von solchen Verletzungen hatte Lohfink überhaupt nicht gesprochen und auch das Video zeigte keine physisch verletzenden Handlungen. Vielmehr scheinen die von der Richterin aufgefahrenen Argumente weit verbreiteten Vergewaltigungsmythen zu entspringen. Darunter versteht man in der Forschung falsche Vorstellungen davon, wie sexuelle Gewalt und Vergewaltigungen ablaufen oder wie sich die Betroffenen dabei verhalten – und danach.

Jos Mitbewerberin Wiki hatte den Vorwurf gegen sich rasch bestätigt (Bild: TVNOW / René Lohse )
Lohfink selber betont sogar, dass sie bei der Anzeigestellung gar nicht von einer "Vergewaltigung" gesprochen habe, sondern bloß davon, dass sie vermute, dass ihr jemand K.O.-Tropfen verabreicht habe und sie sich an die auf Video festgehaltenen Handlungen nicht erinnern könne. Erst mit Sichtung des Videos, sagt Lohfink, sei ihr klar geworden, was in jener Nacht geschah. Und auch Jo hat weder von "sexueller Belästigung", noch von "sexueller Nötigung" gesprochen.
Auch in Lohfinks Fall gibt es also eine erhebliche Differenz zwischen juristisch definierten Begrifflichkeiten und den Versuchen von Betroffenen, ihre Erfahrungen zu verbalisieren. Es sind, wie so häufig, Jurist*innen oder Ermittlungsbehörden, die diese verbalisierten Erfahrungen in Form eines Verdachts in Deutschland geltenden Strafrechtsparagraphen zuordnen. Aber was, wenn eine Videoaufnahme einer Tat dann nicht diejenigen Vorstellungen bedient, die Menschen von sexueller Gewalt im Kopf haben?
Wem dient das Sexualstrafrecht?
Dass auch Profis bei der Einstufung konkreter Handlungen als Sexualstraftaten vor allem nach Bauchgefühl, nicht aber nach nachvollziehbaren Kriterien vorgehen, zeigt etwa auch ein im Auftrag des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des NRW-Landtags angefertigtes, kriminalpsychologisches Gutachten (ab Seite 1221) des Rechtspsychologen Rudolf Egg. Darin wurde die Arbeit der Polizeibeamten evaluiert, die Anzeigen von Frauen nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 aufgenommen und deren Schilderungen den zur Verfügung stehenden Strafrechtsparagraphen zugeordnet haben – mit bedenklichem Ergebnis.
Im Gutachten heißt es etwa: "Die offenkundigen Unsicherheiten bei der strafrechtlichen Einordnung der Tatbestände im Rahmen der Anzeigenaufnahme lassen sich durch die bloße Auswertung der Anzeigentexte nicht aufklären." Anders ausgedrückt: Es scheint überhaupt keinen Zusammenhang zwischen dem zu geben, was die Frauen ihrer Darstellung nach erdulden mussten, und dem, als was die Beamten die Geschichte einstuften. Egg spricht an anderer Stelle von einer "nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren" und "auf den ersten Blick sogar eher willkürlichen Einordnung". Bei Fragen sexueller Gewalt scheinen die formale Ausbildung und das theoretisch vorhandene Wissen jedenfalls, ließe sich vielleicht annehmen, nicht selten von Gefühlen und eigenen Verwicklungen in das Thema ausgestochen zu werden.
Knapp sieben Jahre nach der Kölner Silvesternacht sichtete nun ein Anwalt im Auftrag der ebenfalls in der Rheinmetropole ansässigen Produktionsfirma von "Princess Charming" das von den Teilnehmerinnen Jo und Wiki gedrehte Material. Und weil sich seiner Auffassung nach ein zunächst von wem auch immer angenommener Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigt hat, schützt die Firma ihre unternehmerischen Interessen nun, indem sie der Vertragspartnerin einer ihrer Shows öffentlich eine Straftat vorwirft, nämlich die der falschen Verdächtigung.
Sie greift dabei, juristisch ausgedrückt, auf das Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung von Teilnehmerin Jo zurück, auf das sich die im Sexualstrafrechtskapitel gelisteten Straftaten beziehen. Selbstbestimmung wird so aber in ihr Gegenteil verkehrt. Öffentlich rechtfertigt die Firma das mit ihren vertraglichen Schutzpflichten gegenüber der Teilnehmerin Wiki. Aber kann Wiki sich nicht selbst verteidigen oder eine Anzeige bei der Polizei stellen, wenn sie Opfer einer Straftat geworden ist, nämlich dem der falschen Verdächtigung? Was hier eigentlich nämlich auf dem Spiel steht, ist, ob das ertragreiche Format "Princess Charming" eine Zukunft hat. Spiegel-Journalistin Anja Rützel hat das jedenfalls gestern infrage gestellt (Paywall).
Es ist eine Konstellation, die man perfide nennen könnte. Man kann sie aus feministischer Perspektive jedoch, im Wissen darum, wie alltäglich sexuelle Gewalt ist, auch als Glücksfall begreifen. Sie zeigt deutlich auf, dass das deutsche Sexualstrafrecht und die Rechtspraxis nicht auf den Schutz der Selbstbestimmung von Betroffenen hinauslaufen, sondern vor allem grenzverletzenden Personen Munition und Ansatzpunkte zur Abwehr von Vorwürfen liefern.
Denn es ist in diesem Fall nicht die Beschuldigte in der Sache, die sich diese Möglichkeiten zur Verteidigung zunutze macht, sondern mit dem Unternehmen Seapoint eine dritte Partei. Die verteidigt ihr auf dem Spiel stehendes Geschäftsmodell sogar gegen den erklärten Willen der grenzverletzenden Person. Teilnehmerin Wiki hat sich ja öffentlich auf den Versuch der Verantwortungsübernahme verpflichtet und scheint sich mitnichten als Opfer einer Straftat zu sehen.
Wenn das Sexualstrafrecht also für solche außerhalb der sexuellen Selbstbestimmung stehenden Interessen instrumentalisierbar ist – welchem Zweck dient es dann, als gesellschaftliche Institution und abseits der Intention konkreter Autor*innen von Gesetzen, überhaupt?
Es sollte jedenfalls nicht als Zufall gelten, dass ausgerechnet eine lesbische Konstellation eines Falls sexueller Gewalt diese brisante Frage aufwirft. Umso besser, dass das auf einer so großen Bühne wie derjenigen geschieht, die von der Sendung "Princess Charming" errichtet worden ist.
Links zum Thema:
» Die Anschuldigung gegen Jo durch die "Princess Charming"-Macher*innen auf Instagram
» Das Eingeständnis von Jo, dass der gegen sie erhobene Vorwurf wahr ist
» Jos Videobotschaft mit den ersten erhobenen Vorwürfen auf Instagram
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Hoffentlich wird die Sendung abgesetzt.