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Bamf entscheidet sich um
Schwuler Aktivist aus Algerien bekommt doch Asyl in Deutschland
Jetzt also doch: Der schwule Algerier Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari, der in seinem Heimatland wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wird, darf in Deutschland bleiben.

Das Bamf hört offenbar damit auf, Homosexuelle in Verfolgerstaaten abzuschieben
- 13. Januar 2023, 10:15h 2 Min.
Der homosexuelle algerische Aktivist Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari bekommt nun doch Asyl in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe seinen Asylantrag positiv beschieden, teilte der SPD-Bundestagsabgeordnete Kaweh Mansoori am Freitag in Frankfurt am Main mit. Bendjeriou-Sedjerari war – bislang ohne Erfolg – auch gerichtlich gegen seine drohende Abschiebung vorgegangen.
Der bestens integrierte, deutschsprachige Mann habe um sein Leben gefürchtet, erklärte Mansoori. Behörden und Gerichte hätten allerdings argumentiert, dass er seine Sexualität in Algerien heimlich leben könne, zuletzt im August 2022 das Verwaltungsgericht in Frankfurt (queer.de berichtete). Dass der Fall nun doch noch anders entschieden wurde, führt der Abgeordnete auf eine neue Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums an das Bamf von Ende September 2022 zurück (queer.de berichtete).
/ hessenschauDrei Jahre Kampf gegen seine Abschiebung: Weil er schwul ist, fürchtete Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari in Algerien um sein Leben. In Hessen fand er ein sicheres Zuhause – zunächst. Jetzt ist klar, er kann offiziell bleiben. https://t.co/xWFRF1Maxs
hessenschau (@hessenschau) January 13, 2023
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Damals erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), sie habe gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die Entscheidungspraxis des Bamf prüfen und überarbeiten lassen. "Künftig ist im Asylverfahren bei der Prüfung der Gefährdung von queeren Geflüchteten in ihren Herkunftsstaaten immer davon auszugehen, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird."
Positive Entwicklungen
Mansoori sagte, er freue sich sehr für Bendjeriou-Sedjerari, der nun hier seiner Arbeit weiter nachgehen könne. Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland begrüßte die Bamf-Entscheidung und dankte Faeser, dass sie "menschenverachtenden Logiken endlich ein Ende bereitet" habe. "Uns freut auch, dass das Bundesamt mit Schulungen für seine Entscheider*innen bereits dazu beiträgt, die neuen Vorgaben nun möglichst zügig und konsequent umzusetzen", so LSVD-Bundesvorstandsmitglied Patrick Dörr. "Die nunmehr positive Entscheidung im Fall Abdelkarim reiht sich ein in zahlreiche korrigierte Asylentscheidungen, die diesen Paradigmenwechsel unterstreichen."
/ lsvdPM: Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari versucht seit 2019 Schutz vor #queerfeindlicher #Verfolgung in #Algerien zu finden. Trotz seiner HIV-Infektion und seines Engagements hat das BAMF 2021 seinen Asylantrag abgelehnt. Jetzt wurde positiv beschieden. #schwul https://t.co/SUcGF3sSGv
LSVD-Bundesverband (@lsvd) January 13, 2023
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In Algerien steht auf Homosexualität eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. In der Vergangenheit haben aber mehrere Politiker*innen, etwa der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die Verfolgung kleingeredet und wollten Algerien sowie weiteren Maghreb-Staaten das Prädikat "sicherer Herkunftsstaat" verleihen. (AFP/dk)
















Januar, 2019: Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie von elf SPD-Abgeordneten hat der Bundestag am Freitag, 18. Januar 2019, die Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten beschlossen.
Januar, 2019: Amnesty International fordert die Landesregierungen auf, am 15. Februar im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zu "sicheren Herkunftsstaaten" zu stimmen.
In Algerien, Marokko und Tunesien wird nachweislich gegen die Menschenrechte verstoßen.
Zur Menschenrechtslage in Tunesien, Marokko und Algerien sagt Saliba: "In den Maghreb-Staaten werden Menschen nach wie vor aufgrund ihrer Religion, sexuellen Orientierung oder politischen Einstellungen diskriminiert und verfolgt. Amnesty dokumentierte in Algerien, Marokko und Tunesien auch im vergangenen Jahr Fälle von Verfolgung, Folter und Misshandlung."
www.amnesty.de/informieren/aktuell/deutschland-algerien-maro
kko-und-tunesien-sind-keine-sicheren-herkunftsstaaten
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw03-de-sichere-h
erkunftsstaaten-587338