60 Kommentare
- 03.02.2023, 18:23h...
- Aufgrund des Gutachtens schließt die Anklage einen queerfeindlich oder homophob motivierten Anschlag aus. Die Psychiaterin kann nur vermuten und schon schließt die Anklage einen äußerst relevanten Anklagepunkt aus, der dann nicht mehr zur Verhandlung kommen soll. Der Anschlag soll dem eigenen Renumee gegolten haben, der dann nicht mehr homo- bzw. queerfeindlich gewesen sein soll, obwohl es wohl genauso Selbsthass aufgrund der eigenen Sexualität gewesen sein wird. Wieviel Gehirnakrobatik wollen Staatsanwaltschaft und Psychiaterin uns eigentlich noch aufnötigen, damit es nicht zu einer Verurteilung auch wegen Hass und Mord kommen soll?
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- 03.02.2023, 18:37h...
- Vor Kurzem hieß es doch wohl noch, das Verbrechen beruhe auf einer bloßen allgemeinen Gewaltbereitschaft des Täters und habe mit Queerfeindlichkeit nichts zu tun. Dabei hat der Täter während der Tat Tiraden von Homo- und Transhass von sich gelassen. Die Beschwichtigungen sind einfach nicht zu fassen.
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- 03.02.2023, 19:07h
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Bitte kein Quatschjura: Mord (und Totschlag) bedingen u.a. Vorsatz, also eine Tötungsabsicht, etwa Planung.
"einen äußerst relevanten Anklagepunkt aus, der dann nicht mehr zur Verhandlung kommen soll" - Hassdelikte gibt es (größtenteils) nicht direkt in Deutschland, sind hier also kein eigener Anklagepunkt. Entsprechendes kann allerdings bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, im Rahmen einer Gesamtabwägung des Täters sowohl durch Staatsanwaltschaft bei der Forderung nach der Strafhöhe als auch durch das Gericht bei der daran ungebundenen Verhängung der Strafe. Das Thema kommt also in der Verhandlung vor.
Ohne komplette Anklageschrift und ohne Vergleichsfälle fällt mir eine Beurteilung schwer. Nach § 46 STGB sind etwa zu berücksichtigen "die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende" oder "die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille". - |
- 03.02.2023, 19:19h...
- Zur Verhandlung kommen muß, ob der Täter, vor allem mit dem Nachsetzen eines zweiten Schlages eines Boxjugendmeisters gegenüber dem schon taumelnden Malte, aus niederen Beweggründen, dem Queerhass, den Tod Maltes billigend in Kauf genommen hat.
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- 03.02.2023, 19:35h
- "Niedere Beweggründe" betrifft nur Mord. Kein deutsches Gericht, keine Staatsanwaltschaft wird hier Mord gegeben sehen.
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- 03.02.2023, 19:53hBerlin
- Also benutzt er die gleiche - als Verteidigungsstrategie bekannte - Scheiße wie der Täter im Colorado Springs:
www.queerty.com/club-q-shooters-new-fcked-defense-strategy-w
ill-make-eyes-roll-back-head-20221123
Und die Anklage schnallt das nicht? Oder zieht es nicht mal in Betracht?
Queerfeindliches Land bleibt queerfeindlich. - |
- 03.02.2023, 20:51h
- Man hüte sich vor Schrankschwestern! Die, die am härtesten zuschlagen, die am homophobsten (und transphobsten) sind, sind oft selbst schwul (oder trans*)
Ein alter bekannter Hut, aber leider oft wahr, wie man offensichtlich hier mal wieder exemplarisch sieht.
Jetzt bloß bitte, bitte nicht diese Umstände missbrauchen um eine milde Strafe zu rechtfertigen. Es ist ein Hassverbrechen! Deshalb braucht es hier eine besonders harte Strafe! - |
- 03.02.2023, 21:48hFürth
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Sehe ich auch so. Die Tatsache, dass der Gewalttäter durch den Boxsport besonders hartes, schnelles Zuschlagen trainiert hat und Wettkämpfe duchgeführt hat, hat er gewusst, wie die zwei Schläge gegen einen wehrlosen Menschen wirken.
Außerdem war er bereits vorher gewalttätig und polizeibekannt.
Beides muss sich erschwerend auswirken. - |
- 04.02.2023, 02:01hRLP
- Das deutsche Strafrecht gehört wohl zu den schwachsinnigsten und widerlichsten weltweit.
Für Steuerhinterziehung geht es länger in den Bau als für Kindervergewaltigung. Tausendfache Kindervergewaltigung bleibt unbestraft, solange sie in Stätten der Kirche geschieht. Du bringst einen Menschen um und trinkst vorher einen Sechserpack Bier und schon wird dir der Alkoholgehalt im Blut als strafmildernd angerechnet. Du bringst einen schwulen Menschen um und outest dich im Nachhinein als schwul und schon ist der kalte Leichnam von Malte nicht mehr ganz so schlimm. Du attackierst eine Juden vor dessen Synagoge, hast ein Hakenkreuz tattowiert und Hitlerbildchen auf dem Handy, aber nur deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass Antisemitismus zugrunde liegt.
Aber wehe du klebst dich mit der Hand auf die Straße oder kippst Tomatensoße auf ein mit Plexiglas geschütztes Gemälde: dann werden die Grundrechte auf anwaltlichen Rechtsbeistand außer Kraft gesetzt und 14 Tage Schutzhaft angeordnet.
Man möchte nur noch brechen und verzweifeln. - |
- 04.02.2023, 02:26h
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Nichts entschudligt ausgehende Gewalt, aber wie genau soll das Gericht feststellen das der Täter nicht homosexuell bzw. USA der*die Täter*in nicht NB ist ?
Ich kann mir durchaus vorstellen das die Unterdrückung der eigenen Identität aufgrund wirrer Ideologien zu Aggressionen gegenüber denen verleiten kann, die sie selbst sind .
Und ich finde es auch fragwürdig zu unterstellen dass das Gutachten nicht integre erstellt wurde nur weil das Ergebnis nicht ins eigene Bild passt. - |