Für Olaf Latzel, Pastor der Bremer St. Martinikirche, ist Homosexualität eine der "Degenerationsformen der Gesellschaft" (Bild: IMAGO / epd)
Der Prozess um die queerfeindlichen Äußerungen von Olaf Latzel geht in die nächste Runde: Wie die Nachrichtenagentur epd am Freitag berichtete, wird am 23. Februar 2023 vor dem 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen das Revisionsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor verhandelt.
Latzel hatte im Oktober 2019 in einer "Biblischen Fahrschule zur Ehe" vor etwa 30 heterosexuellen Paaren gegen queere Menschen gewettert. In dem Seminar, das der Pastor der Bremer St. Martinikirche auch auf seinem Youtube-Kanal veröffentlichte, nannte er Homosexualität unter anderem "todeswürdig" und eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der evangelikale Theologe warnte darüber hinaus vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelte nach mehreren Anzeigen und klagte Latzel wegen Volksverhetzung an.
Erst Geldstrafe, dann Freispruch
Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 Euro (queer.de berichtete). Im Berufungsprozess wurde der 55-Jährige im Mai 2022 jedoch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (queer.de berichtete). Für das Landgericht Bremen sind die Positionen des Pastors im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Bei der Revisionsverhandlung im Februar werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht; vielmehr muss das Oberlandesgericht den Freispruch auf Rechtsfehler prüfen. Teilt es die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Hat die Revision hingegen Erfolg, geht das Berufungsverfahren an das Landgericht zurück. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden. (cw)