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Es gibt Fortschritte, aber noch viel zu tun

OECD-Studie: Gemischtes Bild bei LGBTI-Gleichstellung in Deutschland

Insgesamt gibt es einen positiven Trend beim Umgang mit queeren Menschen in der Bundesrepublik. Es gebe aber noch weiter Handlungsbedarf.


Deutschland ist für queere Menschen kein Paradies, aber auch nicht die Hölle (Bild: Wolfgang Schmidt / twitter)

In Deutschland gibt es ein durchwachsenes Bild hinsichtlich der Diskriminierung von queeren Menschen. Laut der am Mittwoch veröffentlichten OECD-Studie "The Road to LGBTI+ Inclusion in Germany – Progress at the Federal and Länder Levels" sind zwar deutliche Fortschritte bei dem Bemühen sichtbar, solche Diskriminierung zu verhindern. Allerdings gebe es weiterhin auch verbreitet negative Einstellungen gegenüber queeren Menschen – mit deutlichen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland. Betroffene würden zum Opfer von Benachteiligung und Gewalt.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat für ihre Studie sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch konkrete Erfahrungen untersucht. Es handelt sich demnach um den ersten Länderbericht zur LGBTI-Inklusion.

Die gesellschaftliche Akzeptanz von queeren Menschen ist in Deutschland der Studie zufolge weiterhin ausbaufähig. Demnach gaben lediglich 59 Prozent an, kein Problem damit zu haben, wenn die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn lesbisch oder schwul ist. Regional wurden allerdings erhebliche Unterschiede festgestellt.

Bremen ist am queerfreundlichsten, Sachsen am queerfeindlichsten

So lag der Zustimmungswert demnach in Bremen bei 74 Prozent, in Sachsen aber nur bei 50 Prozent. Bei trans- oder intersexuellen Menschen sank die Zustimmung bundesweit auf 45 Prozent. Allerdings nahm die geäußerte Akzeptanz der Studie zufolge insgesamt im Vergleich zu 2015 zu.


Diese Umfragedaten zeigen, wie die Bevölkerung der Länder auf gleichgeschlechtliche Küsse bzw. Regenbogenfamilien reagiert (Bild: OECD)

Mehr Diskriminierungserfahrungen als vor zehn Jahren

Umgekehrt berichteten demnach 58 Prozent von 140.000 befragten LGBTI+ Menschen von Diskriminierungserfahrungen innerhalb eines Jahres vor der Befragung. Dies waren zehn Prozentpunkte mehr als 2012, damals allerdings bei weniger Befragten.

Gut ein Drittel (36 Prozent) berichtete in der aktuellen Befragung von gewalttätigen, teils auch sexualisierten Übergriffen oder entsprechenden Drohungen mit Gewalt innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre. Auch hier wurde eine leichte Zunahme registriert.

Die allgemeine Zufriedenheit von queeren Menschen war demnach um zehn Prozent niedriger als im Durchschnitt der Bevölkerung. Zugleich litten sie häufiger unter psychischen Problemen.

Lücken im Antidiskriminierungsrecht

Positiv bewertet wurden in der Studie Anstrengungen zur Gleichstellung von LGBTI+ in der Rechtsordnung. Allerdings gebe es auch weiter Handlungsbedarf. So sei das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung noch nicht im Grundgesetz verankert, es gebe hier auch noch Lücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weiter angemahnt werden die automatische Anerkennung der Elternschaft von Partnerinnen eines lesbischen Elternteils mit Kind, das Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Geschlechtszuordnung sowie Liberalisierungen im Namensrecht insbesondere bei einem Wechsel dieser Zuordnung.

Kritisiert wird in der Studie, dass die Bundesländer ihre rechtlichen Möglichkeiten für mehr Gleichstellung hinsichtlich der sexuellen Orientierung nicht ausschöpfen würden. Als positive Ausnahme wird hier das Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin genannt, das der Wahlgewinner CDU aber wieder abschaffen will (queer.de berichtete).

Deutschland steht im europäischen Vergleich gut da

Im europäischen Vergleich wird die LGBTI+-Inklusivität in Deutschland als vorwiegend überdurchschnittlich eingestuft, anders als noch vor wenigen Jahren. Dies verstärkt sich, wenn aktuelle Daten für das Jahr 2021 einbezogen werden.

Der LGBTI+-Anteil in der deutschen Bevölkerung ist der Studie zufolge nur schwer genau bestimmbar. Verwiesen wird auf eine Ipsos-Studie aus dem Jahr 2021, die von 14 Prozent der Bevölkerung ausgeht, die sich selbst als nicht ausschließlich heterosexuell einstufen (elf Prozent) oder deren eigene Geschlechtszuordnung nicht mit der in ihrem Geburtsregister eingetragenen übereinstimmt (drei Prozent). In anderen Studien werden allerdings auch niedrigere Prozentzahlen genannt. (AFP/cw)

#1 Jetzt offiziellAnonym
  • 15.02.2023, 17:26h
  • Damit ist offiziell, was uns auch immer schon so vorkam:

    Es gibt einige Fortschritte, aber auch noch viel zu tun.

    Nur mal ein paar Beispiele:

    - Art. 3 GG

    - Ablösung des verfassungwidrigen Transsexuellenrechts durch ein Selbstberstimmungsrecht

    - Reform des Familienrechts

    - komplettes Verbot von "Homoheilungen", denn diese Gehirnwäsche verursacht in JEDEM Alter schwerste psychische Schäden und kann bis zum Suizid führen

    - Anerkennung der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität als Asylgrund

    - Abschaffung der Ausnahmen im AGG, denn solange da manchen Institutionen noch Diskriminierung erlaubt wird, ist es kein Gesetz zum Diskriminierungsschutz, sondern ein Gesetz, das manchen explizit Diskriminierung erlaubt

    Es gibt sicher noch einige Punkte mehr, aber das wären schon mal die wichtigsten rechtlichen Projekte, die endlich umgesetzt werden müssen!
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#2 IchweißjanichtAnonym
  • 16.02.2023, 01:47h
  • Danke für das Teilen der Studie.
    Ich habe sie nur überflogen - muss aber sagen, dass ich an einigen Punkten reichlich verwundert bin.

    ... nicht-heteros und nicht-cis Menschen _addieren_??
    Selbst dann werden zwei reichlich unterschiedliche Werte genannt, und zwar für alle LGBTI+ entweder 2,5 oder 14%, je nach Umfrage. (bei der geringen Zahl mit einer hohen Quote an "keine Angabe", bei der größeren Zahl mit dem Verdacht einer Überrepräsentanz aufgrund der Teilnehmendengewinnung).
    Aber immerhin wissen wir jetzt, dass das entweder den Einwohnern von Slovenien oder Belgien entpricht. Nachdem Bisexuelle ja schon Dänemark einnehmen wollten... oder so. Aha.

    ... zwar spricht der Text zumeist allgemein von "sexual and gender minorities" - mind. ein Thema kommt soweit ich das sehe gar nicht vor: die "Dritte Option"; weder als Errungenschaft 2017 noch die immer noch ausstehende Umsetzung in weitergehendes (neben sowas wie Toiletten, Formularen etc. wären Gleichstellungsregularien, die immer noch nur Männer und Frauen gleichstellen wollen, ja durchaus handfester; zumal die Studie einen Schwerpunkt auf der rechtlichen Situation hat.

    ... Deutschland hat also knapp 80% rechtliche Inklusion von LGBTI+ erreicht. (Die Veränderung der letzten 20 Jahre als Trend fortzuschreiben kommt mir gewagt vor). Mit Prozent sind wohl die umgesetzten relevanten Gesetze gemeint?... bei den spezifischen Gesetzen für LGB bzw TI sind die Werte höher, aber auch noch unter 100%. Zugrundegelegt wurden da wohl gewichtete rechtliche Ziele... aber wie genau sie bemessen, dass "Schutz vor Gewalt" zu 17% erreicht ist (und der vor Diskriminierung zu 67) ...?

    ... Jedes Bundesland habe angeblich einen Großteil der Gleichstellungspolitiken umgesetzt, wobei das von Art und Anzahl der Aktionspläne abhänge. (Was heißt das für Bayern z.B., das immer noch gar keinen hat?)

    ... Ob die Menschen bei der Frage nach ihrer Akzeptanz homosexueller Schwiegerkinder wohl auch an die Orientierung der eigenen Kinder gedacht haben?

    Wie gesagt, bisher nur überflogen und das, woran ich hängengeblieben bin.
    Ansonsten einige erschreckende Zahlen, die ich 'glauben muss' (auch wenn die o.g. Punkte mein Vertrauen in die Studie etwas schwächen). Etwas problematisch finde ich, dass mehrfach ein so "stark positiver Trend" (i.e. zur Verbesserung) formuliert wird - klingt fast, als würden wir mit Vollgas auf die Glückseligkeit zurauschen, auch wenn noch ein 'paar Kleinigkeiten' fehlen...
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#3 KarlAnonym
#4 RosmullahAnonym
#5 Julian SAnonym
#6 KarlAnonym
  • 16.02.2023, 09:28h
  • Antwort auf #4 von Rosmullah
  • § 20 AGG (2): Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn >>dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,<<

    Da hast du den Schutzraum
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#7 Julian SAnonym
  • 16.02.2023, 10:20h
  • Antwort auf #6 von Karl
  • Entweder wollen wir volle Gleichstellung oder nicht...

    Dass z.B. Frauenhäuser, LGBTI-Jugendtreffs, etc. geschützt sind, ist eh schon durch andere Gesetzeslagen definiert. Und das war auch schon vor dem AGG so.

    Hier geht es vor allem um Arbeitsrecht.
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#8 FennekAnonym
  • 16.02.2023, 10:33h
  • Antwort auf #3 von Karl
  • Dass SPD und Grüne damals beim AGG einige handwerkliche Fehler gemacht haben, ist ja nichts Neues.

    Aber das ist kein Grund, im AGG Kirchen weiterhin Diskriminierung zu erlauben.
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#9 FennekAnonym
  • 16.02.2023, 10:35h
  • Antwort auf #1 von Jetzt offiziell
  • Volle Zustimmung in allen Punkten!

    Daran wird sich jede Regierung messen lassen müssen.

    Alles was nicht 100% Gleichstellung ist, ist per definition Diskriminierung.

    Wir sind es leid, weiterhin vom Staat rechtlich diskriminiert zu werden. Wir haben lange genug gewartet. Wir lassen uns nicht mehr länger vertrösten.
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#10 Ith_Anonym
  • 16.02.2023, 10:51h
  • "Im europäischen Vergleich wird die LGBTI+-Inklusivität in Deutschland als vorwiegend überdurchschnittlich eingestuft, anders als noch vor wenigen Jahren."

    Äh, ja, gut, bei relativen Daten ist die Interpretation und Bedeutung immer so eine Sache.
    Das könnte jetzt heißen, dass es in Deutschland bergauf geht.
    Oder im Rest von Europa einfach nur sehr steil bergab.

    Wenn der Durchschnitt sich von "okay" zu "beschissen" ändert, ist es halt keine Kunst mehr, über d(ies)em Durchschnitt zu liegen.
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