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Prozess in Hamburg

Trans Frau bewusstlos geschlagen: Täter-Opfer-Umkehr vor Gericht

In Hamburg hat der Prozess gegen einen 22-Jährigen begonnen, der 2021 die trans Frau Samia Stöcker schwer verletzt haben soll. Der Angeklagte schweigt, sein Anwalt sucht die Schuld beim "provozierenden" Opfer.


Der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg wird am 17. Januar 2023 fortgesetzt (Bild: IMAGO / Schöning)

  • 11. Januar 2023, 02:45h 24 3 Min.

Anderthalb Jahre nach einem Angriff auf eine trans Frau an der Reeperbahn hat vor dem Amtsgericht Hamburg ein Prozess gegen einen 22-Jährigen begonnen. Die Anklage wirft ihm vorsätzliche Körperverletzung vor. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er der damals 33-jährigen Samia Stöcker nach einem Streit in der Nacht zum 17. Juli 2021 mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die trans Frau fiel zu Boden, wurde bewusstlos und erlitt einen Schädelbruch. Der Angeklagte werde zu den Vorwürfen schweigen, erklärte sein Verteidiger am Montag. Weil der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, findet der Prozess vor einem Jugendschöffengericht statt.

Stöcker sagte als Zeugin, dass sie sich an den Vorfall selbst nicht erinnern könne. Sie sei erst auf der Intensivstation im Krankenhaus aufgewacht und habe von einer Polizistin von dem Geschehen erfahren. Einen Tag später nahm sie im Krankenhausbett ein Facebook-Video auf, in dem sie um über den Vorfall berichtete.

Es sei ihr ein Anliegen, transfeindliche Übergriffe in die Öffentlichkeit zu tragen, erklärte die inzwischen 35-Jährige, die im Prozess Nebenklägerin ist. "Jede Bedrohung, jeder Angriff sollte zur Anzeige gebracht werden."

Die Folgen des Sturzes beeinträchtigten sie bis heute. Zehn Jahre lang habe sie unter dem Namen Sina Valentina als selbstständige Travestie-Künstlerin gearbeitet, jetzt sei sie traumatisiert und arbeitsunfähig. Auf Nachfrage des Verteidigers räumte Stöcker ein, dass sie inzwischen aber wieder aufgetreten sei. Auf die Frage, ob ihre Kunst im positiven Sinne provokant sei, antwortete die Zeugin: "Es liegt in der Natur der Sache, dass man als Dragqueen eine Art Rampensau ist."

Verteidigung sucht die Schuld beim Opfer

Immer wieder versuchte sich die Verteidigung an einer Täter-Opfer-Umkehr und mutmaßte, dass die trans Frau vor dem Schlag ins Gesicht "provozierend" aufgetreten sei. Außerdem sei sie nachweislich betrunken gewesen.

Laut einer befragten Zeugin habe Stöcker den Angeklagten und seine Begleiter gefragt, warum diese so blöd gucken und ob sie keinen Respekt vor ihr hätten. Eine andere Zeugin berichtete, sie habe in jener Nacht auf dem Heimweg eine lautstarke Diskussion zwischen der trans Frau und der Gruppe Heranwachsender beobachtet. Ursache des Streits seien offenbar die Blicke der vier bis fünf jungen Männer gewesen, die auf einer Bank saßen, sagte die 22-jährige Studentin, die in jener Nacht mit Freund*innen auf der Reeperbahn unterwegs war.

"Warum guckt ihr so?", habe Stöcker gefragt. Sie habe mit dem Finger vor den Gesichtern der Männer "herumgefummelt". Die Situation habe sich verbal hochgeschaukelt. Die Männer hätten gesagt: "Wir wollen keinen Streit." Dann hätten beide Seiten mit leichtem Schubsen begonnen. Plötzlich sei ein weiterer Mann gekommen und habe der trans Frau mit der flachen Hand oder einer Faust ins Gesicht geschlagen. Sie sei umgefallen, kurz darauf sei die Polizei da gewesen.

Stöcker: "Ich halte mein Gesicht für die Community hin"

Sie sei es leid, sich für ihren Lebensstil rechtfertigen zu müssen, sagte Stöcker vor Gericht. "Ich halte mein Gesicht für die Community hin. Transsexuelle haben Angst und gehen wegen solcher Vorfälle nicht mehr auf die Reeperbahn."

Der Prozess soll am 17. Januar 2023 fortgeführt werden, zwei weitere Verhandlungstermine wurden angesetzt. Vor dem Amtsgericht muss sich der Angeklagte wegen eines weiteren Vorfalls verantworten: Wenige Wochen nach dem Angriff auf Samia Stöcker war er Teil einer Gruppe, aus der heraus ein Mann aus Bandenrivalität bewusstlos geschlagen und mit einem Messer verletzt worden sein soll. (cw/dpa)

-w-

#1 HexeAnonym
  • 11.01.2023, 10:07h
  • Ach die alte transpanic Strategie oder was? Das arme Bandenmitglied hatte wohl am Ende gar keine Wahl um seine fragile Männlichkeit zu beschützen und kennt dank schlechten Elternhaus nur Gewalt um sich zu artikulieren?
    Zum Glück läuft der Prozess in Hamburg, in Bayern oder Sachsen kommt man damit wohl durch.
    Hamburg ist aber ne Hansestadt, da kann man wohl von ausgehen das der Richter sich nicht so leicht verarschen lässt. Man sollte es zumindest hoffen.
    Aber die Uhren drehen sich ja überall in Deutschland gerade auf 33 zurück.
    Ich drücke die Daumen das der in den Knast geht.
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#2 MandalorianAnonym
  • 11.01.2023, 13:50h
  • Antwort auf #1 von Hexe
  • Naja, es ist durchaus von Bedeutung wer einen Streit angefangen hat. Die meisten kennen seit der Kindheit den Spruch "Wie man in den Wald hineinruft...", vergessen ihn aber gerne im Alltag und am Ende wundern sie sich über eine komplett eskalierte Kommunikation.

    Es ist auch erstmal keine Opfer-Täter-Umkehr, wenn es darum geht wer aggressiv auf wen zugegangen ist. Die ersten Zeugenaussagen legen nahe, dass auf ggf. unangemessene Blicke (lediglich Blicke) eine Konfrontation mit wilder Gestik folgte und diese in ein Handgemenge mit Körperverletzung überging. Alles andere ist erstmal unbestätigt und Mutmaßung.

    Und dass der Angeklagte Mitglied einer Bande / Gang ist, ist ebenfalls Mutmaßung. Mitgefangen heißt nicht automatisch mitgehangen.

    Ich will damit keineswegs Gewalttäter in Schutz nehmen. Und die Handgreiflichkeit mit ihren schlimmen Folgen muss auf jeden Fall abgestraft werden.
    In einem Rechtsstaat erwarte ich eine gründliche Aufklärung des Vorgangs, damit es zu einem gerechten Urteil kommt. Keine Lynchjustiz auf Grundlage vorgefasster Meinungen
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#3 PolitikverdrossenAnonym
  • 11.01.2023, 18:06h
  • Antwort auf #2 von Mandalorian
  • Wie du ja selbst schreibst leben wir in einem Rechtsstaat - "wie du in den Wald rufst" ist aber nicht Teil der Gesetzgebung.
    Man muss sich nicht zb. Beleidigen lassen - ja man darf sich wehren und widersprechen!
    Und es ist sicher auch nicht "Notwehr" und ganz gewiss ist es auch nicht verhältnismäßig eine Person bewusstlos zu prügeln!

    Das der Täter zudem wegen einer weiteren Tat vor Gericht steht ist durchaus erwähnenswert und keine Vorverurteilung sondern ein Fakt.

    Täter Opfer Umkehr ist leider die Norm an deutschen Gerichten - es bleibt nur zu hoffen das die zuständige Staatsanwaltschaft und das Gericht sich hiervon nicht beeindrucken lassen.
    Sonst gibt's am Ende noch einen Freispruch anstatt das übliche: böse, böse - Bewährung die Xte - Drehtür Justiz Versagen.
    Bis die nächsten bewusstlos sind oder garnicht mehr aufwachen.
    -.-
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