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Jan-Marco Luczak

Artikel 3: "Keine breite Ablehnungsfront in der Union"

Macht die Union beim Schutz von sexuellen Minderheiten im Grundgesetz mit? Der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ist davon überzeugt. Die Ampel ist auf die Unterstützung aus der Oppositionspartei angewiesen.


Jan-Marco Luczak ist seit mehr als 13 Jahren Abgeordneter im Deutschen Bundestag

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak glaubt nicht, dass die CDU/CSU-Fraktion die Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes verhindern wird. Er sehe "diesbezüglich keine breite Ablehnungsfront in der Union", erklärte der 47-jährige Christdemokrat im neuen "Spiegel".

Er selbst spreche sich für die Reform aus: "Ich finde das längst überfällig und hoffe, dass wir das in dieser Legislaturperiode hinbekommen", so Luczak.

Auf Twitter erntete Luczak neben Lob auch viel Kritik für seine queerfreundliche Haltung. So wurde ihm vorgeworfen, sich dem "woken Mainstream" oder dem "vermeintlichen Zeitgeist" anzupassen. Ein Nutzer behauptete sogar, dass sexuelle Identität lediglich ein "Fetisch" sei, der nicht ins Grundgesetz gehöre.



Luczak ist bereits seit 2009 im Bundestag und gilt als einer der LGBTI-freundlichsten CDU-Abgeordneten. Zwar lehnte er in seiner ersten Bundestagsrede 2010 noch die Aufnahme von sexueller Identität ins Grundgesetz rundweg ab, gehörte aber zwei Jahre später zu den sogenannten "Wilden 13", die sich innerhalb der Union für die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren einsetzten (queer.de berichtete). 2019 kündigte er als erster CDU-Abgeordneter seine Unterstützung für die Reform von Artikel 3 an (queer.de berichtete). Zuletzt mehrten sich bei CDU und CSU die positiven Stimmen. Die Aufnahme von "sexueller Identität" in Artikel 3 sei ein "rechtspolitisch angemessenes Signal", meinte etwa der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich Ende Januar bei einer Bundestagsrede.

Artikel-3-Reform im Ampel-Koalitionsvertrag

Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag im November 2021 angekündigt, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes "um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität" zu ergänzen (queer.de berichtete). Dies wird bereits seit Jahren von LGBTI-Aktivist*innen gefordert. "Sexuelle Identität" wird zwar bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 erwähnt. Eine Grundgesetzänderung würde aber nach Ansicht von Aktivist*innen dazu beitragen, dass diese Entwicklung unumkehrbar werde – gerade mit Blick auf eine erstarkende AfD, die queeren Menschen Rechte wieder entziehen könnte. Zudem führe es zu einer nicht hinnehmbaren Diskriminierungshierarchie, wenn im AGG andere Merkmale genannt würden wie im Grundgesetz.

Für eine Grundgesetzänderung ist die Ampel auf die Unterstützung der Union angewiesen. Sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Im Bundestag bedeutet dies, dass – neben der Linken – mindestens 36 Abgeordnete von CDU und CSU die Reform unterstützen müssten. Im Bundesrat müssen mindestens drei Länder, in denen die Union an der Landesregierung beteiligt ist, ebenfalls mit "Ja" stimmen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte bereits letztes Jahr im Wahlkampf und später in seiner Regierungserklärung angekündigt, dass er eine entsprechende Grundgesetzänderung unterstützen werde (queer.de berichtete). (dk)

#1 Na dannAnonym
  • 06.02.2023, 12:50h
  • Gut, dann können wir das schon mal ad acta legen. Anders als der gute Mann ist die Union für mich nämlich keineswegs ein Garant für die Gleichstellung queerer Menschen (und das ist sehr sehr freundlich ausgedrückt). Sei's drum, passt ja in die Zeit, wenn es "überraschenderweise" dann doch nicht klappen sollte.
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#2 JulianFixAnonym
  • 06.02.2023, 13:10h
  • Antwort auf #1 von Na dann
  • Ich denke eher, dass es klappen wird. Das rechte Sachsen wird nicht mitmachen, aber Schleswig-Holstein bestimmt und auch in Hessen und Bawü dürften die Chancen ganz gut sein. Selbst Bayern halte ich für nicht ausgeschlossen. Herr Söder präsentiert sich bei dem Thema neuerdings ja liberal.

    Schlimm ist die Aussage von Herrn Luczak gleichwohl. "Keine breite Ablehnungsfront". Klingt eher so, als wüssten die meisten in der CDU, dass ein Nein ihnen eher schaden würde. Nach Überzeugung einmal das Richtige zu tun oder gar proaktiv für Gleichstellung zu kämpfen, klingt das nicht.
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#3 proveitAnonym
#4 Elena
  • 06.02.2023, 20:50h
  • Die Union ist sicher konservativ, menschenfeindlich ist sie nicht. Und immer wieder in der Lage, auch über ihren Schatten zu springen. Auch wenn es mitunter länger dauert. Ich bin links, und mitunter über den politischen Gegner positiv überrascht.
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#5 anonymousAnonym
  • 06.02.2023, 21:05h
  • Naja, wenn es da keine Front mehr gibt, dann könnte man nun mal Artikel 3 anpassen.

    Ich frage mich immer bei den parteien mit dem C besonders in Bayern, wieso sie davor Angst haben anderen Menschen gleiche Rechte zu geben.

    Man sollte doch eigentlich aus der Geschichte etwas gelernt haben.
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#6 PaddyAnonym
#7 VitelliaAnonym
  • 07.02.2023, 17:44h
  • "Ein Nutzer behauptete sogar, dass sexuelle Identität lediglich ein "Fetisch" sei, der nicht ins Grundgesetz gehöre."

    Garantiert ein dummer AfD´ler, der von Fetisch quatscht.

    Selbstverständlich gehören auch "sexuelle Minderheiten" wie es im Beitrag heißt, ins Grundgesetz.
    Mensch ist Mensch! Da gilt die Gleichstellung.
    Bornierte Heteros sind nichts Besseres.

    Für JEDEN Menschen gilt Artikel 1 des GG:
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar"
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#8 SeraphinaAnonym
  • 07.02.2023, 19:57h
  • Antwort auf #7 von Vitellia
  • So sehr wie Transfeindlichkeit in allen politisch ideologischen Richtungen verbreitet ist und eine Scharnierfunktion hat würde ich nichtmal so sicher sein, dass dieser menschenverachtende + btw auch wissenschaftsfeindliche Kommentar von einem AFDler stammt. Ansonsten soll die Ampel Koalition dann einfach mal ein Entwurf im Bundestag anbringen zur Änderung des Grundgesetzartikels und die CDU/CSU unter Druck setzen Worten Taten folgen zu lassen.
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