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Kampf gegen HIV
PrEP-Versorgung bis Ende 2023 gesichert
Die PrEP wird auch nächstes Jahr Kassenleistung bleiben. Von den Grünen kommt die Forderung, die Versorgung nun auch auf dem Land zu gewährleisten.
- 16. Dezember 2022, 13:27h 2 Min.
Der Bewertungsausschuss Ärzte hat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2023 die Finanzierung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) weiter leisten werden. Im September 2021 hatte der Bewertungsausschuss die Finanzierung noch bis Ende 2022 befristet. Aus Sicht der HIV-Schwerpunktpraxen war diese Entscheidung als riskant bewertet worden. Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium aus Vertreter*innen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zur Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitssystems.
"Das ist eine erfreuliche Nachricht zum Jahresende und ein wichtiges positives Signal. Jetzt gilt es, an dem Thema dran zu bleiben", erklärte die Grünenpolitikerin Tessa Ganserer, ein stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Bisher konzentriere sich das Versorgungsgeschehen auf wenige Großstädte in Deutschland. "Das sollte sich ändern: Eine bedarfsgerechte Versorgung muss flächendeckend erfolgen und die Finanzierung langfristig gewährleistet werden", forderte Ganserer.
Die PrEP ist seit 2019 reguläre Kassenleistung für alle, die einem erhöhten HIV-Risiko ausgesetzt sind (queer.de berichtete). Mit der Einnahme des Mediakamentenmixes sinkt laut Studien die Gefahr für HIV-Negative, sich mit dem Virus zu infizieren, praktisch auf Null. Das Robert-Koch-Institut führte daher auch insbesondere den Rückgang von HIV-Neuinfektionen unter schwulen und bisexuellen Männern auf dieses Medikament zurück (queer.de berichtete).
In den USA hatte es zuletzt gerichtliche Auseinandersetzungen um die PrEP gegeben. Zwar wird die Wirksamkeit nicht angezweifelt, allerdings klagte ein religiöser Arbeitgeber dagegen, die PrEP im Rahmen seiner Krankenversicherung anbieten zu müssen, da damit "homosexuelles Verhalten" gefördert werde. Ein konservativer Bundesrichter in Texas gab dem Kläger im September Recht (queer.de berichtete). (dk)















