Jan-Marco Luczak ist seit mehr als 13 Jahren Abgeordneter im Deutschen Bundestag
Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak glaubt nicht, dass die CDU/CSU-Fraktion die Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes verhindern wird. Er sehe "diesbezüglich keine breite Ablehnungsfront in der Union", erklärte der 47-jährige Christdemokrat im neuen "Spiegel".
Er selbst spreche sich für die Reform aus: "Ich finde das längst überfällig und hoffe, dass wir das in dieser Legislaturperiode hinbekommen", so Luczak.
Auf Twitter erntete Luczak neben Lob auch viel Kritik für seine queerfreundliche Haltung. So wurde ihm vorgeworfen, sich dem "woken Mainstream" oder dem "vermeintlichen Zeitgeist" anzupassen. Ein Nutzer behauptete sogar, dass sexuelle Identität lediglich ein "Fetisch" sei, der nicht ins Grundgesetz gehöre.

Luczak ist bereits seit 2009 im Bundestag und gilt als einer der LGBTI-freundlichsten CDU-Abgeordneten. Zwar lehnte er in seiner ersten Bundestagsrede 2010 noch die Aufnahme von sexueller Identität ins Grundgesetz rundweg ab, gehörte aber zwei Jahre später zu den sogenannten "Wilden 13", die sich innerhalb der Union für die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren einsetzten (queer.de berichtete). 2019 kündigte er als erster CDU-Abgeordneter seine Unterstützung für die Reform von Artikel 3 an (queer.de berichtete). Zuletzt mehrten sich bei CDU und CSU die positiven Stimmen. Die Aufnahme von "sexueller Identität" in Artikel 3 sei ein "rechtspolitisch angemessenes Signal", meinte etwa der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich Ende Januar bei einer Bundestagsrede.
Artikel-3-Reform im Ampel-Koalitionsvertrag
Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag im November 2021 angekündigt, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes "um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität" zu ergänzen (queer.de berichtete). Dies wird bereits seit Jahren von LGBTI-Aktivist*innen gefordert. "Sexuelle Identität" wird zwar bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 erwähnt. Eine Grundgesetzänderung würde aber nach Ansicht von Aktivist*innen dazu beitragen, dass diese Entwicklung unumkehrbar werde – gerade mit Blick auf eine erstarkende AfD, die queeren Menschen Rechte wieder entziehen könnte. Zudem führe es zu einer nicht hinnehmbaren Diskriminierungshierarchie, wenn im AGG andere Merkmale genannt würden wie im Grundgesetz.
Für eine Grundgesetzänderung ist die Ampel auf die Unterstützung der Union angewiesen. Sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Im Bundestag bedeutet dies, dass – neben der Linken – mindestens 36 Abgeordnete von CDU und CSU die Reform unterstützen müssten. Im Bundesrat müssen mindestens drei Länder, in denen die Union an der Landesregierung beteiligt ist, ebenfalls mit "Ja" stimmen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte bereits letztes Jahr im Wahlkampf und später in seiner Regierungserklärung angekündigt, dass er eine entsprechende Grundgesetzänderung unterstützen werde (queer.de berichtete). (dk)