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Bayern

Schulsoftware kennt nur Mädchen und Jungs – und ihre Deadnames

Eine in Bayern verpflichtend zu nutzende Software zur Verwaltung der Daten von Schüler*innen lässt weder den Geschlechtseintrag "divers" anwählen, noch tatsächlich getragene Namen zu.


Respekt im Schulumfeld ist für trans- und intergeschlechtliche Schüler*innen wichtig (Bild: Mocha Celis)
  • 4. Januar 2023, 17:48h 10 4 Min.

Für Schüler*innen, die sich im Prozess der Transition befinden, ist der respektvolle Umgang des Umfeldes von entscheidender Bedeutung dafür, dass in dieser so vulnerablen Zeit kein Schaden angerichtet wird. Ein Großteil der psychischen Belastungen transgeschlechtlicher Menschen hängt mit solchen Erfahrungen von Akzeptanz oder Zurückweisung und Beschämung zusammen, wie auch Studien zeigen.

Doch in Bayern scheinen die Prioritäten anders gesetzt zu werden. Das vom Land vorgeschrieben System zur digitalen Verwaltung von personenbezogenen Daten von Schüler*innen, die Amtliche Schulverwaltung (ASV), registriert die Schüler*innen nur als Jungs oder Mädchen. Der vor Jahren eingeführte Geschlechtseintrag "divers" existiert ebenso wenig wie die Möglichkeit, einen anderen als den Passnamen einzutragen.

Klassenlisten direkt aus ASV

Das erfuhr Florian Siekmann, Grünen-Abgeordneter im Landtag, durch eine Schriftliche Anfrage, die vom Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) beantwortet wurde. Demnach seien seit dem laufenden Schuljahr erstmals auch berufliche Schulen und nicht nur die allgemeinbildenden Schulen wie Gymnasien oder Hauptschulen dazu verpflichtet, die ASV zu nutzen.

Die Software ist dazu da, Daten von Schüler*innen über Schulen hinweg auszutauschen und an die Schulaufsichtsbehörden zu leiten, um zum Beispiel Prozesse des Schulwechsels zu vereinfachen. Auch Daten von Lehrkräften oder Unterrichtseinheiten werden in dem System einheitlich erfasst. Kurse wie der geschlechtsspezifische Sportunterricht werden über die Software genau so zugeordnet wie sich Klassenlisten ausdrucken und Noten erfassen lassen.

Flexible Lehrkräfte, mangelnde Flexibilität im Ministerium

Weil die Software noch immer nicht die Vorgabe enthält, den Geschlechtseintrag "divers" erfassen zu können, weist der Minister auf die Möglichkeit hin, Klassenlisten im Fall des Falles zu exportieren und dann von Hand abzuändern – ein Vorgang, der Lehrkräften Extra-Aufwand abverlangt, wenn sie ihren trans- und intergeschlechtlichen oder nichtbinären Schüler*innen gerecht werden wollen.

Aus der Antwort geht auch die mangelnde Flexibilität des bayrischen Kultusministeriums bei der Verwendung selbstgewählter Namen hervor. Demnach sei etwa für die Erstellung amtlicher Schriftstücke wie Zeugnisse der "amtlich geführte Name zu verwenden".

Wer seinen Namen durch das Transsexuellengesetz ändere, könne die Zeugnisse dann im Nachhinein als Zweitausfertigung mit dem korrekten Namen erhalten. Anders gesagt: Eine Erstausstellung der aktuellen Zeugnissen unter dem richtigen Namen ist nach Auffassung des Ministeriums nicht vorgesehen, so lange kein Verfahren wie das TSG durchlaufen wurde. Das Selbstbestimmungsgesetz indes, das diesen Prozess bundesweit massiv erleichtern würde, lässt auf sich warten.

Auf die richtigen Namen der Schüler*innen könne jedoch in eigens zu ihnen im System erstellten Berichten hingewiesen werden. Aber ob die jemand liest, wenn es bloß um eine rasche Erstellung von Klassenlisten zur Überprüfung der Anwesenheit geht? Nur im alltäglichen Umgang, etwa bei der mündlichen Ansprache, der Verwendung von Klassenlisten oder dem Ausdruck von Sitzplänen, sei, so der Minister, die Verwendung "eines anderen Namens bzw. einer anderen Anrede" möglich.

"Muss ein Ende haben"

Florian Siekmann, der auch queerpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, ärgern die Antworten des Ministers: "Deadnaming und Misgendern an Bayerns Schulen müssen ein Ende haben! Das Selbstbestimmungsrecht von Schüler*innen darf nicht länger von einer veralteten amtlichen Software eingeschränkt werden."

Die betroffenen Schüler*innen befänden sich häufig auch so schon in einer Stresssituation. Deadnaming und Misgendern stellten dann nicht nur eine zusätzliche Diskriminierung dar, sondern könnten auch fatale Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, das soziale Umfeld und letztlich auch auf die schulischen Leistungen haben. "Ich erwarte vom Kultusministerium umgehend ein zeitgemäßes Update für die Software", so Siekmann.

Das Problem mit der ASV sei dem Abgeordneten zugetragen worden, nachdem sich die Schulleitung einer Berufsschule mit Verweis auf die Software auf den Standpunkt gestellt hatte, dass die Verwendung des richtigen Namens statt des abgelegten Deadnames etwa in ausgehändigten Klassenlisten nicht erlaubt sei. In dem Fall sei dann der alte Name eines Schülers durch eine direkt aus dem Programm gedruckte Klassenliste offenbart worden.

Wie viele Schüler*innen sich indes wegen der Software oder wegen der Anrede in den vergangenen Jahren beschwert haben, diese Information liegt dem Ministerium trotz der einheitlichen Softwarelösung nicht vor. Die Dokumentation solcher Beschwerden sei nicht Bestandteil der üblichen Verwaltungsaufgaben einer Schule. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes verzichte das Ministerium deshalb darauf, die vom Abgeordneten erfragte Zahlengrundlage erstellen zu lassen.

Auch in Hessen gab es zuletzt Ärger um den Respekt vor transgeschlechtlichen Schüler*innen. Demnach habe das für eine Fuldaer Schülerin zuständige Schulamt auch gegen die unterstützende Haltung der Schule darauf bestanden, die Verwendung der von Schüler*innen selbst gewählten Namen in den Unterlagen zu beenden (queer.de berichtete). (jk)

-w-

#1 Maybeme
  • 04.01.2023, 19:18hBochum
  • kein Divers möglich :D also von der Bahn lernen sie
  • Direktlink »
#2 Nikola RatisbonAnonym
#3 Felix-baerlinAnonym
  • 04.01.2023, 21:23h
  • Leider geht es in dem Artikel kunterbunt durcheinander.

    Fakt ist: Inter* Schüler*innen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie mit divers oder ohne Geschlechtseintrag geführt werden. Leider trauen sich Eltern nicht gegen den Verstoß des Kultusministeriums zu klagen.

    Es ist schon ungeheuerlich, nach wie vielen Jahren das KM weiterhin diesen Rechtsbruch begeht und die Software immer noch nicht umgestellt hat. Da Beamte auf die Verfassung geschworen haben, müssen Lehrer*innen nun selbständig ändern.
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