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- 03. März 2006 3 Min.
Das Oberlandesgericht stoppt den Kinostart von "Rohtenburg", um die Persönlichkeitsrechte des "echten" Kanibalen zu schützen.
Von Dennis Klein
"Rohtenburg" wird nicht wie geplant ab dem 9. März die Zuschauer schocken: Das Oberlandesgericht (OLG) sah die Persönlichkeitsrechte des heute 44-jährigen Armin Meiwes verletzt, der im März 2001 einen 43-jährigen Berliner mit dessen Einverständnis erstochen, ausgenommen und teilweise gegessen hatte. Der 14. Zivilsenat in Kassel befand nun, dass der Filmschocker die Persönlichkeitsrechte von Meiwes verletzt habe. Das wiege schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit, so Richter Bodo Nordmeier. In erster Instanz hatte das Landgericht Kassel am 27. Januar den Antrag von Meiwes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung noch abgelehnt.
"Rohtenburg" ist ein in Deutschland auf Englisch gedrehter Schocker mit Hollywood-Schauspieler Thomas Kretschmann ("King Kong", "Der Untergang") in der Hauptrolle. Die Story: Die amerikanische Kriminalpsychologie-Studentin Katie Armstrong (Keri Russel) begibt auf die Spuren des deutschen Kannibalen Oliver Hartwin (Kretschmann). Im Internet hatte sich nach einem Partner gesucht, der sich einverständlich von ihm töten und danach verspeisen lassen würde. Simon Grombek (Thomas Huber) hatte sich bereit erklärt und gab sein Leben. Sie findet im nordhessischen Heimatdorf des Kannibalen Indizien für ein isoliertes Leben in Einsamkeit unter der Knute einer dominanten Mutter und für immer weiter ausufernde Gewaltfantasien. Und schließlich wird ihr anonym ein Video zugespielt. Darauf hat Hartwin die letzten Stunden im Leben von Simon Grombek minuziös festgehalten.
Kretschmann hatte in einem Interview mit der "Super-Illu" noch versichert, dass der Film "frei erfunden" sei und lediglich von der Tat des "Kannibalen von Rotenburg" inspiriert. Allerdings hatte Armin Meiwes beantragt, den Thriller zu stoppen, weil 88 Einzelheiten mit seinem Leben übereinstimmten. Das fängt bei seiner Kindheit an, zudem hat auch er sein Opfer im Internet gefunden. Außerdem spielt auch der Film in Nordhessen und der Namen des Wohnorts (Rohtenburg/Rotenburg) sei auch kein Zufall. Das Gericht nannte diese Übereinstimmungen "hinrechend glaubhaft".
Der fünf Millionen Dollar teure Film darf nun nicht in Deutschland aufgeführt werden, ansonsten droht der amerikanischen Produktionsfirma Atlantic Streamline ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder bis zu sechs Jahren Gefängnis. Der deutschen Verleiher Senator Film nannte das Urteil "verfassungswidrig" und will gegen das Aufführungsverbot kämpfen.
Nach Ansicht der Filmkritiker ist das Verbot kein großer Verlust: "Ein unspektakulärer Thriller" (critic.de) ist noch das harmloseste Urteil. "Eine billige und plumpe amerikanische Produktion, über die man eigentlich gar nicht schreiben sollte", meint MovieMaze. Hier werde versucht, mit einem aktuellen Thema "schnell und einfach das große Geld zu machen". Allein der Trailer von "Rohtenburg" war von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ab 18 Jahren freigebenen worden.
Der "echte Kannibale" Meiwes wurde im Januar 2004 vom Landgericht Kassel wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil löste wegen seiner Milde Empörung aus. Die Staatsanwaltschaft erreichte daraufhin die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Derzeit wird der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt.
3. März 2006
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