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Brüssel

EU-Kommission beschließt Gleichstellungspaket für Regenbogen­familien

Immer wieder gibt es trotz der EU-Freizügigkeit Probleme, wenn Regenbogenfamilien in ein anderes Mitgliedsland umziehen. Die Kommission will nun endlich rechtliche Klarheit schaffen.


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzt sich für das Gleichstellungspaket ein (Bild: The Left / flickr)

  • 7. Dezember 2022, 12:45h 5 2 Min.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein sogenanntes Gleichstellungspaket beschlossen, das es Regenbogenfamilien leichter machen soll, EU-weit anerkannt zu werden. Der Vorschlag der Kommission, der noch die anderen Unionsgremien passieren muss, soll "Rechtsklarheit für alle Arten von Familien schaffen", die in ein anderes Mitgliedsland reisen, dorthin umziehen oder Familienangehörige oder Eigentum dort besitzen, teilte die Brüsseler Behörde mit.

/ EU_Commission

Hintergrund ist, dass alle Bürger*innen der EU ein Recht auf Freizügigkeit haben, also in jedes Mitgliedsland umziehen dürfen und dort gleichberechtigt sind. Für Regenbogenfamilien ist es allerdings schwieriger, da manche Länder gleichgeschlechtliche Eheschließungen oder Verwandtschaftsverhältnisse nicht anerkennen. Manchmal müssten Familien wegen der unterschiedlichen Gesetze in den Mitgliedstaaten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einleiten, um die Elternschaft anerkennen zu lassen. Dies sei "kostspielig, zeitaufwendig und kann ungewisse Ergebnisse" haben, so die Kommission. Daher soll ein "europäisches Elternschaftszertifikat" eingeführt werden, das von allen Mitgliedsländern akzeptiert werden muss. Dieses würde dann Einfluss auf Rechte wie Erbe, Unterhalt oder Entscheidungen über Schule und Ausbildung haben.

"Wenn man Elternteil in einem Land ist, ist mal Elternteil in jedem Land"

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte auf Twitter, sie sei "stolz" auf das neue Paket. "Wir wollen allen Familien und Kindern in grenzüberschreitenden Situationen helfen. Wenn man Elternteil in einem Land ist, ist mal Elternteil in jedem Land", erklärte die niedersächsische Christdemokratin.

/ vonderleyen

Justizkommissar Didier Reynders ergänzte: "Alle Kinder sollten die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, wie sie gezeugt oder geboren wurden und in welcher Familienform sie leben." Mit dem Vorschlag beruft sich die EU-Kommission sowohl auf die EU-Kinderrechtsstrategie als auch auf die 2020 vorgestellte EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte bereits mehrfach bestätigt, dass gleichgeschlechtliche Paare oder Regenbogenfamilien genau das gleiche Recht auf EU-Freizügigkeit haben wie alle anderen auch – und zwar unabhängig davon, ob ein Land diese Beziehungen oder Verwandtschaftsverhältnisse national anerkennt. Erst im Dezember 2021 verkündete das Höchstgericht der Union aus 27 Mitgliedsstaaten, dass Bulgarien die Tochter eines in Spanien lebenden bulgarisch-britischen lesbischen Ehepaares als Bulgarin anerkennen muss (queer.de berichtete).

/ LGBTIintergroup | Die LGBTI Intergroup – eine Gruppe von queerfreundlichen Europaabgeordneten – begrüßte das Paket der Kommission

Der Vorschlag der Kommission wird nicht gleich Gesetz, sondern muss noch mehrere Hürden überwinden: So muss das Europäische Parlament eine Anhörung durchführen. Anschließend muss der Europäische Rat, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, den Beschluss einstimmig annehmen. Dazu ist auch die Zustimmung LGBTI-feindlicher Länder wie Polen, Ungarn oder Bulgarien nötig. (dk)

-w-

#1 Pride
  • 07.12.2022, 14:16h...
  • Ansonsten wird der EuGh wohl per Beschluß die Anerkennung verfügen können.
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#2 AnonAnonym
  • 07.12.2022, 16:36h
  • Na, da bin ich ja mal gespannt. Ob sich Ungarn und Polen dann endgültig verabschieden?

    Wie wird das eigentlich mit den Ländern laufen, wo es ein drittes Geschlecht gibt? (So wie ja auch Deutschland.)
    Da ist der Familienstand ja dann noch weniger "klassisch". Wenn Länder bisher nur "Frau" und "Mann" und "Vater" und "Mutter" als feste Positionen definiert haben, und dann zieht z.B. eine verheiratete Person mit Geschlecht "divers" und mit Kindern aus Deutschland in ein solches Land, was passiert dann da?

    Und dann natürlich wieder die Frage, ob das in der Praxis überhaupt durchgesetzt werden wird...
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#3 Pride
  • 07.12.2022, 20:48h...
  • Antwort auf #1 von Pride
  • Der Weg zum Ziel ist wohl der, daß die EU-Kommission als quasi Strafmaßnahme Fördergelder zurückhalten kann. Die Kommission kann dies' damit begründen, daß alle EU-Mitglieder dem Erhalt dieser unter der Bedingung zugestimmt haben, daß sie sich an die Inhalte der EU-Menschenrechtscharta halten. Das gilt auch so für Polen, das zuvor als einziges EU-Land der Charta selbst nicht zugestimmt hat. Aber auch ohne diesen direkten Weg kann die EU-Kommisson die Fördergelder zurückhalten, in dem sie ich auf den Artikel 2 des EU-Vertrages beruft, in dem praktisch die Menschrechte für alle verpflichtend festgehalten sind mit der Betonung derer von Minderheiten. Bei Vertragsbrüchigkeit kann die EU-Kommission auch wieder so begründet die Fördergelder zurückhalten. Die betroffenen Länder können sich an den EuGH wenden, von dem sie aber schon aus Erfahrung negativ beschieden werden. Auch hat das Gericht den neu eingeführten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, der das alles geregelt ablaufen lassen soll, schon positiv mit EU-Recht vereinbar beschieden. Es liegen also schon so viele Rechtshebel vor, um die Mitgliedsländer auf EU-Menschenrechtskurs zu bringen, daß neue Bestimmungen, die durch die hierfür geforderte Einstimmigkeit blockiert werden können, nicht unbedingt benötigt werden.
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