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Kabinettsentwurf
Hassverbrechen gegen queere Menschen sollen entschlossener geahndet werden
Die Bundesregierung will mit einer Reform des Gesetzes zur Strafzumessung erreichen, dass in der Rechtspraxis LGBTI- und Frauenfeindlichkeit als Motiv konsequenter berücksichtigt wird.

Symbolbild: Jeden Tag kommt es zu Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland (Bild: ToNic-Pics / pixabay)
- 21. Dezember 2022, 12:07h 3 Min.
In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz vorgestellt, das Fragen der Strafzumessung neu regeln soll. Das "Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt" beinhaltet auch, dass "geschlechtsspezifische" sowie "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden.
Durch diese Aufnahme der Motive in den Gesetzestext würden "diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet", betonte Sven Lehmann, der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Was im Gesetzestext stehe, finde "in der Rechtspraxis mehr Beachtung". "Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat", so der Grünenpolitiker.
Queerfeindlichkeit bislang unter Sonstiges
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es in §46 des Strafgesetzbuches zu Grundsätzen zur Strafzumessung zukünftig heißen, dass dabei Gerichte in ihrer Abwägung unter anderem berücksichtigen sollen "die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende".
"Geschlechtsspezifische" Beweggründe umfassten dabei auch solche Motive, "die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten", so Lehmann. In der aktuellen Version des Paragrafen ist Hass gegen Frauen und LSBTI nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der "sonstigen menschenverachtenden" Beweggründe.
"Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenfeindliche Straftaten", betonte der Queer-Beauftragte. "Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden." Die Dunkelziffer sei deutlich höher. "Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegen treten. Daher begrüße ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen richtet".
Dieser Teil der Reform, die nun zur Beratung und Abstimmung ins Parlament geht, ermögliche "den Gerichten mehr Spielraum, um noch entschiedener gegen das erschreckende Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und die zunehmende Gewalt gegen LSBTI-Personen vorzugehen", erklärte auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Erfasst wird nun so auch Gewalt gegen Frauen durch den Partner oder Ex-Partner bis hin zum sogenannten Femizid, also der Tötung der Frau vor dem Hintergrund von Besitz- und Machtfantasien des Partners oder Ex-Partners. Im Jahr 2020 gab es laut Bundeskriminalamt 139 derartige Tötungsdelikte.
Weitere Reformen im Gesetz
Weitere Aspekte der Reform sind eine Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen (verhängt bei nicht bezahlten Geldstrafen) und größere Anforderungen an eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt bei suchtkranken Straftätern. Gestärkt werden sollen laut dem Entwurf auch die sogenannten Auflagen und Weisungen im Strafverfahren, um "durch ambulante Maßnahmen positiv auf Straftäter einzuwirken". Dabei geht es beispielsweise darum, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird mit der Vorgabe, dass der Täter eine Psychotherapie macht. Laut Bundesjustizministerium zeigen aktuelle Studien, dass solche Therapien "tatsächlich rückfallreduzierende Wirkung haben". (cw/afp)













