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Reform gefordert

Ferda Ataman beklagt "zahnloses" AGG

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Staatliche Stellen dürften nicht weiter ausgenommen werden.


Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Anti­diskriminierung, im August 2022 bei der Vorstellung des Jahresberichts der Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes (Bild: IMAGO / Jürgen Heinrich)

  • 3. Januar 2023, 02:49h 12 2 Min.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren, um Betroffene besser vor Diskriminierung zu schützen. "Unser Antidiskriminierungsrecht ist leider zahnlos", sagte sie dem Berliner "Tagesspiegel".

Als Beispiel nannte sie, dass staatliches Handeln vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sei. Das bedeute, dass sich all jene, die zum Beispiel im Jobcenter oder am Bahnhof von der Bundespolizei diskriminiert würden, nicht darauf berufen könnten. "Der Staat erwartet also von der Privatwirtschaft mehr Diskriminierungsfreiheit als von sich selbst. Das will ich ändern", so Ataman.

Diskriminierung durch Ämter und Behörden

Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle stammt rund ein Zehntel der Anfragen, die an sie gestellt werden, von Menschen, die Diskriminierung durch Ämter und Behörden beklagen. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes ist Diskriminierung zwar auch bei staatlichem Handeln grundsätzlich verboten, der erweiterte Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift in diesen Fällen allerdings nicht.

Nach dem jüngsten Jahresbericht gingen 2021 insgesamt 5.617 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein – der zweithöchste Wert seit Einrichtung der Stelle 2006. Die meisten Anfragen (37 Prozent) hingen mit rassistischer Diskriminierung zusammen, gefolgt von Fällen, die Behinderungen und chronische Erkrankungen (32 Prozent) sowie das Geschlecht (20 Prozent) betrafen. Vier Prozent der Fälle oder 240 Anfragen hingen mit dem Merkmal "sexuelle Identität" zusammen (queer.de berichtete).

Ataman will Schutz vor Diskriminierung wegen sozialen Status

Das AGG schützt in seiner jetzigen Form Menschen, die wegen ihres Alters, wegen Krankheit, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Einen Schutz für Menschen, die etwa wegen ihres sozialen Status Benachteiligung erfahren, sehe das Gesetz aktuell noch nicht vor, beklagte Ataman. Auch dies möchte sie ändern.

Ferda Ataman war Anfang Juli 2022 vom Bundestag zur neuen Chefin der Antidiskriminierungsstelle gewählt worden (queer.de berichtete). Gegen die streitbare Politologin gab es viel Widerstand aus CDU, FDP und AfD. Zuvor war die Stelle vier Jahre lang wegen Streitereien um die Neubesetzung ohne Führung gewesen. (cw/dpa)

-w-

#1 EchseAnonym
  • 03.01.2023, 13:40h
  • Wie erwirbt man sich in Deutschland den Ruf, "streitbar" zu sein?

    Die einfachste Möglichkeit ist es, als mehrfach marginalisierte Person, bspw. als Frau mit Migrationshintergrund, Offensichtlichstes über zum Himmel stinkende gesellschaftliche Missstände festzustellen - wie die traurige Tatsache, dass der Staat sich qua Gesetz ausdrücklich mehr Diskriminierung zugesteht als der Privatwirtschaft.

    Die heilige Kuh Polizei musste bei Verabschiedung des AGG wohl mit allen Mitteln vor ihren klagewilligen Opfern geschützt werden, ne?
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#2 Pride
  • 03.01.2023, 17:10h...
  • Antwort auf #1 von Echse
  • Der Begriff "streitbar" erfaßt längst nicht vollständig und ursächlich, weshalb Atamann gerade auch unter Migrant*innen und unter Jüd*innen umstritten ist. Und es ist daher fraglich, ob Frau Ataman überhaupt umfassende Antidiskriminierungskonzepte aufstellen und zur Verwirklichung führen kann. Zumindest hat sie aber das völlig unzureichende, allerdings ganz umzukrempelnde und der EU-Vorlage anzupassende Antidiskriminierungsgesetz nun schon zum zweiten Mal richtig thematisiert.
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#3 Lucas3898Anonym
  • 03.01.2023, 18:12h
  • Antwort auf #2 von Pride
  • Wobei zum AGG auch eine entsprechende Verankerung in Art. 3 des Grundgesetzes gehört.

    Sonst könnte eine neue Regierung das einfach wieder Rückgängig machen.
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