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Keine Haftentlassung

Moshammer-Mörder hofft auf Abschiebung in den Irak

Auch 18 Jahre nach dem Mord an dem schwulen Modeschöpfer Rudolph Moshammer kommt für das Landgericht Regensburg eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten nicht in Betracht.


Rudolph Moshammer im Jahr 2000 beim Oktoberfest in München (Bild: Sven.petersen / wikipedia)

  • 15. Januar 2023, 01:44h 17 2 Min.

Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker hofft auf eine Abschiebung in seine Heimat. "Ja, mein Mandant will und wird in den Irak zurückkehren", sagte sein Verteidiger Adam Ahmed am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Er gehe davon aus, dass die Abschiebung erfolgen werde, teilte der Jurist der Zeitung mit. Den Antrag auf Entlassung in Deutschland habe er deshalb zurückgenommen. Ahmed hofft, dass es nun zügig vorangeht. "Sollte er in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werden, würde ich den Antrag erneut stellen."

Kaum Chancen auf frühzeitige Entlassung

Die Chancen auf eine Entlassung stehen ohnehin nicht gut. Darauf hatte das zuständige Landgericht Regensburg zuvor schriftlich hingewiesen. Eine Entlassung komme nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht, hatte ein Gerichtssprecher am Freitagabend erklärt (queer.de berichtete). Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar – also Sonntag – möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft (queer.de berichtete).

Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Durch sein exzentrisches Auftreten in der Öffentlichkeit – bis 1993 an der Seite seiner Mutter – wurde Rudolph Moshammer ab den 1980er Jahren bundesweit bekannt. Zu seinen Markenzeichen gehörten unter anderem eine extravagante Perücke und ein Yorkshire Terrier namens "Daisy". Moshammers Ermordung in Grünwald sowie seine Beerdigung im Jahr 2005 zogen ein großes Medienecho nach sich. (cw/dpa)

#1 Strafe muss seinAnonym
  • 15.01.2023, 13:06h
  • Das Opfer wird auch nicht nach 18 Jahren wieder lebendig. Also sollte auch der Mörder nicht freigelassen werden.

    Und der sollte auch nicht in seine Heimat abgeschoben werden, wo er für den Mord an einem Schwulen vielleicht sogar noch gefeiert würde.

    Der soll mal schön hier im Knast bleiben und für das Ermorden eines Menschen büßen.
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#2 WutHierAnonym
  • 15.01.2023, 14:36h
  • "...Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt...."

    ---

    Und zwar vorsätzlich, kaltblütig und ohne jegliches schlechtes Gewissen.
    So ein Mörder gehört lebenlänglich, also bis zu seinem Tode in Haft!

    Selbst wenn er zurück darf, in den Irak, dann nur unte der Prämisse, daß:

    1) Der Irak jährlich bestätigt, daß sich diese Möder in Haft dort befindet

    2) Der Mörder keine vorzeitige Entlassung erfährt.
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#3 DannyMarc
  • 15.01.2023, 20:30h
  • Der arme Mosi. Hätte er doch nur einen Weg finden können seine Homosexualität und sich selbst zu akzeptieren, dann würde er heute vielleicht mit seinem Ehemann durch die münchner Schickeria tingeln.
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