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Beschwerde gegen Gerichtsurteil
Bahn will Kund*innen auch nach abgelaufener Frist nicht geschlechtergerecht ansprechen
Eigentlich war die DB zum 1. Januar dazu verdonnert worden, das Misgendern nichtbinärer Kund*innen zu unterlassen. Durch die Einlegung einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof dehnt sie nun diese Frist.

In Sachen Rainbow-PR gilt für die Bahn Highspeed, beim Buchungssystem lässt man sich Zeit (Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben)
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10. Januar 2023, 10:25h 4 Min.
Im Juni 2022 wurde ein Urteil bekannt, das es der Deutschen Bahn untersagte, das Enbie René_ Rain Hornstein geschlechtlich weiterhin falsch anzusprechen (queer.de berichtete). Hintergrund: Das Online-Portal des Buchungssystems der Bahn sieht noch immer nur zwei geschlechtliche Optionen vor. Wer weder Mann noch Frau ist, muss sich einer dieser beiden Kategorien samt misgendernder Ansprachen zuordnen.
Diese Diskriminierung sollte zum 1. Januar diesen Jahres eigentlich abgeschafft sein. Eigentlich. Doch dagegen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Sache keine Revision zugelassen hatte, wehrt sich nun das Verkehrsunternehmen. Es reichte Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
Entschädigungen nur vorläufig vollstreckbar
Die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde, deren Vorliegen nun bekannt wurde, könnte nicht nur die juristische Auseinandersetzung mit Hornstein neu eröffnen – sie hat auch die für die Bahn praktische Wirkungen, dass die Frist zur Neugestaltung des Registrierungsprozesses und der Kund*innenansprachen vorerst nur bedingt gilt.
Die Folge: Trotz des eindeutigen Urteils lassen sich auf der Webseite des Unternehmens weiterhin nur die Ansprachen "Herr" und "Frau" auswählen. Das angedrohte hohe Ordnungsgeld muss das Unternehmen genau so wie die Hornstein zugesprochene Entschädigung dennoch nicht zahlen.
Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" könnten sich gegen diese weiter stattfindende Diskriminierung zwar zur Wehr setzen. Entschädigungsansprüche auf Grundlage des Urteils aus Frankfurt würden dann jedoch nur vorläufig vollstreckt. Hornstein hat sich aufgrund des darin steckenden Kostenrisikos für sich dagegen entschieden, auf eine solche vorläufige Vollstreckung hinzuwirken, wie die TIN-Rechtshilfe in einer Pressemitteilung bekannt gibt.
Die Vereinigung, die trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen bei Diskriminierungsklagen unterstützt und auch in den Prozess mit der Bahn involviert ist, rechnet damit, dass das Verfahren Mitte des Jahres abgeschlossen sein könnte. Es sei jedoch letztlich unklar, wann eine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gefällt wird.
"Benötigen noch Zeit"
Eine Bahnsprecherin kommentierte das Vorgehen des Konzerns gegenüber queer.de dahingehend, dass die "relativ junge gesellschaftliche Diskussion um genderneutrale Sprache" einige juristische Grundsatzfragen berge, die bisher noch nicht durch den Bundesgerichtshof geklärt worden seien. Weil man "hier Rechtssicherheit und so auch Handlungssicherheit für die Zukunft" erlangen wolle, habe man sich in der Sache an den Gerichtshof gewandt – und zwar "insbesondere auch vor dem Hintergrund der geltend gemachten Schadenersatzansprüche".
Die Bahn hatte in der Angelegenheit aber auch immer wieder damit argumentiert, dass ein Umbau des IT-Systems zur Änderung der verfügbaren Geschlechtsoptionen in den Datenbanken länger dauere als vom Frankfurter Oberlandesgericht eingeräumt. Auch gegenüber queer.de verwies die Bahnsprecherin auf diesen Umstand: Man benötige noch etwas mehr Zeit und bitte Kund*innen noch um "etwas Geduld".
"Vielfalt und Toleranz" seien Teil der Unternehmensidentität der Deutschen Bahn, versicherte sie zudem. Daher wolle man bei der Unternehmenskommunikation "auch alle Menschen ansprechen – unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität". An vielen Stellen nutze man heute schon genderneutrale Formulierungen, zum Beispiel bei der Ansprache neuer Mitarbeitenden im Rahmen der Personalgewinnung oder im Social Intranet DB Planet.
Unklar ist, wie die Bahn das Problem lösen möchte. So könnten einfach alle Kund*innen geschlechtsneutral angesprochen werden. Die Unternehmenskommunikation würde also entgendert. Im Zuge dessen könnte das Unternehmen auf eine Erhebung des Geschlechts auch gänzlich verzichten. Die Alternative wäre die Einführung einer dritten Ansprache für Kund*innen, die sich etwa als "divers" registrieren können. Die Formulierungen müssten dann ausreichend repräsentativ für die vielfältige Gruppe sein.
Klage trieb Fortschritt voran
Im August vergangenen Jahres hatte queer.de zwölf große Unternehmen mit ähnlichen Kundenregistrierungsprozessen um Auskunft über den Stand der Umsetzung des Urteils gebeten, das in sozialen Medien zu großem Aufsehen inklusive transfeindlicher Äußerungen geführt hatte. Dabei zeigte sich, dass einige Unternehmen bei der Umstellung ihrer Systeme und Konzepte weiter fortgeschritten sind und die Existenz des dritten Geschlechtseintrags inzwischen ernster genommen haben als andere.
René_ Rain Hornstein ist nichtbinär und hatte sich im Jahr 2019 online eine Fahrkarte bei der Deutschen Bahn kaufen wollen. Weil jedoch keine der verfügbaren Geschlechtsoptionen auf Hornstein passte, versuchte die nichtbinäre Person es zunächst schriftlich mit einer freundlichen Bitte.
Doch weil Hornstein in Reaktion darauf "ziemlich unverschämte Briefe" erhalten habe, will sich das Enbie letztlich für den Klageweg entschieden haben. Im queer.de-Interview hatte Hornstein von dieser juristischen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen berichtet.















Ich frag mich echt, wie heftig der Technical Debt in den DB Systemen ist, dass sie lieber dieses durchklagen riskieren, als es einfach zu ändern.