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20 Millionen Euro Fördermittel

Queere Verfolgte erhalten bessere Rechtsberatung

Die Bundesregierung will queeren Verfolgten unter die Arme greifen. Der LSVD lobt dies als "wichtigen Baustein zum besseren Schutz" von wegen ihres Queerseins verfolgten Asylbewerber*innen.


Innenministerium Nancy Faeser stellt 20 Millionen Euro zur Verfügung (Bild: Angelika Aschenbach)

Das Bundesinnenministerium hat am Dienstag den Startschuss für die Förderung einer besonderen Rechtsberatung für queere Verfolgte gegeben, wie sie bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart worden war. Die Umsetzung soll im Rahmen der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der Asylverfahrensberatung (AVB) erfolgen.

Konkret richtet sich die besondere Rechtsberatung laut Ministerium "insbesondere an queere sowie weitere vulnerable Schutzsuchende". Queere Organisationen können sich nun bis Ende Februar auf die Förderung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bewerben. Insgesamt stünden dieses Jahr 20 Millionen Euro zur Verfügung, um ein flächendeckendes Angebot zu erreichen.

"Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) anlässlich des Beginns der Initiative. Sven Lehmann (Grüne), der Queerbeauftragte der Bundesregierung, kommentierte die Ankündigung des Innenministeriums auf Twitter mit den Worten: "Gute Nachrichten."

Twitter / svenlehmann

LSVD-Bundesvorstandsmitglied Patrick Dörr begrüßte die Ankündigung als "wichtigen Baustein zum besseren Schutz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans-, intergeschlechtlicher und queerer Geflüchteter in Deutschland". Dörr erklärte weiter, dass viele Geflüchtete, die in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt worden seien, ein Coming-out gegenüber den staatlichen Stellen oder auch kirchlichen Trägern in Deutschland nicht wagten.

"Sehr häufig sind es Mitarbeitende von LSBTIQ*-Anlaufstellen, denen sie sich das erste Mal anvertrauen und bei denen sie Rat und Unterstützung suchen", so Dörr. "Es ist daher nur folgerichtig, dass auch die Beratung für die Asylverfahren durch diese Anlaufstellen erfolgt. Dies ermöglicht die Unterstützung aus einer Hand, da viele queere Vereine auch niedrigschwellige soziale Angebote anbieten, bei denen sich Geflüchtete austauschen, Anschluss finden und erste Schritte zu sozialer Teilhabe gehen können."

Erst im September hatte die Bundesregierung queere Geflüchtete besser geschützt: Das Bamf darf seither queere Menschen nicht mehr in Verfolgerstaaten mit dem Hinweis abschieben, sie könnten ihr Queersein dort verstecken (queer.de berichtete). (dk)