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Luxemburg

EuGH-Urteil: Polen diskriminiert Schwule und Lesben

Nach polnischem Recht dürfen Selbstständige wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Das verstößt gegen Europarecht, entschied nun das höchste Gericht der EU.


Die Hochhäuser des Europäischen Gerichtshofs auf dem Kirchberg-Plateau in der Stadt Luxemburg (Bild: sprklg / flickr)

  • 12. Januar 2023, 10:30h 4 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass eine homo­sexuellenfeindliche polnische Richtlinie gegen EU-Recht verstößt (C-356/21). Konkret ging es um einen schwulen Selbstständigen, dessen Vertrag das öffentliche-rechtliche Fernsehen wegen seiner sexuellen Orientierung nicht verlängert hatte.

Der Kläger erstellte zwischen 2010 und 2017 als Selbständiger audiovisuelle Montagen, Trailer und Feuilletons für die Sendungen zur Eigenwerbung von Telewizja Polska (TP). Im Dezember 2017 veröffentlichte er zusammen mit seinem Lebensgefährten privat ein Weihnachtslied, das für Toleranz gegenüber gleich­geschlechtlichen Paaren warb. Wenig später beendete TP die Zusammenarbeit.

Gericht beruft sich auf Gleichbehandlungsrichtlinie

In seiner Entscheidung berief sich das Gericht auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG, die 2003 in Kraft trat. Demnach darf niemand wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf diskriminiert werden.

Die TV-Anstalt hatte sich auf die Vertragsfreiheit berufen – sie argumentierte also, dass sie einen selbstständigen Vertragspartner frei wählen könne. Nach polnischen Recht darf derzeit bei der Wahl eines Vertragspartners die sexuelle Ausrichtung berücksichtigt werden. Der EuGH argumentierte jedoch, dass auch bei Selbstbeständigen der Diskriminierungsschutz greifen müsse, weil ansonsten der Gleichbehandlungsrichtlinie "ihre praktische Wirksamkeit" genommen werde. Während des Verfahrens hatten die EU-Staaten Belgien, Niederlande und Portugal sowie die EU-Kommission den Kläger unterstützt.

Bereits im September hatte die zuständige Generalanwältin Tamara Ćapeta in ihren Schlussanträgen argumentiert, dass die polnische Regelung EU-Recht verletze (queer.de berichtete). Der EuGH folgt in der großen Mehrheit der Fälle der Einschätzung der Generalanwält*innen. Über die Schadenersatzklage des Selbstständigen gegen TP berät nun ein Warschauer Gericht weiter, das die Frage zur Gleichbehandlungsrichtlinie bei Vertragsfreiheit dem EuGH vorgelegt hatte.

Polen gilt als eines der LGBTI-feindlichsten Länder der EU. Die rechtspopulistische Regierung macht immer wieder Stimmung gegen queere Menschen. So kritisierten mehrere Regierungsmitglieder, dass die US-Band Black Eyed Peas bei einem Silversterauftritt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einem Regenbogenarmband für Akzeptanz warben (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 TimonAnonym
  • 12.01.2023, 12:42h
  • Nicht nur feststellen, dass Polen Recht bricht, sondern auch endlich Sanktionen umsetzen.
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#2 LeiderWahrAnonym
  • 12.01.2023, 13:43h
  • "..Nach polnischem Recht dürfen Selbstständige wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden..."
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    Leider wahr. Durch den Ukrainekrieg vergessen wir ganz gerne, daß Polen in den letzten Jahren große Problem hat mit der Umsetzung von Rechten für Queermenschen.

    Im Ukrainekrieg profiliert sich Polen zwar als Unterstützer der Ukraine, jedoch dürfen wir deswegen neiemals vergessen, was es für ein Boden ist, auf dem Queermenschen dort leben müssen und Zustände erleben müssen.
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#3 userPrideAnonym
  • 12.01.2023, 17:19h
  • Antwort auf #2 von LeiderWahr
  • Im Gegensatz zur BRD profiliert sich Polen sehr. Scholz' Blockade gefährdet die Ukraine und Europa. So können wir die Grundrechte alle einpacken.
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