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Tokio
Keine Ehe für alle in Japan: Kläger*innen scheitern vor Gericht
Das Bezirksgericht in Tokio entschied am Dienstag, dass die Weigerung des japanischen Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstoße.

Symbolbild: Traditionelle Hochzeitszeremonie für ein schwules Paar in Kyoto (Bild: Hotel Granvia Kyoto)
- 30. November 2022, 07:49h 2 Min.
Lesben und Schwule in Japan haben in ihrem Kampf für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe einen Rückschlag erlitten. Das Bezirksgericht in Tokio entschied am Dienstag, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstoße. Die Forderung der acht Kläger*innen nach je einer Million Yen (rund 6.900 Euro) Entschädigung pro Person für den seelischen Schmerz in Folge der Weigerung der Regierung wies das Gericht zurück.
Zugleich aber wies das Gericht in seinem Urteil darauf hin, dass das Fehlen eines Rechtssystems, das es Homosexuellen ermöglicht, eine Familie zu gründen, einen "Zustand der Verfassungswidrigkeit" darstelle. Es sei "eine ernsthafte Bedrohung und ein Hindernis" für die Menschlichkeit, wie die Nachrichtenagentur Kyodo berichtete.
Ein Bezirksgericht in der nördlichen Stadt Sapporo hatte 2021 als erstes Gericht noch entschieden, dass die Weigerung des Staats das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung verletze (queer.de berichtete). Anwält*innen sprachen von einem großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe. Doch im Juni 2022 kam dann ein anderes Gericht in Osaka zur gegenteiligen Auffassung (queer.de berichtete). Das Gericht in Tokio folgte nun diesem Urteil.
Nur sehr langsame Fortschritte bei LGBTI-Rechten
Damit sieht sich der Gesetzgeber bestätigt. Doch dass in Japan inzwischen überhaupt für die Rechte von queeren Menschen vor die Gerichte gezogen wird, deutet laut Beobachter*innen auf langsame Fortschritte in der Frage des Eherechts hin. Als erstes Land in Asien hatte Taiwan im Jahre 2019 die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt (queer.de berichtete). In Deutschland war das Gesetz zur Ehe für alle am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.
In Japan rückt das Thema der LGBTI-Community langsam verstärkt ins öffentliche Bewusstsein, auch wenn viele ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität aus Angst vor Diskriminierung geheim halten. Immerhin erkennen einige Gemeinden inzwischen eingetragene Partnerschaften an, seit kurzem auch die Hauptstadt Tokio (queer.de berichtete). Die sind zwar rechtlich nicht bindend. Sie sollen jedoch dazu beitragen, Diskriminierungen wie zum Beispiel beim Besuch des Partners oder der Partnerin im Krankenhaus oder bei der Wohnungssuche zu vermeiden. (cw/dpa)















Aber dass einige Gerichte so entscheiden, während andere Gerichte das genau anders sehen, ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass sich vielleicht doch Dinge langsam in Bewegung setzen.