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Landgericht Regensburg

Gericht prüft Haftentlassung von Moshammer-Mörder

Der Mörder des Münchner Modeschöpfers Rudolph Moshammer hat knapp 18 Jahre nach der Tat einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Der Iraker müsste nach einer Freilassung mit seiner Abschiebung rechnen.


Rudolph Moshammer wurde im Januar 2005 mit einem Stromkabel erdrosselt (Bild: RTL)

Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit. Dieses ist zuständig, da der Iraker in Straubing in Haft sitzt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Januar 2023 in Frage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei. Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden.

Nach Haftentlassung droht Abschiebung

Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt werden und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.

Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung folgen, steht die Frage im Raum, ob der Iraker abgeschoben werden soll. Über die Frage einer etwaigen Abschiebung habe jedoch die zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden, hieß es bei Gericht.

Moshammer lebte nie offen schwul

Der damals 25 Jahre alte Mann hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Moshammers Tod hatte die Menschen weit über Münchens Grenzen bewegt. Ein Trauerzug geleitete den Sarg quer durch die Stadt an Moshammers Boutique vorbei zum Ostfriedhof, Tausende säumten damals die Straßen. (cw/dpa)

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#1 SebiAnonym
  • 30.12.2022, 16:17h
  • Ich hoffe, dass der nicht entlassen wird.

    Denn das Opfer wird ja auch nicht nach 18 Jahren wieder lebendig.

    Er hat einen Menschen vorsätzlich ermordet. Da sollte er nicht jetzt aus dem Gefängnis raus kommen.
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#2 LothiAnonym
  • 30.12.2022, 16:24h
  • Antwort auf #1 von Sebi
  • Sehr typische Reaktion hier. Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Und sollte der Täter freikommen wird dieser abgeschoben in ein Kriegsland wo seine Zukunft recht ungewiss ist.
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#3 RechtssystemAnonym
  • 30.12.2022, 17:04h
  • Antwort auf #1 von Sebi
  • Zum einen ist unser Rechtssystem auf Resozialisierung ausgerichtet, zum anderen ist es wahrscheinlich schlichtweg so das es einfach zu viel kosten würde Mörder*innen, Vergewaltiger*innen etc. bis zum Lebensende menschenwürdig zu versorgen und man noch dazu überall Mega-Gefängnisse bauen müsste.

    Da wären ja etliche Zellen mal 50, 60, 70 Jahre lang von den gleichen Häftling*innen belegt.
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