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Schweiz

Journalistin "fette Lesbe" genannt – Geldstrafe

Der rechtsextreme Autor Alain Soral wurde am Freitag in Lausanne wegen übler Nachrede gegen eine Journalistin zu einer Geldstrafe verurteilt – die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert.


Alain Soral, eigentlich Alain Bonnet de Soral, ist ein schweizerisch-französischer rechtsextremer Essayist und Holocaust-Leugner (Bild: Screenshot ERTV)

  • 17. Dezember 2022, 05:05h 1 2 Min.

Der französisch-schweizerische Rechtsextremist Alain Soral ist am Freitag in Lausanne wegen übler Nachrede gegen eine Journalistin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten für den 64-jährigen Autor und Holocaust-Leugner gefordert (queer.de berichtete). Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte Soral Widerspruch eingelegt.

Hintergrund der Verurteilung sind homofeindliche Äußerungen, die Soral im Sommer 2021 in einem Video auf seiner Website Egalité et Réconciliation (E&R) gemacht hatte. Der 63-Jährige empörte sich darin über die offen homosexuelle Journalistin Cathy Macherel und deren Artikel über ihn in den Tageszeitungen "24 heures" und "La Tribune de Genève" und bezeichnete sie unter anderem als "fette Lesbe". Den Begriff "queer" setzte er in seiner Wutrede mit "gestört" gleich.

Gericht milderte Strafbefehl ab

Die diskriminierenden Äußerungen wurden sowohl vor der Journalistin als auch von den beiden schweizerischen LGBTI-Organisationen Pink Cross und LOS angezeigt (queer.de berichtete). In der Schweiz stehen Hass auf homo- und bisexuelle Menschen und ihre Diskriminierung seit 2020 unter Strafe (queer.de berichtete).

Das Polizeigericht Lausanne sah den Straftatbestand der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass jedoch nicht als erfüllt an. Soral wurde lediglich wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 1.500 Franken (ca. 1.519 Euro) verurteilt. Zudem muss er der Klägerin 500 Franken (ca. 506 Euro) als Schmerzensgeld zahlen sowie für deren Anwaltskosten in Höhe von 7.000 Franken (ca. 7.087 Euro) aufkommen.

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Kritik von Journalist*innen-Verband

Für den Schweizer Journalist*innen-Verband "Impressum" ist das Urteil "nicht ganz zufriedenstellend". Es sei nicht akzeptabel, dass Journalist*innen bei der Ausübung ihres Berufs derartigen beleidigenden, hasserfüllten, verleumderischen und diskriminierenden Äußerungen ausgesetzt seien, heißt es in einer Stellungnahme. Dies treffe umso mehr zu, wenn diese persönlichen Angriffe diskriminierend seien. Der Verband "bedauert zutiefst, dass eine Journalistin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und im weiteren Sinne aufgrund ihrer Herkunft oder Religion angegriffen werden kann".

Alain Bonnet, wie Soral mit bürgerlichem Namen heißt, wurde in Frankreich bereits rund 20 Mal wegen antisemitischer Äußerungen, Leugnen des Holocausts, Verleumdung und Beleidigung verurteilt. (cw)

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#1 queergay
  • 18.12.2022, 02:17h
  • Der Anwalt bekommt nun über 7.000,- Euro. Die Klägerin erhält 506 Euro. Sollte es nicht besser umgekehrt sein?
    Wer sich Gerechtigkeit holen will, der ist einem großen Kostenrisiko ausgesetzt. Und das können sich eher nur Wohlhabende leisten.
    Ohne Moos ist nicht viel los, wenn man vor Gericht etwas erreichen oder erstreiten will. Es sei denn, man gerät an engagierte Anwälte mit sozialer Ader.
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