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Selbstbestimmungsgesetz

Trans-Rechte: Regierung braucht noch ein halbes Jahr

Mal wieder ein neues Datum: Der Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz soll nun bis Sommer 2023 vorliegen, kündigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Wochenende an.


Lisa Paus (Grüne) ist seit April 2022 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bild: Laurence Chaperon)

  • 1. Januar 2023, 06:40h 34 3 Min.

Zu Update springen: Bundesregierung: Verabschiedung des Gesetzes vor Sommerpause (2.1.)

Das Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen soll in diesem Jahr kommen. "Wir arbeiten daran, dass es hier schnell vorangeht und wir diesen Prozess vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 abschließen können", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben).

Ursprünglich sollte das diskriminierende Transsexuellengesetz bis Jahresende 2022 abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt sein. So hatte es der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) noch im März angekündigt (queer.de berichtete). Drei Monate später legten Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ein erstes Eckpunktepapier vor (queer.de berichtete).

Keine Gründe für Verzögerung genannt

Doch die Ampel-Koalition kann sich offenbar auf kein gemeinsames Vorgehen verständigen. Im September räumte Lehmann erstmals ein, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht zu halten sei und kündigte die Vorlage des Entwurfs bis Ende 2022 an (queer.de berichtete). Nach Weihnachten musste er erneut zurückrudern: Wegen "Klärung einiger Fachfragen" dauere es "etwas länger als geplant" (queer.de berichtete).

Aus dem "etwas länger als geplant" ist nun im Paus-Interview ein halbes Jahr geworden. Detaillierte Gründe für die Verzögerung nannten weder der Queerbeauftragte noch seine Chefin. "Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz von Juni 2022 erarbeiten wir mit dem Bundesjustizministerium derzeit einen Referentenentwurf", sagte die Familienministerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt

Den Eckpunkten zufolge sollen Volljährige künftig beim Standesamt die Änderung von Geschlechtseintrag oder Vornamen verlangen können, ohne weitere Nachweise oder Begründungen zu erbringen. Bei Minderjährigen ab 14 müssen die Eltern einverstanden sein – sind sie es nicht, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, um den Konflikt zu klären. Vor einer erneuten Änderung soll in allen Fällen eine Sperrfrist von einem Jahr gelten.

LGBTI-Verbände hatten die Initiative mit Einschränkungen als "wegweisend" gelobt (queer.de berichtete). Das rechte Feuilleton und Alice Schwarzers "Emma", die AfD und Teile der Union machen hingegen extrem Stimmung gegen die Reform (queer.de berichtete). Erst kurz vor Weihnachten hatte Thorsten Frei, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, behauptet, das Selbstbestimmungsgesetz ersetze Biologie durch Ideologie (queer.de berichtete).

Bisher müssen trans Menschen in Deutschland für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen; es entscheidet das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird seit Jahren als entwürdigend kritisiert. (cw/AFP)


 Update  2.1.: Bundesregierung: Verabschiedung des Gesetzes vor Sommerpause

Das Bundesfamilienministerium hat am Montag gegenüber dem "Tagesspiegel" betont, dass sich die u.a. oben zitierten Äußerungen von Ministerin Lisa Paus zum Zeitplan für das Selbstbestimmungsgesetz auf die Verabschiedung des Gesetzes und nicht auf das Vorliegen des Referentenentwurfs beziehen würden. "Wir arbeiten daran, dass es hier schnell vorangeht und das Selbstbestimmungsgesetz vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 beschlossen wird", so eine Sprecherin.

Am Samstag hatte die von queer.de genutzte Nachrichtenagentur AFP die Worte der Ministerin verbreitet unter der Überschrift "Selbstbestimmungsgesetz soll bis Sommer vorliegen – Entwurf für Erleicherungen für Transsexuelle sollte eigentlich in diesem Jahr kommen". Auch die Agentur dts hatte von "vorliegen", nicht verabschieden gesprochen. Vor der "Tagesspiegel"-Anfrage hatte bereits der queerpolitische Sprecher der Bundesregierung, Sven Lehmann, auf Twitter betont, dass mit Sommer die Verabschiedung des Gesetzes gemeint sei. (cw)

-w-

#1 Vic von der ElbeAnonym
  • 01.01.2023, 10:01h
  • Welche Fachfragen sind das, die zu klären sind? Wieso wird darüber so verdruckst geschwiegen?
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#2 IrgendwannAnonym
  • 01.01.2023, 10:05h
  • Genau Fachfragen, ganz genau.

    Und unserereins wird weiterhin gedemütigt, gequält und missbraucht
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#3 Pride
  • 01.01.2023, 10:28h...
  • Antwort auf #1 von Vic von der Elbe
  • Es gibt keine Fachfragen. Die wurden schon alle in einem dafür zuständigen Bundestagsausschuß mit Fachjurist*innen und queeren Verbänden übereinstimmend geklärt. Deshalb kann da nur geschwiegen werden.
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