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Volksverhetzung

"Verbrecher vom CSD": Latzel-Prozess geht in die nächste Runde

Vor dem 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen beginnt am 23. Februar 2023 das Revisionsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel.


Für Olaf Latzel, Pastor der Bremer St. Martinikirche, ist Homosexualität eine der "Degenerationsformen der Gesellschaft" (Bild: IMAGO / epd)

  • 30. Januar 2023, 01:22h 20 2 Min.

Der Prozess um die queerfeindlichen Äußerungen von Olaf Latzel geht in die nächste Runde: Wie die Nachrichtenagentur epd am Freitag berichtete, wird am 23. Februar 2023 vor dem 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen das Revisionsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor verhandelt.

Latzel hatte im Oktober 2019 in einer "Biblischen Fahrschule zur Ehe" vor etwa 30 heterosexuellen Paaren gegen queere Menschen gewettert. In dem Seminar, das der Pastor der Bremer St. Martinikirche auch auf seinem Youtube-Kanal veröffentlichte, nannte er Homosexualität unter anderem "todeswürdig" und eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der evangelikale Theologe warnte darüber hinaus vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelte nach mehreren Anzeigen und klagte Latzel wegen Volksverhetzung an.

Erst Geldstrafe, dann Freispruch

Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 Euro (queer.de berichtete). Im Berufungsprozess wurde der 55-Jährige im Mai 2022 jedoch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (queer.de berichtete). Für das Landgericht Bremen sind die Positionen des Pastors im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

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Bei der Revisionsverhandlung im Februar werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht; vielmehr muss das Oberlandesgericht den Freispruch auf Rechtsfehler prüfen. Teilt es die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Hat die Revision hingegen Erfolg, geht das Berufungsverfahren an das Landgericht zurück. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden. (cw)

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#1 SeraphinaAnonym
  • 30.01.2023, 02:31h
  • Ich erwarte bei diesem Revisionsverfahren nichts und dass das Urteil für den evangelikalen Nazi im Geiste bestehen bleibt. Das von ihm gesagte passt einfach wie die Faust aufs Auge zu Deutschlands und den sogenannten "Westens" Geiste anno 2023.
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#2 KinderschreckpastorAnonym
  • 30.01.2023, 07:17h
  • Zu allem, was man über ihn verfolgt hat, so muss man sagen - das unverantwortlichste ist, dass diese Reden auch Kinder und Jugendliche hören. Und besonders schlimm zum einen - die heterosexuellen Kinder oder Jugendlichen hören mit und schon wird die eventuelle Intoleranz mit Schwulen vorangetrieben. Hört es dann ein schwuler Jugendlicher, wie hasserfüllt die Predigt gegen andere erscheint, so fühlt sich dieser schwule Jugendliche oder das schwule Kind erst recht fehl am Platz. Ich finds einfach nur schrecklich, wenn solche Scharfmacher am Werk sind oder - bleiben.
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#3 JuchanmomoAnonym
  • 30.01.2023, 07:38h
  • Das Problem ist, dass die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität nicht besonders im Grundgesetz festgeschrieben ist, das kann immer einen Angriffspunkt für Verteidiger von Volksverhetzern geben.
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