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USA
Supreme Court hört religiöse Queer-Gegnerin
Eine Webdesignerin aus Colorado kämpft vor dem obersten US-Gericht für das Recht, Lesben und Schwule diskriminieren zu dürfen. Bei der Anhörung zeigten sich einige Richter*innen offen für ihre Argumentation.

Protest am Montag vor dem Supreme Court in der US-Hauptstadt Washington (Bild: IMAGO / ZUMA Wire)
- 6. Dezember 2022, 02:04h 2 Min.
Das Oberste Gericht der USA hat sich mit einem Fall befasst, der die Rechte von queeren Menschen deutlich einschränken könnte. Einige Richter*innen zeigten sich bei der Anhörung am Montag in der US-Hauptstadt Washington offen für die Argumente einer Webdesignerin, die ihre Dienste aus religiösen Gründen nur heterosexuellen Paaren anbieten will.
Die drei als liberal geltenden Richterinnen warfen hingegen die Frage auf, wo die Grenze bei dieser Argumentation zu ziehen sei – und ob nicht die Gefahr bestehe, dass nach der Logik der Klägerin künftig etwa Ladeninhaber auch Schwarzen oder Menschen mit Behinderung bestimmte Dienste verweigern könnten.
Klägerin will Antidiskriminierungsgesetz kippen
Die Webdesignerin Lorie Smith aus dem US-Bundesstaat Colorado möchte auf ihrer Homepage festhalten, dass sie für gleichgeschlechtliche Paare keine Webseiten entwerfen möchte. Das ist allerdings nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat (queer.de berichtete).

Lorie Smith klagt für ein Recht auf Diskriminierung
Der Fall der Webdesignerin könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechte der LGBTI-Community haben. Es geht um die grundlegende Frage, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung Rechte zum Schutz von Minderheiten aushebeln kann.
Dass der Supreme Court bereit ist, etablierte Rechte zurückzunehmen, zeigte sich im Juni. Damals kassierte das Gericht das Recht auf Abtreibung, das rund 50 Jahre lang galt (queer.de berichtete). Unter Ex-Präsident Donald Trump ist der Supreme Court deutlich nach rechts gerückt. Es gibt nur noch drei Richterinnen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richter*innen, die zuletzt auch immer wieder im Sinne religiöser Kläger*innen entschieden. (cw/dpa)
Mehr zum Thema:
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Ich denke das würde auch genügen, um den Kundenkreis zu selektieren. Sie will ja sicherlich auch keine Andersgläubigen als Kunden haben ("Du sollst keine anderen Götter neben mir haben").