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Ein neues ADG in England zwingt Schwulenclubs, auch Heteros einzulassen, meldet die "Sunday Times". Bald auch in Deutschland?

Von Dennis Klein

Großbritannien hat sein neues Antidiskriminierungsgesetz, das "Equality Bill", auf den Weg gebracht. Schwule werden darin noch besser als zuvor vor Diskriminierung geschützt. Doch nicht jeder ist glücklich. Denn einem Bericht der "Sunday Times" zufolge plant Gleichstellungsministerin Meg Munn, auch bei den Londoner Clubs aufzuräumen. In den letzten Jahren ist die Zahl der geschlechtsspezifischen schwul-lesbischen Lokalitäten in die Höhe geschossen. So müsste in Zukunft auch Frauen und Heteros Zugang zu Vergnügungen wie der "Naked Party" gewährt werden.

"Einige Schwulenbars haben Türsteher, die potenzielle Kunden nach deren sexueller Orientierung fragen", zitiert die Zeitung eine bislang geheime Aktennotiz aus dem Ministerium. "Wenn Kunden abgewiesen werden, nur weil ihre Antwort vermuten lässt, dass sie heterosexuell sind, könnte das Diskriminierung darstellen." Allerdings gibt es nach den Planungen der Regierung auch einen Ausweg für Etablissements, um bestimmte Gäste abweisen zu können: "Eine Schwulenbar kann nach wie vor Kunden abweisen, wenn angenommen wird, dass diese Ärger machen würden." Außerdem könnte Kunden nach wie vor der Einlass wegen eines nicht vom "Equality Bill" geschützten Merkmals verwehrt werden - dazu zählt beispielsweise die Farbe der Hose.

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In Deutschland hat sich im vergangenen Jahr auch das Justizministerium mit einem solchen Fall für das geplante Antidiskriminierungsgesetz (ADG) befasst. Damals wurde versichert, dass "spezifische Angebote nur für homosexuelle Kunden" weiterhin legal sein würden. Allerdings nur, "soweit kein Interesse an der Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes besteht". Wie ein Richter die schwammige Formulierung interpretieren würde, ist noch unsicher.

Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz kam 2005 nach Schröders spontaner Neuwahlentscheidung allerdings unter die Räder. Die Große Koalition berät zur Zeit über eine Neuauflage. Derzeit ist noch unsicher, ob die CDU/CSU zustimmt, dass Schwule und Lesben im ADG zivilrechtlichen Schutz erhalten. Die EU-Vorgaben fordern das nur für die Merkmale Geschlecht und ethnische Herkunft.

Werden die Vorgaben 1:1 umgesetzt könnte sich eine Frau eventuell in einen schwulen Fetisch-Club klagen, wenn sie es denn unbedingt wollte. Dagegen könnte dem gemeinen Schwulen nach wie vor der Zugang zu einem ländlichen Restaurant verwehrt werden. Ob dieser sich dafür als Mann wegen Geschlechterdiskriminierung in eine Damen-Toilette klagen könnte, ist indes noch ungewiss.

28. Februar 2006

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#1 redforceAnonym
  • 28.02.2006, 20:17h
  • Gut so! Wo liegt das Problem? Wieso wird das lächerlich gemacht?
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#2 SaschaAnonym
  • 01.03.2006, 00:48h
  • Hier wird der Grundsatz der Gleichberechtigung ad absurdum geführt. Gleiche Rechte für Alle heißt ja nicht, Unterschiede zu leugnen und eigene Räume für bestimmte (und gerade die "traditionell" benachteiligten!) Gruppen wieder in Frage zu stellen!

    Soll die liebe heterosexuelle Gesellschaft doch erst einmal effektive Gleichberechtigung in ALLEN gesellschaftlichen Bereichen und Lebenssituationen herstellen (davon sind wir weiterhin Lichtjahre entfernt und allein mit ADG und Homo-Ehe ist es nicht getan!), dann kann sie sich vielleicht erlauben, den Begriff der Gleichberechtigung gegenüber Homosexuellen für sich zu beanspruchen!
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#3 seb1983
  • 01.03.2006, 01:11h
  • da sieht man auf jeden Fall mal wie weit man es mit Diskreminierung treiben kann.
    Sobald das ADG draußen ist und ich nicht in ne Disco reinkomme wird in Zukunft halt geklagt irgendwas findet man schon weshalb man diskreminiert wurde, die Gerichte werden sich freuen.
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