Kommentare
Der Kommentar-Bereich zu diesem Artikel ist derzeit geschlossen.
Die Europäische Union hat mit den EU-Passagierrechten ein sehr solides Regelwerk geschaffen, auf das alle Reisenden in der EU Anspruch haben.
Ausfälle und Verspätungen plagen Urlauber und Geschäftsreisende gleichermaßen. Während Business-Reisende jedoch zumeist einfach auf den nächsten Flug umbuchen, kann der Ausfall eines Urlaubsfluges erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Urlaubsplanung haben. Zum Glück ist die Luftfahrtindustrie eine der am stärksten regulierten Branchen der Welt. Insbesondere in Europa haben sich strenge Regeln etabliert, mit denen Passagier aller Art entschädigt werden, wenn sie von Ausfällen und Verspätungen betroffen. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt die Rechte von Flugpassagieren fest und bietet eine Reihe von Garantien, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind.
Passagiere haben Anspruch auf Hilfeleistung, wenn ihnen die Beförderung verweigert wurde oder wenn ihr Flug annulliert oder um mehr als drei Stunden verspätet war oder wenn ihnen der Zugang zu einer Flughafenlounge verweigert wurde. Dies ist jedoch nicht immer ganz einfach, weshalb Anbieter wie Flightright ihren Kunden helfen, ihre Fluggastrechte in Deutschland durchzusetzen.
Was ist die EU261? – Erläuterung der EU-Passagierordnung
Das EU261-Gesetz ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Passagieren im Falle einer Flugunterbrechung bestimmte Rechte und Entschädigungen einräumt. Diese Regelung wurde im Jahr 2004 erlassen, um sicherzustellen, dass Passagiere ihr Geld zurückzubekommen und angemessen entschädigt werden, wenn ihr Flug annulliert oder verspätet ist. Das Gesetz gilt für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder dort landen, unabhängig davon, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Zudem gilt die Regelung nicht nur für EU-Bürger! Auch Passagiere, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, haben Anspruch auf die Entschädigung, wenn Ihr Flug in Europa landet oder abhebt und es eine Verspätung von mehr als drei Stunden gibt.
Welche Rechte haben deutsche Kunden nach Problemen?
Passagiere haben nach Ausfällen oder erheblichen Verspätungen Anspruch auf Betreuung und Verpflegung am Flughafen. Zudem haben sie Anspruch auf eine ersatzweise Beförderung. Wenn ein Flug Verspätung hat, müssen die Fluggesellschaften den Passagieren die Wahl zwischen einer Rückerstattung oder einem Alternativflug anbieten. Kann die Airline keinen unmittelbaren Weiterflug anbieten kann, haben die Kunden Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft. Sie sind nicht verpflichtet, auf Ihre ursprünglich geplante Fluggesellschaft zu warten. Entscheidet sich der Passagier für eine anderweitige Beförderung, muss die Fluggesellschaft gegebenenfalls trotzdem Unterkunft und Verpflegung anbieten.
Zu guter Letzt können Passagiere eine pauschale Entschädigung bis zu 600 Euro fordern. Wird ein Flug gestrichen, schuldet die Fluggesellschaften jedem Passagier, der am Abflugtag drei Stunden oder länger gewartet hat, eine Entschädigung von mindestens 250 Euro. Bei einer Strecke von mindestens 1500 Kilometern erhöht sich dieser Betrag auf 400 Euro pro Person. Die Entschädigung erhöht sich auf 600 Euro, wenn die geplante Reise eine Strecke von 3500 Kilometern überschreitet.
Probleme mit Flügen in Europa? Kennen Sie Ihre Fluggastrechte!
Die Europäische Union hat mit den EU-Passagierrechten ein sehr solides Regelwerk geschaffen, auf das jeder Reisende in der EU Anspruch hat. Dieses Gesetz gilt für alle verspäteten oder annullierte Flüge. Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie diesen unbedingt verfolgen. Wenn der Anspruch standhält, werden nämlich automatisch mehrere Hundert Euro Entschädigung fällig. Bei Bedarf übernehmen Firmen wie Flightright sogar die gesamte Abwicklung, sodass die Passagiere selbst keine Arbeit und keine Risiken mit ihrer Forderung haben. Wer diese Rechte kennt, kann dem nächsten Ausfall gelassen entgegensehen.
Mehr zum Thema:
» Gay and gayfriendly Hotels buchen
Der Kommentar-Bereich zu diesem Artikel ist derzeit geschlossen.