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Brandenburg

Nach rechten und queer­feindlichen Äußerungen freigestellt

Ein Mitarbeiter der Rettungsleitstelle in Brandenburg an der Havel soll "homophobe, menschenverachtende und extremistische" Äußerungen" von sich gegeben haben. Die Stadt reagierte schnell.


Symbolbild: Der suspendierte Mitarbeiter arbeitete in der Regionalleitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Brandenburg an der Havel (Bild: IMAGO / Steinach)

  • 18. Januar 2023, 00:25h 3 2 Min.

Die Stadt Brandenburg/Havel hat einen Mitarbeiter der örtlichen Rettungsleitstelle wegen schwerwiegender Vorwürfe freigestellt. Dem Mann wird vorgeworfen, "homophobe, menschenverachtende und extremistische" Äußerungen" von sich gegeben zu haben, wie der Beigeordnete Thomas Barz (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte die "Märkische Allgemeine" (Bezahlartikel) darüber berichtet.

Nach den Angaben von Barz wurde der Mann bereits am 7. Januar 2023 freigestellt – zwei Tage, nachdem Barz als Beigeordneter für Feuerwehr und Rettungsdienst von den Anschuldigungen erfahren habe. Als Disponent der Rettungsleitstelle sei der Beschuldigte auch in der Kritischen Infrastruktur eingesetzt worden.

Personalabteilung prüft Strafanzeigen

Ohne den Mann vorzuverurteilen, müssten die Vorwürfe jetzt geklärt werden, sagte Barz. Er geht demnach davon aus, dass das Arbeitsverhältnis bald aufgelöst wird. Disziplinarmaßnahmen würden in der Personalabteilung geprüft. Der Mitarbeiter habe das Angebot des stillschweigenden Verlassens aus der Verwaltung ausgeschlagen.

"Wir haben sechs Aussagen von Zeugen beurkundet, von denen jede einzelne für disziplinarrechtliche Untersuchungen ausreichen würde, wahrscheinlich auch für Straftats-Anzeigen", erklärte Barz gegenüber der "Märkischen Allgemeinen". Nach einem Autounfall eines SPD-Landtagsabgeordneten soll der Disponent etwa von "Volksverrätern bei CDU und SPD" gesprochen haben, und dass der Fahrer "ruhig hätte schneller fahren können".

"Er soll auch gegen Menschen gehetzt haben, die nicht heterosexuell orientiert sind und sich beispielsweise die Fingernägel lackieren", schreibt die Regionalzeitung. Der Mann, der Coronaimpfungen ablehne, habe zudem geäußert, die Stadt sei Teil einer großen Verschwörung, eine Demokratie sei da nicht mehr. (cw/dpa)

-w-

#1 la_passanteAnonym
  • 18.01.2023, 08:55h
  • Hätte er das "Angebot des stillschweigenden Verlassens" angenommen, wäre also all dies unter den Teppich gekehrt worden, auf Kosten der Opfer, und er hätte woanders lustig weitergemacht. Solche Angebote darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.
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#2 dellbronx51069Anonym
#3 PandemiesepeterAnonym
  • 21.01.2023, 04:44h
  • Antwort auf #2 von dellbronx51069
  • Selbst im Strafrecht kommt es oft vor: Die Verständigung im Strafverfahren ist im deutschen Strafprozess eine Verfahrensweise, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigt. Sie ist gesetzlich in § 257c StPO geregelt.
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