Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?43990

Niederlage in Karlsruhe

Bushido scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Indizierung von homophobem Album

In "Sonny Black" rappte Bushido unter anderem "Du Schwuchtel wirst hier ausradiert". Die Indizierung des Hass-Albums verstößt nicht gegen die Kunstfreiheit, stellte Karlsruhe nun fest.


Bushido 2017 in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" (Bild: Screenshot ZDF)

  • 2. Dezember 2022, 09:56h 15 2 Min.

Der Rapper Bushido ist vor dem Bundes­verfassungs­gericht mit einer Beschwerde gegen die Indizierung seines Albums "Sonny Black" gescheitert. Er sei nicht in seiner Kunstfreiheit verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Album war 2014 erschienen und wurde 2015 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt, weil die Texte verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten sowie Frauen und homo­sexuelle Menschen diskriminierten. (Az. 1 BvR 201/20)

Es darf damit nicht an Kinder und Jugendliche verkauft worden. Gegen die Indizierung zog Bushido vor Gericht. Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschied schließlich 2019, dass "Sonny Black" zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden sei (queer.de berichtete). Nun hatte der Rapper auch vor dem Bundes­verfassungs­gericht keinen Erfolg.

Dieses nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechenden Regelungen im Jugendschutzgesetz verfassungswidrig sein könnten, erklärte es. Dass sich das Nutzungsverhalten wegen des Internets verändert habe, sei kein Grund. Auch das Argument, dass nur einzelne Titel auf den Index hätten kommen sollen, ziehe nicht.

Das Bundes­verwaltungs­gericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Eingriff in die Kunstfreiheit berechtigt sei. Es habe das Album im Licht der für Gangstarap typischen Eigenschaften betrachtet, wozu unter anderem musikalisch unterlegte Auseinandersetzungen in harter Sprache als selbstermächtigende Reaktion auf Marginalisierung gehörten.

- w -

Rapper distanzierte sich nicht von homophoben Textpassagen

Bushido habe sich aber in dem Album nicht von den unbestritten frauenverachtenden, homophoben und gewaltverherrlichenden Textpassagen distanziert, indem er sie etwa satirisch überspitzt habe. Im Gegenteil: Da er "Sonny Black" als sein Alias aufgebaut habe, stärke er sogar die Identifikation mit diesem Charakter.

Das Bundesverwaltungsgericht sei davon ausgegangen, Kinder und Jugendliche könnten den Wortlaut ernst nehmen oder Taten nachahmen. Das beanstandete Karlsruhe nun nicht.

In dem Album nutzt Bushido mehrfach abwertend das Wort "Schwuchteln". Auch Ausdrücke wie "Du schwuler Spast" finden sich dort. In einem Song heißt es: "Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert."

Bushido hatte immer wieder in seinen Songs und anderen Äußerungen gegen Homosexuelle Stimmung gemacht. Bereits 2007 zeigte bei einem "Anti-Gewalt-Konzert" in Berlin den Mittelfinger gegen queere Gegendemonstrant*innen und erklärte: "Die Wichser können demonstrieren, sich aufhängen – ich scheiß drauf" (queer.de berichtete). (AFP/dk)

-w-

#1 SchlimmAnonym
  • 02.12.2022, 11:10h
  • Der Typ ist furchtbar. Das Amazon dem ne eigene Reihe gewidmet hat ist ebenso furchtbar. Was kommt als nächstes? Beatrix von Storch Doku auf Amazon Prime?
  • Direktlink »
#2 SebiAnonym
  • 02.12.2022, 12:38h
  • Absolut richtig. Denn ein Satz wie "Du Schwuchtel wirst hier ausradiert" ist ganz eindeutig ein Gewaltaufruf (oder sogar Mordaufruf) gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe.

    Das ist inakzeptabel und auch nicht von der Kunstfreiheit gedeckt.

    Denn Freiheitsrechte haben nicht Anarchie zum Ziel, wo jeder alles darf, sondern sie finden ihre Grenzen immer dort, wo andere in ihren Rechten eingeschränkt werden. Sonst wären es ja auch keine Freiheitsrechte, sondern Unterdrückungsrechte.
  • Direktlink »
#3 SebiAnonym
  • 02.12.2022, 12:47h
  • Antwort auf #1 von Schlimm
  • "Das Amazon dem ne eigene Reihe gewidmet hat ist ebenso furchtbar."

    Internethandel halt. Die machen alles, womit sich Profite erzielen lassen.

    Und das ist wahrlich nicht der einzige Grund, weshalb man Internethändler boykottieren sollte:

    - die diktieren Verlagen, Labels und anderen Produzenten ihre Einkaufspreise, die kein anderer Händler bekäme und die Gewinne nur beim Internethändler landen lassen. Aber es kann keiner darauf verzichten, denn wenn man da nicht gefunden wird, wäre das für viele die Pleite.

    - verschieben ihre Einnahmen so lange von Land zu Land und wenden mit ihrer Armada von Anwälten jeden Trick an, bis ihre Steuern auf ein Minimum reduziert sind. Ich zahle wahrscheinlich (natürlich prozentual gesehen) mehr Steuern als solche Internethändler.

    - die machen die Innenstädte kaputt, weil der ortsansässige Einzelhandel, der eben brav seine Steuern zahlt, Ausbildungsplätze schafft, etc. da nicht mithalten kann. So veröden die ehemals lebendigen und attraktiven Innenstädte immer mehr.

    Und wenn alle Konkurrenten ausgeschaltet sind, bleibt es natürlich auch nicht mehr bei irgendwelchen Discountpreisen. Ohne Konkurrenz kann man dann endgültig alle Preise und Marktbedingungen diktieren.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: