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Brüssel
EU-Kommission beschließt Gleichstellungspaket für Regenbogenfamilien
Immer wieder gibt es trotz der EU-Freizügigkeit Probleme, wenn Regenbogenfamilien in ein anderes Mitgliedsland umziehen. Die Kommission will nun endlich rechtliche Klarheit schaffen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzt sich für das Gleichstellungspaket ein (Bild: The Left / flickr)
- 7. Dezember 2022, 12:45h 2 Min.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein sogenanntes Gleichstellungspaket beschlossen, das es Regenbogenfamilien leichter machen soll, EU-weit anerkannt zu werden. Der Vorschlag der Kommission, der noch die anderen Unionsgremien passieren muss, soll "Rechtsklarheit für alle Arten von Familien schaffen", die in ein anderes Mitgliedsland reisen, dorthin umziehen oder Familienangehörige oder Eigentum dort besitzen, teilte die Brüsseler Behörde mit.
/ EU_CommissionAll children should have the same rights irrespective of their type of family.
European Commission (@EU_Commission) December 7, 2022
Today, we propose rules on the recognition of parenthood for families travelling or moving to another EU country.
If you are parent in one country, you are parent in every country.#UnionOfEquality
Hintergrund ist, dass alle Bürger*innen der EU ein Recht auf Freizügigkeit haben, also in jedes Mitgliedsland umziehen dürfen und dort gleichberechtigt sind. Für Regenbogenfamilien ist es allerdings schwieriger, da manche Länder gleichgeschlechtliche Eheschließungen oder Verwandtschaftsverhältnisse nicht anerkennen. Manchmal müssten Familien wegen der unterschiedlichen Gesetze in den Mitgliedstaaten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einleiten, um die Elternschaft anerkennen zu lassen. Dies sei "kostspielig, zeitaufwendig und kann ungewisse Ergebnisse" haben, so die Kommission. Daher soll ein "europäisches Elternschaftszertifikat" eingeführt werden, das von allen Mitgliedsländern akzeptiert werden muss. Dieses würde dann Einfluss auf Rechte wie Erbe, Unterhalt oder Entscheidungen über Schule und Ausbildung haben.
"Wenn man Elternteil in einem Land ist, ist mal Elternteil in jedem Land"
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte auf Twitter, sie sei "stolz" auf das neue Paket. "Wir wollen allen Familien und Kindern in grenzüberschreitenden Situationen helfen. Wenn man Elternteil in einem Land ist, ist mal Elternteil in jedem Land", erklärte die niedersächsische Christdemokratin.
/ vonderleyenProud of the new rules we are presenting today on the recognition of parenthood in the EU.
Ursula von der Leyen (@vonderleyen) December 7, 2022
We want to help all families and children in cross-border situations.
Because if you are parent in one country, you are parent in every country. pic.twitter.com/HsIv2HQQZN
Justizkommissar Didier Reynders ergänzte: "Alle Kinder sollten die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, wie sie gezeugt oder geboren wurden und in welcher Familienform sie leben." Mit dem Vorschlag beruft sich die EU-Kommission sowohl auf die EU-Kinderrechtsstrategie als auch auf die 2020 vorgestellte EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte bereits mehrfach bestätigt, dass gleichgeschlechtliche Paare oder Regenbogenfamilien genau das gleiche Recht auf EU-Freizügigkeit haben wie alle anderen auch – und zwar unabhängig davon, ob ein Land diese Beziehungen oder Verwandtschaftsverhältnisse national anerkennt. Erst im Dezember 2021 verkündete das Höchstgericht der Union aus 27 Mitgliedsstaaten, dass Bulgarien die Tochter eines in Spanien lebenden bulgarisch-britischen lesbischen Ehepaares als Bulgarin anerkennen muss (queer.de berichtete).
/ LGBTIintergroup | Die LGBTI Intergroup – eine Gruppe von queerfreundlichen Europaabgeordneten – begrüßte das Paket der KommissionToday is the day the @EU_Commission finally unveils its much-awaited #EqualityPackage
LGBTI Intergroup (@LGBTIintergroup) December 7, 2022
Together with @Childmanifesto, our Chairs comment on the proposed Regulation on mutual recognition of #Parenthood and Directive on #EqualityBodies
Read it https://t.co/wZqqSSfgy3 pic.twitter.com/GkVDB90MP6
Der Vorschlag der Kommission wird nicht gleich Gesetz, sondern muss noch mehrere Hürden überwinden: So muss das Europäische Parlament eine Anhörung durchführen. Anschließend muss der Europäische Rat, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, den Beschluss einstimmig annehmen. Dazu ist auch die Zustimmung LGBTI-feindlicher Länder wie Polen, Ungarn oder Bulgarien nötig. (dk)














