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Marco Buschmann

Selbst­bestimmungs­gesetz: "Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen"

Der Justizminister macht Hoffnung, dass das veraltete Transsexuellengesetz endlich abgeschafft wird. Details zur Umsetzung gibt es aber noch nicht.


Bundesjustizminister Marco Buschmann in der Regierungsbefragung am 11. Mai 2022 (Bild: Deutscher Bundestag / Leon Kuegeler / photothek)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich in einem am Samstag veröffentlichten "Tagesspiegel"-Interview hinter das Selbstbestimmungsgesetz gestellt und erklärt, dass der Entwurf fast fertig sei: "Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Wir klären einige Detailfragen. So gibt es etwa die Sorge, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Vertragsfreiheit und das Hausrecht einschränken könnte. Das wollen wir nicht, darin sind wir uns in der Koalition einig", so der Jurist aus Nordrhein-Westfalen.

Der Staat müsse die geschlechtliche Identität der Bürger*innen respektieren, sagte Buschmann weiter. "Deshalb darf er Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, nicht durch quälende Verfahren zwingen. Das betrifft das Verhältnis zwischen Bürger und Staat." Bei dem Verhältnis der Bürger*innen untereinander gebe es zudem in vielen Bereichen keine Probleme, "weil es ja gemischte Saunen, gemischte Fitnessstudios gibt". Bei Einrichtungen mit Geschlechtertrennung könnte dies aber anders sein: Es werde "vielleicht auch Einrichtungen geben", die weiter differenzieren wollten. "Wo es dafür ein nachvollziehbares Bedürfnis gibt, etwa in Saunen, wird das weiterhin möglich sein, wie es heute auch der Fall ist", so der Minister.

Kritik an Buschmann aus der Community

Buschmann hatte zuletzt für Unverständnis unter LGBTI-Aktivist*innen gesorgt, weil er derartige Sorgen ansprach. Die Argumentation mit der Frauensauna sei "eine Erzählung, die insbesondere von Rechtsradikalen und Transgegnern gleichermaßen bedient und gestreut wird", attestierte etwa der SPDqueer-Aktivist Sebastian Kropp. Er mutmaßte, dass derartige Kräfte bei Buschmann "lobbyiert" hatten.

Im "Tagesspiegel"-Interview stellte Buschmann klar, dass er die Argumentation, "dass Männer sich Zugänge zu Schutzräumen von Frauen verschaffen, um dort Frauen zu bedrohen oder zu belästigen", nicht mittrage: "Das ist völliger Unsinn. Auch künftig wird das Recht eine sichere Handhabe bieten, um solches inakzeptables Verhalten zu verhindern. Das stellen wir sicher", sagte der FDP-Politiker.

Familien-Staatssekretär Sven Lehmann (Grüne), der auch Queerbeauftrgte der Bundesregierung ist, begrüßte auf Twitter, dass Buschmann das Selbstbestimmungsgesetz als fast fertig ansehe. Das sehe das Familienministerium genauso. "Der Entwurf liegt jetzt im Justizministerium zur Freigabe", so Lehmann. "Es wäre wichtig, wenn es endlich grünes Licht dafür gäbe, damit wir mit der Gesetzgebung starten können. Das diskriminierende Transsexuellengesetz muss dieses Jahr abgelöst werden, das sind wir den Menschen schuldig."

Twitter / svenlehmann

Die FDP hatte in der Vergangenheit insbesondere in Fragen der Vertragsfreiheit oft vor zu viel Diskriminierungsschutz gewarnt. So stimmte die Partei 2006 etwa geschlossen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (queer.de berichtete). Die Partei wollte damals lediglich EU-Vorgaben 1:1 umsetzen – dies hätte dazu geführt, dass etwa Diskriminierungen aufgrund der "Rasse" oder des Geschlechts ausdrücklich im Gesetz verboten worden wären, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung aber nicht. (dk)

#1 Pic_Anonym
#2 canSarahAnonym
#3 IsabellAnonym
  • 06.02.2023, 18:12h
  • Pssssst. Nichts genaues weiß man nicht.

    Ich FDP, bin im Busch man(n).

    Ganz leise, dass es nicht noch kracht
    und keine Freude mir mehr macht.
    Ist es doch so wunderschön,
    darf ich Mensch,
    mit Fug und Recht
    mein Wille per Gesetz
    mal angewandt,
    dir sagen du Promill:
    Gehe fort von mir du Transgeschlecht.
    Denn wo jetzt geschrieben steht,
    du Promill-Geschöpf kannst nun gehen.
    Zum Dank wird es jetzt mit großen Lettern,
    angeschlagen an Mein Heim.

    Hiermit ist allen Personen die nach dem Selbstbestimmungsgestz von 2023 und dem Transexuellengesetz des Jahres 1980
    Ihren Personenstand rechtskräftig geändert haben der Zutritt verboten Wir als Hausherren behalten es uns vor eine Genitalprüfung in billigen Ermessen durchzuführen. Für die Genitalprüfung behalten wir uns vor geringsten Verdachtsmomenten nachzugehen.
    Das versuchte Erschleichen des Zutritts von oben benannten Personen wird umgehend zur Anzeige gebracht. Personen nach oben genannten Gesetzten werden an allen unseren Standorten und Liegenschaften mit ihren persönlichen Daten erfasst und bekanntgegeben um eine Wiederholung zu verhindern.
    Entstehende Kosten stellen wir bei Zuwiderhandlung oben genannte Personen in Rechnung.

    Die Hausverwaltung.., Der Eigentümer.
    Die Betreiberin Die Betreibergesellschaft Die .. AG GmbH GbR GmbH & Co.KG Die Bundesbehörde Der Bürgermeister Das Landratsamts Die Wohneigentümer Die Waldbesitzerin Der Pächter Der Vorstand des Kleingartenvereins

    Eine Betroffene Isabell
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#4 Svetlana LAnonym
  • 06.02.2023, 18:26h
  • Ich weigere mich, mich an den Gedanken zu gewöhnen, dass wir künftig Frauen 1. Klasse (cis) und Frauen 2. Klasse (ich und andere trans* Frauen) haben werden. Genau so wird es kommen, wenn Buschmann ein Hintertürchen in das Selbstbestimmungsgesetz einbauen sollte. Denn das Gesetz regelt ja "bloß" das Verhältnis zwischen einer trans* Personen und dem Staat. Wer ihm das wohl eingeflüstert hat? Man muss halt nur laut genug schreien...
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#5 PolitikverdrossenAnonym
  • 06.02.2023, 18:35h
  • Riecht nach Aushebelung des Diskriminierungsschutzes für trans.

    FDP = eine jener Parteien wo gegen das AGG war.
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#6 Pic_Anonym
  • 06.02.2023, 23:06h
  • Antwort auf #2 von canSarah
  • Das "Problem" sind nicht trans Personen (bitte lass doch solche Unterstellungen...), sondern - offensichtlich für Buschmann - das Jonglieren von Diskriminierungen ohne selbst Hand anlegen zu müssen. Freiheit nach FDP hält.
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#7 noraAnonym
  • 07.02.2023, 10:23h
  • Ist das "Problem" von dem Buschmann faselnd nicht lassen kann, dass also Beteiber*innen bestimmter privatwirtschaftlicher Einrichtungen durch das SBG plötzlich nicht wissen, wen sie in ihren Laden lassen sollen und wen nicht, schlicht bereits durch das Hausrecht geregelt?

    Vielleicht überseh ich ja was...
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#8 PrideProfil
  • 07.02.2023, 11:00h...
  • "... darin sind wir uns in der Koalition einig."

    Die Koalition ist sich einig, trans Menschen auszugrenzen. Früher hatten Jüd*innen keinen Zutritt. So fing alles an. Dagegen gibt es das Grundgesetz. Es regelt nicht nur das Verhältnis von Staat zu Bürger*innen sondern auch seine Fürsorge, daß sie die Grundrechte haben, in Würde in Freiheit und Gleichheit untereinander zu leben. Die Koalition will also mit ihrem Pseudo-Selbstbestimmungsgesetz Hand anlegen an die Grundbestandteile des Grundgesetzes. Und das macht sie denn parallel sogar noch zu ihrer angekündigten Grundgesetzänderung. Wir sollten nicht mehr überrascht und so denn überrumpelt sein, daß beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz mehr schlecht als recht herauskommt und deshalb unvermindert konsequent für ein vollumfänglängliches geschlechtliches Selbstbestimmungsgesetz kämpfen. Es kann da nichts Halbes, sondern nur Ganzes geben. Grundrechte sind nicht verhandelbar. Es gibt da keine Kompromisse. Auch wenn die Koalition ein grundsetzliches Recht auf medizinisch-körperliche Geschlechtsangleichung aus ihrem Koalitionsvertrag einfach so herausgeworfen hat, es gehört subito in das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz. Es ist Arroganz und Ignoranz dieser Bundesregierung gegenüber dem Grundgesetz und uns Menschen mit ihren Grundrechten darin, wie sie die Inhalte in den schon so vollumfänglich ausgestalteten und fachjuristisch voll abgesicherten Gesetzesvorlagen von FDP und Grünen zum geschlechtlichen Selbstbestimmungsgesetz aus der alten Legislaturperiode so mir nichts dir nichts unbegründet über den Haufen wirft. Lassen wir uns von dieser Bundesregierung da rein gar nichts gefallen! Erst recht nicht von einem sich mit seinen Telefonaten mit Putin zum Friedensengel aufschwingenden Scholz, der gerade mit seiner Blockade von Waffenlieferungen an die Ukraine einen weiteren Einfall Putins ins demokratische Europa möglich gemacht hat.
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#9 genau hierAnonym
  • 07.02.2023, 13:15h
  • "Im "Tagesspiegel"-Interview stellte Buschmann klar, dass er die Argumentation, "dass Männer sich Zugänge zu Schutzräumen von Frauen verschaffen, um dort Frauen zu bedrohen oder zu belästigen", nicht mittrage: "Das ist völliger Unsinn. Auch künftig wird das Recht eine sichere Handhabe bieten, um solches inakzeptables Verhalten zu verhindern. Das stellen wir sicher", sagte der FDP-Politiker."

    Genau dieser Absatz sagt es: Buschmann sieht dies als reales Problem an, welches er in den Selbstbestimmungsgesetz unterbinden müsse. Damit trägt er die Argumentation sehr wohl mit.

    Solches Verhalten war schon vorher rechtswidrig; Hausrecht hat es bereits gegeben. Und die Erzählung dass Täter ihr Geschlecht rechtlich ändern würden um daraufhin legal übergriffig werden zu können ist ganz einfach wirres Gefasel.

    Was Buschmann preisgibt ist, dass er dies aber tatsächlich als Gefahr ansieht, somit trans Frauen unter Generalverdacht stellt (trans Männer leiden darunter nicht weniger). Ich habe wirklich wirklich große Sorge, dass sich dieser Generalverdacht gesetzlich niederschlagen könnte.
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#10 Tom3kAnonym
  • 07.02.2023, 14:19h
  • Ich bin etwas irritiert/besorgt über die Diskussion in dem Zusammenhang.
    Die Entwürfe der Grünen sowie der FDP aus der letzten Legislatur sahen, wie auch schon das TSG, eine Regelung vor, wie (trans) Menschen ihren Personenstand (und Namen) ändern dürfen.
    Ob und wie private Veranstalter Zielgruppen einschränken dürfen, war nie Gegenstand, und ist eine Frage von AGG, Diskriminierungsschutz etc. pp.
    Wenn das jetzt in irgendeiner Form im Selbstbestimmungsgesetz auftauchen soll, dann kann das ja fast nur heißen, dass trans Menschen danach nicht den Personenstand männlich/weiblich annehmen dürfen, sondern 'lediglich' sowas wie transmännlich/transweiblich oder wie?!?

    (Divers und gestrichene Einträge habe ich nicht vergessen; die scheinen aber ja nicht das "Problem" zu sein - also für die, die Sorge haben, geplante cis-Veranstaltungen auch so nennen zu müssen. Die beiden können ja auch mit 'Frauen'-/'Männer'- ausgeschlossen werden - und werden es regelmäßig noch, auch vom Staat, sogar von sowas wie Toilettenangebot, nebenbei).

    Ich hoffe inständig, dass es nicht so ist/kommt. Sondern dass auch binäre trans* Menschen ein Recht auf einen diksriminierungsfreien Geschlechtseintrag bekommen/behalten, unabhängig von ihrer "geschlechtlichen Herkunft".

    Gibt es aktuell Einsicht in die Entwürfe?
    Es wäre nicht schlecht rechtzeitig zu wissen, ob ein Strategiewechsel von "ich warte aufs Selbstbestimmungsgesetz" hin zu "ich nehm lieber noch das TSG, bevor es noch schlimmer kommt" angebracht wär... (Mal so rein 'hedonistisch' (haha) gedacht).
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