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Votum im Nationalrat

Schweiz vor Teilverbot von Maßnahmen zur "Konversion"

In der Schweiz könnten Konversionsbehandlungen von Minderjährigen bald der Vergangenheit angehören. Nach dem Bundesrat muss nur noch der Ständerat für das neue Gesetz stimmen.


Der Schweizer Nationalrat (2004) (Bild: Peter Mosimann / wikipedia)
  • 13. Dezember 2022, 15:14h 2 3 Min.

Die Schweiz steht vor einem Teilverbot von sogenannten "Konversionstherapien" für Minderjährige. Am Montag stimmte der Schweizer Nationalrat für eine entsprechende Gesetzesinitiative.

Nach dem Nationalrat, dem Unterhaus des Schweizer Parlaments, muss nun noch der Ständerat zustimmen. In dem sind die Schweizer Kantone vertreten, ähnlich wie die Länder im deutschen Bundesrat.

Initiative kommt nicht von Regierung

Für das Verbot votierten am Montag 143 Nationalrät*innen, dagegen waren 37. Außerdem gab es elf Enthaltungen. Das Verbotsvorhaben geht auf einen Antrag der Rechtskommission (Rechtsausschuss) des Nationalrats zurück, nicht auf die Schweizer Regierung.

Die hatte dem Verbotsvorhaben entgegengehalten, dass zunächst die gesetzgeberischen Kompetenzen des Bundes sowie überhaupt die Notwendigkeit eines Verbots geprüft werden müssten. Entsprechend hatten auch die Kommissions-Mitglieder der Schweizerischen Volkspartei gegen die Einbringung der Motion in den Nationalrat gestimmt. Die Schweizer Regierung setzt sich derzeit aus der SVP, den Sozialdemokrat*innen, der Schweizer FDP sowie der Partei "Die Mitte" zusammen.

Die Rechtskommission hatte unter anderem wegen der eigenständig in der Angelegenheit gesetzgeberisch tätig werdenden Kantone eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz angemahnt. Die Konversionsmaßnahmen, die verboten werden sollen, erstrecken sich auf die Veränderung oder Unterdrückung von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck.

Das Werben für die "Therapien", die Vermittlung und das Anbieten der Maßnahmen sollen vom Verbot umfasst sein. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sowie Therapien bei strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen, etwa bei Pädosexualität oder Exhibitionismus, werden in der Motion als Ausnahmen aufgeführt.

Gegner*innen des Verbots hatten immer wieder die Dringlichkeit des Vorhabens infrage gestellt und wollten zunächst den durch die Behandlungen entstehenden Schaden belegt bekommen. Nachdem Deutschland im Jahr 2020 ein ähnliches Verbot der "Therapien" von Minderjährigen erlassen hatte und auch Frankreich im Januar diesen Jahres folgte, war die Schweiz zu einer Art Zufluchtsort der meist evangelikalen Praktiker*innen geworden.

Roman Heggli, Geschäftsleiter des Schweizer Vereins Pink Cross, in dem sich schwule und bisexuelle Männer organisieren, betonte noch ein mal, dass es sich bei den Behandlungen nicht um Therapien handelt: "Der Begriff Therapie ist falsch, denn diese Praktiken heilen nichts. Im Gegenteil: Sie verursachen großes Leid für die Personen, die ihnen ausgesetzt sind." Deshalb spreche die Organisation von "Maßnahmen, Praktiken oder Versuchen" – auch, weil sie "in keinem Fall" funktionierten.

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Großbritannien könnte bei Straflosigkeit bleiben

In Großbritannien hatte der damalige Premierminister Boris Johnson die Einführung eines ähnlichen Verbotes ausgesetzt und das mit Hinweis auf den Krieg in der Ukraine begründet. Später hatte es geheißen, das Verbot solle doch kommen, aber "Konversionstherapien" bei transgeschlechtlichen Personen aussparen (queer.de berichtete).

Seine Nachfolgerin Liz Truss hatte das Thema als Gleichstellungsministerin unter Johnson zunächst ausgesessen (queer.de berichtete). Deren Nachfolger Rishi Sunak wiederum hat sich in der Vergangenheit ebenfalls transfeindlich geäußert und transgeschlechtlichen Menschen ihr Geschlecht abgesprochen (queer.de berichtete). (jk)

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#1 KilianEhemaliges Profil
  • 13.12.2022, 16:50h
  • Gut, aber zu wenig. Weshalb man pseudomedizinische Menschenversuche, die nachweislich schwerste seelische Schäden verursachen und zum Suizid führen, nur teilverbietet, wird sich mir nie erschliessen. Ich freue mich für alle jene Eidgenoss:innen, die hoffentlich bald geschützt sind, für die anderen wünsche ich mir eine Ausweitung des Verbots in möglichst naher Zukunft.

    Selbes gilt für Deutschland und SPD, Grüne und FDP, die die Macht haben, aber alles was regenbogengefärbt scheint, längstmöglich verschleppen, verstümmeln oder ganz abwracken.
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#2 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 13.12.2022, 17:59h
  • Antwort auf #1 von Kilian
  • Da hast du absolut recht. Sowas gehört komplett verboten!

    Schlimm auch, so wurde es bereits bekannt, solche "Konversionstherapien" werden über die Krankenkassen abgerechnet.

    Alle Prämienzahler zahlen also brav solch menschenverachtende sogenannten Therapien mit!
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